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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für August 2019

30.07.2019, Halle (Saale) – 21

  • Landgericht Halle

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

05.08.19, 08:30

; 07.08.19, 08:30 ; 08.08.19,

08:30 ; 14.08.19,

08:30

Raum 141

 

5 KLs 15/19

 

Dem

im November 1988 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger

Betäubungsmittelhandel zur Last gelegt.

 

Er

soll bis Februar 2019 von einem Garagenkomplex in der Beesener Straße in Halle

aus unerlaubt Betäubungsmittel verkauft haben, unter anderem durch Postversand.

 

 

Bei

einer Durchsuchung am 12.02.2019 wurden rund 17 kg Marihuana und 270 g

Cannabisharz aufgefunden, ferner rund 500 g Ecstasy-Tabletten und knapp 4.000 g

Amphetamin.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Es droht eine

Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Betäubungsmittelhandel in Lieskau

 

Tag, Uhrzeit

06.08.19, 09:00

; 09.08.19, 09:00 ; 13.08.19,

09:00 ; 16.08.19,

09:00 ; 23.08.19,

09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 14/19

 

Dem

im November 1992 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

 

Er

soll im Februar 2019 in seiner Wohnung in Lieskau an verschiedenen Stellen

insgesamt rund 2 kg Marihuana und mehr als 1000 Ecstasytabletten zum Zwecke des

gewinnbringenden Weiterverkaufs aufbewahrt haben.

 

Der

Angeklagte hat den Vorwurf bestritten und angegeben, er habe Betäubungsmittel

für den Eigenbedarf und im übrigen für einen Bekannten eine Tasche aufbewahrt,

von der er nicht gewusst habe, dass sie Betäubungsmittel enthalte.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Verurteilung nicht unter einem Jahr.

 

Betäubungsmittelhandel in Arnstein

 

Tag, Uhrzeit

12.08.19, 13:30

; 29.08.19, 09:30 ; 05.09.19,

13:30 ; 06.09.19,

09:00 ; 20.09.19,

09:00

 

Raum 169

 

16 KLs 8/19

 

Der

Angeklagte N. ist im Mai 1992 geboren, die Angeklagte H. im März 1991.

 

Die

beiden sollen gemeinschaftlich in einem Gartenschuppen in Arnstein verschiedene

Betäubungsmittel wie Cannabis und Kokain aufbewahrt haben, um diese

gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung ihrer Drogengeschäfte sollen

sie eine Schreckschusspistole griffbereit bereitgelegt haben.

 

Die

Angeklagten haben sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

13.08.19, 15:00

; 15.08.19, 16:30 ; 19.08.19,

13:30 ; 02.09.19,

14:30

 

Raum 123

 

10a KLs 12/19

 

Dem

im Juli 1988 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll im März 2018 gemeinsam mit einem Mittäter in einer Wohnung in Halle

verschiedene Betäubungsmittel wie rund 1,6 kg Amphetamin, mehr als 3 kg

Marihuana und knapp 300 g Kokain gelagert haben, um diese gewinnbringend

weiterzuverkaufen. Zur Absicherung der Drogengeschäfte sollen die beiden unter

anderem ein Messer, einen Baseballschläger, ein Fleischerbeil sowie mehrere

Schlagringe griffbereit in der Wohnung bereitgelegt haben.

 

Im

Februar 2019 soll der Angeklagte wiederum gemeinsam mit dem Mittäter in einer

anderen Wohnung in Halle sowie in der zugehörigen Garage weitere

Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs eingelagert

haben und zur Absicherung des Drogenhandels einen Elektroschocker sowie mehrere

Pistolen bereitgelegt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf

Jahren.

 

Der

mutmaßliche Mittäter ist im Verfahren 16 KLs 14/18 am 29.11.2018 zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist

rechtskräftig.

 

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

15.08.19, 09:30

; 16.08.19, 09:00 ; 21.08.19,

09:30 ; 22.08.19,

09:30

 

Raum 169

 

16 KLs 1/19

 

Dem

im November 1991 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger

Betäubungsmittelhandel in zwei Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll am frühen Morgen des 26.05.2017 auf der Ziegelwiese in Halle 29

Ecstasytabletten mit sich geführt haben, um sie gewinnbringend zu verkaufen,

wobei er griffbereit ein Messer mit einer Klingenlänge von 9 cm bei sich

geführt habe.

 

Bei

einer Durchsuchung seiner Wohnung in Halle am 06.09.2017 seien dann 88,6 Gramm

Cannabis vorgefunden worden und unmittelbar daneben ein Schlagring.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf

Jahren.

 

Vergewaltigung in Bad Lauchstädt

 

Tag, Uhrzeit

15.08.19, 09:00

; 16.08.19, 09:00 ; 29.08.19,

09:00

 

Raum 96

 

13c KLs 8/19

 

Dem

im Januar 1994 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung sowie versuchte

Nötigung zur Last gelegt.

 

Der

in Afghanistan geborene Angeklagte soll am Abend des 01.01.2019 eine Frau in

deren Wohnung in Bad Lauchstädt besucht haben, mit der er nach islamischem

Recht verheiratet war, die jedoch von ihm getrennt lebte. Ziel des Besuch sei

es gewesen, den im September 2016 geborenen gemeinsamen Sohn zu besuchen. Dabei

sei es dann aber wegen der Absicht der Frau, sich von dem Angeklagten scheiden

zu lassen, zum Streit gekommen, in dessen Verlaufe der Angeklagte die Frau

gewaltsam und durch Drohungen mit einem Messer gezwungen habe, den Beischlaf zu

erdulden.

 

Am

14.03.2019 habe der Angeklagte die Frau in einem Frauenhaus in Merseburg

aufgesucht und versucht, sie durch Bedrohung mit einem Messer zu bewegen, mit

ihm erneut über die von ihr beabsichtigte Trennung zu sprechen.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf

Jahren

 

Versuchter sexueller Missbrauch einer

Jugendlichen in Halle

 

Tag, Uhrzeit

19.08.19, 09:30

; 02.09.19, 09:30 ; 06.09.19,

09:30 ; 11.09.19,

09:30

 

Raum 187

 

4 KLs 8/17

 

Dem

im Dezember 1993 geborenen Angeklagten wird Nötigung sowie versuchter sexueller

Missbrauch einer Jugendlichen in Tateinheit mit versuchter sexueller Nötigung

zur Last gelegt.

 

Der

Angeklagte soll im Sommer 2016 in Halle ein 15-jähriges Mädchen durch Drohungen

gezwungen haben, es zuzulassen, dass der Angeklagte eine Fotoaufnahme vom

unbekleideten Unterkörper des Mädchens anfertigte.

 

Bei

einer anderen Gelegenheit im Sommer 2016 soll er das Mädchen, das sich in

seiner Wohnung  in Halle aufhielt,

gezwungen haben, es zu zulassen, dass er Nacktaufnahmen von dem Mädchen

fertigte; darüber hinaus soll er versucht habe, das Mädchen durch Drohungen zum

Geschlechtsverkehr zu zwingen, hiervon aber abgesehen haben, als es an der Tür

geklingelt habe.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Sexueller

Missbrauch von Jugendlichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder

mit Geldstrafe bestraft.

 

In

diesem Verfahren ist bereits mehrfach verhandelt worden, das Verfahren musste

aber jeweils aus prozessualen oder organisatorischen Gründen ausgesetzt werden.

 

Unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln in Halle

 

Tag, Uhrzeit

20.08.19, 08:30

; 22.08.19, 08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 16/19

 

Dem

im Januar 1983 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln und ein Verstoß gegen das Waffengesetz  zur Last gelegt.

 

Er

soll im Oktober 2018 in seiner Wohnung in Halle Cannabis, Haschisch,

Metamphetamin und eine Ecstasytablette zum Zwecke des gewinnbringenden

Weiterverkaufs aufbewahrt haben, darüber hinaus sollen ein Einhandmesser und

ein Totschläger griffbereit gelegen haben. Der Angeklagte hat sich teilweise

geständig eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Sexueller Missbrauch zweier Mädchen

in Zeitz

 

Tag, Uhrzeit

20.08.19, 09:00

; 22.08.19, 09:00 ; 27.08.19,

09:00 ; 29.08.19,

10:00 ; 03.09.19,

09:00 ; 09.09.19,

09:00

 

Raum 187

 

4 KLs 4/19

 

Dem

im Juni 1995 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in

zwei Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll sich im April 2018 in Zeitz an einem im September 2011 geborenen, ihm

bekannten Mädchen vergangen haben. Im November 2018 soll er sich dann an einem

8-jährigen Mädchen vergangen haben.

 

Der

Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter einem

Jahr.

 

Unerlaubte Werbung (Schneeballsystem)

in Landsberg

 

Tag, Uhrzeit

27.08.19, 09:00

; 04.09.19, 09:00 ; 11.09.19,

09:00 ; 18.09.19,

09:00 ; 24.09.19,

09:00 ; 15.10.19,

09:00 ; 23.10.19,

09:00 ; 06.11.19,

09:00 ; 20.11.19,

09:00 ; 04.12.19,

09:00 ; 18.12.19,

09:00 ; 08.01.20,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 25/18

 

Dem

im Dezember 1973 geborenen Angeklagten wird strafbare Werbung nach dem Gesetz

gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Last gelegt.

 

Er

soll es zwischen März 2014 und Januar 2017 von Landsberg aus unternommen haben,

Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten zu

veranlassen, in dem er ihnen versprochen habe, sie würden besondere Vorteile

erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen (§

16 Abs. 2 UWG).

 

Über

eine von ihm mitbetriebene Werbeplattform soll er Verbrauchern sog. Creditpacks

verkauft haben, die den Verbrauchern Ansprüche auf Beteiligung an einem durch

Werbeeinnahmen gespeisten Pool vermitteln sollten, sofern sie ihrer

Verpflichtung nachkommen würden, täglich mindestens 10 eingeblendete

Werbebanner anzuklicken. Dadurch sei der Eindruck erweckt worden, das

Geschäftsmodell erziele nicht nur Einnahmen aus dem Verkauf von

"Creditpacks", sondern darüber hinaus auch Werbeeinnahmen, was tatsächlich

nicht der Fall gewesen sei. Tatsächlich habe das Geschäftsmodell im Sinne eines

Schneeballsystems die an die beteiligten Verbraucher zunächst ausgeschütteten

Provisionen lediglich durch den Verkauf weiterer "Creditpacks"

finanziert, so dass durch die sich systembedingt abzeichnende Marktverengung

der Zusammenbruch des Systems absehbar gewesen sei.

 

Der

Angeklagte soll auf diese Weise über 100.000,00 US-Dollar vereinnahmt haben.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt und die Auffassung vertreten, bei

dem Geschäftsmodell habe es sich nicht um ein verbotenes Schneeballsystem

gehandelt.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder

eine Geldstrafe.

 

Das

Verfahren wurde bereits am 04.04.2019 begonnen, dann aber aus prozessualen

Gründen ausgesetzt.

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