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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau April 2019
28.03.2019, Halle (Saale) – 11
- Landgericht Halle
Versuchte Brandstiftung in Großörner
Tag, Uhrzeit
02.04.19, 09:00
; 05.04.19, 09:00 ; 17.04.19,
09:00
Raum 123
10a KLs 4/19
Dem
im November 1982 geborenen Angeklagten wird versuchte schwere Brandstiftung zur
Last gelegt.
Er
soll am 02.10.2018 gegen 20:15 Uhr aufgrund persönlicher Probleme versucht
haben, die von ihm genutzte Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Großörner
(Mansfeld) dadurch in Brand zu setzen, dass er einen Sessel und Papier
entzündet und alsdann zu Fuß die Wohnung verlassen habe.
Nachdem
das Feuer bereits den Sessel und auch die Gardine des Wohnzimmers erfasst habe,
habe es durch die herbeigerufenen Einsatzkräfte der Feuerwehr gelöscht werden
können, bevor der Brand auf wesentliche Gebäudeteile habe übergreifen können.
Der
Angeklagte hat sich nicht zum Vorwurf eingelassen.
Da der
Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande verminderter
Schuldfähigkeit gehandelt habe, kommt neben einer Freiheitsstrafe auch die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Versuchter Totschlag in Halle
Tag, Uhrzeit
02.04.19, 08:30
; 04.04.19, 08:30 ; 09.04.19,
08:30 ; 11.04.19,
08:30
Raum 141
1 Ks 2/19
Dem
im August 1978 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung zu Last gelegt.
Er
soll am Morgen des 13.11.2018 vor einer Schule in Halle auf seine seit April
2018 von ihm getrennt lebende Ehefrau getroffen sein, die gerade die gemeinsame
Tochter in die Schule gebracht habe. Der Angeklagte soll der Frau daraufhin mit
einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm einen Stich in die Brust
versetzt haben und dann, als die Geschädigte infolge dieses Stiches am Boden
lag, noch mindestens sieben Mal von oben in den Bauch- und Brustbereich sowie
in den Rücken der Frau gestochen haben.
Die
Frau soll lebensgefährliche Verletzungen davongetragen haben und nur durch eine
Notoperation gerettet worden sein.
Der
Angeklagte hat sich nicht zum Tatvorwurf eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und
neun Monaten.
Versuchter Totschlag in Halle
Tag, Uhrzeit
03.04.19, 08:30
; 10.04.19, 08:30 ; 16.04.19,
08:30
Raum 141
1 Ks 1/19
Dem
im August 1986 geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie
versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last
gelegt.
Er
soll im Mai 2018 in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in der Asylunterkunft
in Halle im Zuge eines Streites mit einem Messer mehrfach auf die Frau
eingestochen haben, wodurch diese Verletzungen an einem Finger und am
Oberkörper davongetragen habe.
Alsdann
soll der Angeklagte einen anderen Bewohner mit dem Messer angegriffen haben,
der daraufhin auf den Balkon geflohen und von dort am Gitter der Außenfassade
nach unten geklettert sei. Während dessen soll der Angeklagte gezielt aber
erfolglos zwei Klappstühle nach ihm geworfen und dabei seinen Tod billigend in
Kauf genommen haben. Durch das Klettern an der Außenfassade habe der Mann
Verletzungen am Rücken erlitten.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren
und 9 Monaten.
Unerlaubte Werbung (Schneeballsystem)
in Landsberg
Tag, Uhrzeit
04.04.19, 09:00
; 11.04.19, 09:00 ; 17.04.19,
09:00 ; 06.05.19,
09:00 ; 15.05.19,
09:00 ; 23.05.19,
09:00 ; 06.06.19,
09:00 ; 13.06.19,
09:00 ; 19.06.19,
09:00 ; 24.06.19,
09:00 ; 15.07.19,
09:00 ; 19.07.19,
09:00 ; 15.08.19,
09:00
Raum 96
13 KLs 25/18
Dem
im Dezember 1973 geborenen Angeklagten wird strafbare Werbung nach dem Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Last gelegt.
Er
soll es zwischen März 2014 und Januar 2017 von Landsberg aus unternommen haben,
Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten zu
veranlassen, in dem er ihnen versprochen habe, sie würden besondere Vorteile
erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen (§
16 Abs. 2 UWG).
Über
eine von ihm mitbetriebene Werbeplattform soll er Verbrauchern sog. Creditpacks
verkauft haben, die den Verbrauchern Ansprüche auf Beteiligung an einem durch
Werbeeinnahmen gespeisten Pool vermitteln sollten, sofern sie ihrer
Verpflichtung nachkommen würden, täglich mindestens 10 eingeblendete
Werbebanner anzuklicken. Dadurch sei der Eindruck erweckt worden, das
Geschäftsmodell erziele nicht nur Einnahmen aus dem Verkauf von
"Creditpacks", sondern darüber hinaus auch Werbeeinnahmen, was
tatsächlich nicht der Fall gewesen sei. Tatsächlich habe das Geschäftsmodell im
Sinne eines Schneeballsystems die an die beteiligten Verbraucher zunächst
ausgeschütteten Provisionen lediglich durch den Verkauf weiterer
"Creditpacks" finanziert, so dass in absehbarer Weise durch die sich
systembedingt abzeichnende Marktverengung der Zusammenbruch des Systems
absehbar gewesen sei.
Der
Angeklagte soll auf diese Weise über 100.000,00 US-Dollar vereinnahmt haben.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt und die Auffassung vertreten,
bei dem Geschäftsmodell habe es sich nicht um ein Schneeballsystem gehandelt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
eine Geldstrafe.
Betäubungsmittelhandel in Allstedt
Tag, Uhrzeit
04.04.19, 09:00
Raum 123
10a KLs 16/18
Dem
im Mai 1993 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
Er
soll im Juli 2018 in Allstedt zum Zwecke des späteren Weiterverkaufs 11 Gramm
Methamphetamin aufbewahrt haben, darüber hinaus zur Absicherung seiner
Drogengeschäfte zwei Schreckschuss-, Reizstoff- und Signal-Kurzwaffen.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Es droht eine
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Sicherungsverfahren wegen
Körperverletzung in Halle
Tag, Uhrzeit
05.04.19, 09:00
; 15.04.19, 09:00 ; 23.04.19,
09:00 ; 25.04.19,
09:
Raum 141
1 Ks 4/19
Dem
im Mai 1995 geborenen Beschuldigten wird gefährliche Körperverletzung zur Last
gelegt.
Er
soll am 21.05.2018 in Halle mit einem 21 cm langen Küchenmesser gezielt und mit
Verletzungsabsicht auf den neuen Lebensgefährten seiner vormaligen Partnerin
sowie dessen Begleiter eingestochen und diese verletzt haben.
Der
Beschuldigte hat angegeben, er sei durch die beiden Männer bedroht worden und
habe sich nur gewehrt.
Der
Beschuldigte soll sich wegen einer psychischen Erkrankung im Zustande der
Schuldunfähigkeit befunden haben, so dass statt einer Bestrafung die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
Das
Verfahren hatte unter dem Geschäftszeichen 10a KLs 18/18 am 05.03.2019 vor der
10. Großen Strafkammer begonnen. Da nach der teilweise durchgeführten
Beweisaufnahme allerdings auch ein Tötungsdelikt in Betracht kam, ist das
Verfahren von der insoweit zuständigen Schwurgerichtskammer übernommen worden,
die nunmehr die Beweisaufnahme vollständig selbst durchzuführen hat.
Unerlaubte Einfuhr von
Betäubungsmitteln nach Halle
Tag, Uhrzeit
09.04.19, 09:00
; 16.04.19, 09:00 ; 03.05.19,
09:00
Raum 96
13c KLs 2/19
Dem
im November 1992 geborenen Angeklagten wird unerlaubte Einfuhr von
Betäubungsmitteln in 13 Fällen zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Januar 2015 und Januar 2017 wiederholt jeweils zwischen 500 und
1000 Gramm Metamphetamin von Tschechien aus nach Halle transportiert haben und
dieses bei Mittätern in einer Wohnung in der Böckstraße oder in eine andere
Wohnung gebracht haben, wo die Lieferung von Mitgliedern einer auf den
Betäubungsmitteln spezialisierten Bande entgegen genommen worden sei.
Mitglieder
dieser Bande sind am 18.05.2017 vom Landgericht Halle zu Freiheitsstrafen bis
zu neun Jahren verurteilt worden (13 KLs 34/16), die Verurteilungen sind
inzwischen rechtskräftig.
Der
Angeklagte hat die Tatvorwürfe vollständig eingeräumt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG wegen sex.
Missbrauchs in Halle
Tag, Uhrzeit
11.04.19, 09:00
; 16.04.19, 09:00
Raum
14 KLs 1/19
Dem
im Januar 2002 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes
bzw. Vergewaltigung in insgesamt fünf Fällen zur Last gelegt. Er soll sich
zwischen Januar 2017 und November 2018 an seiner Freundin sowie an einem
12-jährigen befreundeten Mädchen vergangen haben.
Da
der Angeklagte zur mutmaßlichen Tatzeit Jugendlicher war, findet das gesamte
Verfahren einschließlich der Urteilsverkündung in nicht-öffentlicher Sitzung
statt.
Betäubungsmittelhandel in
Sangerhausen
Tag, Uhrzeit
12.04.19, 09:00
; 26.04.19, 09:00 ; 07.05.19,
09:00
Raum 96
13c KLs 1/19
Dem
im September 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt.
Er
soll im März 2018 in seiner Wohnung in Sangerhausen zum Zwecke des
Weiterverkaufs verschiedene Betäubungsmittel aufbewahrt haben, darunter
Methamphetamin, Ecstasy, Marihuana und Cannabis. Zur Absicherung seiner
Drogengeschäfte soll er einen Teleskopschlagstock bereitgelegt haben.
Im
Juli 2018 soll er in der Wohnung erneut Marihuana aufbewahrt haben.
Der
Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf
Jahren.
Schwere räuberische Erpressung in
Merseburg
Tag, Uhrzeit
12.04.19, 09:00
; 24.04.19, 09:00 ; 30.04.19,
09:00
Raum 123
14 KLs 10/18
Der
Angeklagte S. ist im Dezember 1997 geboren, der Angeklagte D. im März 1976.
Den
Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.
Sie
sollen in der Nacht auf den 17.06.2017 in Merseburg einen Fahrradfahrer
überfallen haben. Durch Drohungen mit einem Messer sollen sie ihn dann
gezwungen haben, ihnen 70,00 Euro Bargeld sowie das Fahrrad im Wert von 60,00
Euro zu überlassen.
Die
Angeklagten haben sich nicht zum Vorwurf eingelassen.
Es
drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagten S. war zur
Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von
Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht
kommt.
Die
Verhandlung ist gleichwohl öffentlich.
Erpresserischer Menschenraub in Halle
Tag, Uhrzeit
15.04.19, 09:00
; 02.05.19, 09:00 ; 09.05.19,
09:00
Raum 96
13c KLs 3/19
Der
Angeklagte Ay. A ist im Januar 1988 geboren, der Angeklagte Ah. A. im Januar
1997. Die beiden Angeklagten sind Brüder.
Ihnen
wird erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit schwerer räuberischer
Erpressung zur Last gelegt.
Sie
sollen im April 2018 in einer von ihnen betriebenen Shisha-Bar in Halle einen
ihnen bekannten Mann festgehalten und damit bedroht haben, man werde ihn
umbringen lassen, wenn er ihnen nicht seinen Pkw BMW oder 25.000,00 Euro
überlasse. Für mehr als eine Stunde sei der Pkw-Besitzer in der Bar bei
verschlossener Tür eingesperrt und bedroht worden. Unter dem Eindruck dieser
Drohungen habe er den Angeklagten dann seinen Pkw überlassen und einen
Kaufvertrag unterschrieben.
Der
Angeklagte Ay. A hat die Vorwürfe in Abrede gestellt, der Ah. A. hat von seinem
Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
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