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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG Halle) Terminvorschau Mai 2019

29.04.2019, Halle (Saale) – 13

  • Landgericht Halle

Wohnungseinbruchsdiebstahl in Halle

 

Tag, Uhrzeit

07.05.19, 09:00

; 08.05.19, 09:00 ; 09.05.19,

09:00 ; 21.05.19,

09:00 ; 22.05.19,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 5/19

 

Dem

am 09.05.1984 geborenen Angeklagten wird Wohnungseinbruchsdiebstahl in 11

Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Dezember 2017 und August 2018 in Halle wiederholt in Wohnungen

eingebrochen sein und dort vor allem Fotoapparate, Unterhaltungselektronik und

Uhren entwendet haben.

 

Im

Zuge einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im August 2018 sollen

Gegenstände vorgefunden worden sein, die sich den einzelnen Diebstählen

zuordnen lassen.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Im Falle

einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

Steuerhehlerei in Halle

 

Tag, Uhrzeit

13.05.19, 09:00

; 16.05.19, 09:00 ; 17.05.19,

09:00 ; 20.05.19,

09:00 ; 24.05.19,

09:00 ; 29.05.19,

09:00 ; 05.06.19,

09:00 ; 07.06.19,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 2/19

 

Dem

im Juni 1987 geborenen Angeklagten wird Steuerhehlerei in 37 Fällen zur Last

gelegt. Er soll zwischen Mai und November 2018 wiederholt in Berlin

Wasserpfeifentabak und Zigaretten erworben haben, die Dritte unter Umgehung der

fälligen Eingangsabgaben bzw. der Tabaksteuer nach  Deutschland eingeführt hatten. In Halle soll

er dann den Tabak und die Zigaretten weiterverkauft haben. Der Steuerschaden

soll sich auf rund 213.000,00 Euro belaufen.

 

Der Angeklagte

hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

 

Für

den Fall einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

Versuchte räuberische Erpressung in

Merseburg

 

Tag, Uhrzeit

13.05.19, 09:00

; 14.05.19, 09:00 ; 22.05.19,

09:00 ; 23.05.19,

09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 17/18

 

Dem

im August 1993 geborenen Angeklagten wird versuchte schwere räuberische

Erpressung zur Last gelegt.

 

Er

soll im April 2018 in Merseburg mit zwei unbekannt gebliebenen Mittätern auf

das Geschäftsgrundstück seines früheren Arbeitgebers eingedrungen sein. Dieser

hatte der Anklage zufolge zuvor wahrheitsgemäß gegenüber der Agentur für Arbeit

die Beendigung der Ausbildung des Angeklagten in seinem Betrieb bestätigt,

woraufhin der Angeklagte Fördergelder in Höhe von 3.000,00 Euro an die Agentur

für Arbeit habe zurückzahlen müssen. Am Tattag sollen der Angeklagte und seine

Mittäter den Geschädigten mit einer Pistole sowie mit einer Eisenstange bedroht

und aufgefordert haben, dem Angeklagten die benötigten 3.000,00 Euro auf dessen

Konto zu überweisen, was der Geschädigte zunächst zugesagt habe. Tatsächlich

sei es nicht zu einer Überweisung gekommen.

 

Der

Angeklagte hat den Vorwurf in Abrede gestellt. 

 

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und

neun Monaten.

 

Sicherungsverfahren: Sexuelle

Nötigung in Hettstedt

 

Tag, Uhrzeit

14.05.19, 09:00

; 21.05.19, 09:00

 

Raum 141

 

5 KLs 6/19

 

Dem

am 11.05.1947 geborenen Beschuldigten werden sexuelle Nötigung und versuchte

Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll im Oktober 2018 versucht haben, sich an

einer 81-jährige Nachbarin  zu vergehen,

die sich in seiner Wohnung in Hettstedt aufhielt.

 

Der

Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der

Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so dass statt einer Bestrafung die

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

 

Berufungsverhandlung wegen

Wahlfälschung in Halle im Jahre 2014

 

Tag, Uhrzeit

14.05.19, 09:00

; 28.05.19, 09:00

 

Raum 90

 

8c Ns 102/18

 

Der

im Oktober 1942 geborene Angeklagte ist vom Amtsgericht Halle am 30.05.2018

wegen Wahlfälschung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden.

 

Das

Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte, der bei den

Europawahlen 2014 in einem Wahllokal in Halle als Wahlvorstand tätig war, unter

bewusster Umgehung der ihm bekannten Vorschriften bei der Auszählung der

Stimmen die vorgeschriebenen Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten umgangen hat,

so dass im Ergebnis die Summe der auf die jeweiligen Parteien entfallenden

Stimmen um 101 höher war als die Summe der abgegebenen Stimmen.

 

Die

Diskrepanz soll erst aufgefallen sein, als einer der Wahlhelfer sich an den

Wahlleiter gewandt hatte und von dort aus eine Nachzählung der Stimmen

veranlasst wurde.

 

Der

Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht den äußeren Ablauf der Auszählung

einschließlich der Regelverstöße eingeräumt, eine vorsätzliche Wahlfälschung

aber in Abrede gestellt. Das Amtsgericht war der Auffassung, wer sich in einer

solchen Weise über alle Regeln und Hinweise hinwegsetze und jede Kontrolle

vermeide, handele nicht mehr nur fahrlässig, sondern vorsätzlich in dem Sinne,

dass er ein falsches Ergebnis billigend in Kauf nehme.

 

Mit

der Berufung wendet sich der Angeklagte gegen die Verurteilung im Ganzen, so

dass eine erneute Beweisaufnahme durchzuführen ist.

 

Die

Kammer hat insgesamt 10 Zeugen geladen.

 

Sexueller Missbrauch eines Kindes in

Halle

 

Tag, Uhrzeit

20.05.19, 10:00

; 21.05.19, 10:00 ; 24.05.19,

10:00 ; 27.05.19,

10:00

 

Raum 187

 

4 KLs 2/18

 

Dem

im Februar 1991 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller

Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen Februar und November 

2016 in Halle in seiner Wohnung oder in der Wohnung eines Bekannten an

zwei 13-jährigen Jungen vergangen haben, die hierfür vom Angeklagten Geld

bekommen haben sollen.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Der

Bekannte des Angeklagten hat sich in dem gegen ihn geführten Strafverfahren

geständig eingelassen und dabei den Angeklagten belastet.

 

Er

ist vom Landgericht Halle am 14.05.2018 wegen (schweren) sexuellen Missbrauchs

von Kindern in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6

Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig (4 KLs 2/18,

vgl. PM vom 30.06.2017)

 

Dem

Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu

15 Jahren.

 

Betäubungsmittelhandel in

Sangerhausen

 

Tag, Uhrzeit

23.05.19, 09:00

; 06.06.19, 09:00 ; 13.06.19,

09:00 ; 24.06.19,

09:00

 

Raum 96

 

13c KLs 6/19

 

Dem

im März 1991 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln in 37 Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Mai 2017 und Juni 2018 in Sangerhausen von bislang unbekannt

gebliebenen Rauschgifthändlern Marihuana, Crystal und Kokain gekauft und

gewinnbringend an verschiedene Drogenkonsumenten weiterverkauft haben.

 

Der

Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

 

Im

Fall einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

Schwerer Raub am Heidesee in Halle

 

Tag, Uhrzeit

23.05.19, 09:00

; 28.05.19, 09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 7/19

 

Dem

im Oktober 1983 geborenen Angeklagten werden Diebstahl sowie schwerer Raub zur

Last gelegt.

 

Er

soll im Juni 2018 in Halle in der Nähe des Heidesees das Mobiltelefon eines

anderen Mannes entwendet haben, das diesem zu Boden gefallen war.

 

Am

Abend desselben Tages soll er einen Bekannten mit einem Telefonanruf zum

Heidesee gebeten haben und ihn dann durch Drohungen mit einem Messer gezwungen

haben, ihm sein Mobiltelefon auszuhändigen. Als der Geschädigte sich wehrte,

soll ihm der Angeklagten eine Schnittwunde am Bauch zugefügt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf

Jahren.

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