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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau für August 2019
30.07.2019, Halle (Saale) – 21
- Landgericht Halle
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
05.08.19, 08:30
; 07.08.19, 08:30 ; 08.08.19,
08:30 ; 14.08.19,
08:30
Raum 141
5 KLs 15/19
Dem
im November 1988 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger
Betäubungsmittelhandel zur Last gelegt.
Er
soll bis Februar 2019 von einem Garagenkomplex in der Beesener Straße in Halle
aus unerlaubt Betäubungsmittel verkauft haben, unter anderem durch Postversand.
Bei
einer Durchsuchung am 12.02.2019 wurden rund 17 kg Marihuana und 270 g
Cannabisharz aufgefunden, ferner rund 500 g Ecstasy-Tabletten und knapp 4.000 g
Amphetamin.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Es droht eine
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Betäubungsmittelhandel in Lieskau
Tag, Uhrzeit
06.08.19, 09:00
; 09.08.19, 09:00 ; 13.08.19,
09:00 ; 16.08.19,
09:00 ; 23.08.19,
09:00
Raum 187
3 KLs 14/19
Dem
im November 1992 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er
soll im Februar 2019 in seiner Wohnung in Lieskau an verschiedenen Stellen
insgesamt rund 2 kg Marihuana und mehr als 1000 Ecstasytabletten zum Zwecke des
gewinnbringenden Weiterverkaufs aufbewahrt haben.
Der
Angeklagte hat den Vorwurf bestritten und angegeben, er habe Betäubungsmittel
für den Eigenbedarf und im übrigen für einen Bekannten eine Tasche aufbewahrt,
von der er nicht gewusst habe, dass sie Betäubungsmittel enthalte.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Verurteilung nicht unter einem Jahr.
Betäubungsmittelhandel in Arnstein
Tag, Uhrzeit
12.08.19, 13:30
; 29.08.19, 09:30 ; 05.09.19,
13:30 ; 06.09.19,
09:00 ; 20.09.19,
09:00
Raum 169
16 KLs 8/19
Der
Angeklagte N. ist im Mai 1992 geboren, die Angeklagte H. im März 1991.
Die
beiden sollen gemeinschaftlich in einem Gartenschuppen in Arnstein verschiedene
Betäubungsmittel wie Cannabis und Kokain aufbewahrt haben, um diese
gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung ihrer Drogengeschäfte sollen
sie eine Schreckschusspistole griffbereit bereitgelegt haben.
Die
Angeklagten haben sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
13.08.19, 15:00
; 15.08.19, 16:30 ; 19.08.19,
13:30 ; 02.09.19,
14:30
Raum 123
10a KLs 12/19
Dem
im Juli 1988 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt.
Er
soll im März 2018 gemeinsam mit einem Mittäter in einer Wohnung in Halle
verschiedene Betäubungsmittel wie rund 1,6 kg Amphetamin, mehr als 3 kg
Marihuana und knapp 300 g Kokain gelagert haben, um diese gewinnbringend
weiterzuverkaufen. Zur Absicherung der Drogengeschäfte sollen die beiden unter
anderem ein Messer, einen Baseballschläger, ein Fleischerbeil sowie mehrere
Schlagringe griffbereit in der Wohnung bereitgelegt haben.
Im
Februar 2019 soll der Angeklagte wiederum gemeinsam mit dem Mittäter in einer
anderen Wohnung in Halle sowie in der zugehörigen Garage weitere
Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs eingelagert
haben und zur Absicherung des Drogenhandels einen Elektroschocker sowie mehrere
Pistolen bereitgelegt haben.
Der
Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf
Jahren.
Der
mutmaßliche Mittäter ist im Verfahren 16 KLs 14/18 am 29.11.2018 zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist
rechtskräftig.
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
15.08.19, 09:30
; 16.08.19, 09:00 ; 21.08.19,
09:30 ; 22.08.19,
09:30
Raum 169
16 KLs 1/19
Dem
im November 1991 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger
Betäubungsmittelhandel in zwei Fällen zur Last gelegt.
Er
soll am frühen Morgen des 26.05.2017 auf der Ziegelwiese in Halle 29
Ecstasytabletten mit sich geführt haben, um sie gewinnbringend zu verkaufen,
wobei er griffbereit ein Messer mit einer Klingenlänge von 9 cm bei sich
geführt habe.
Bei
einer Durchsuchung seiner Wohnung in Halle am 06.09.2017 seien dann 88,6 Gramm
Cannabis vorgefunden worden und unmittelbar daneben ein Schlagring.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf
Jahren.
Vergewaltigung in Bad Lauchstädt
Tag, Uhrzeit
15.08.19, 09:00
; 16.08.19, 09:00 ; 29.08.19,
09:00
Raum 96
13c KLs 8/19
Dem
im Januar 1994 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung sowie versuchte
Nötigung zur Last gelegt.
Der
in Afghanistan geborene Angeklagte soll am Abend des 01.01.2019 eine Frau in
deren Wohnung in Bad Lauchstädt besucht haben, mit der er nach islamischem
Recht verheiratet war, die jedoch von ihm getrennt lebte. Ziel des Besuch sei
es gewesen, den im September 2016 geborenen gemeinsamen Sohn zu besuchen. Dabei
sei es dann aber wegen der Absicht der Frau, sich von dem Angeklagten scheiden
zu lassen, zum Streit gekommen, in dessen Verlaufe der Angeklagte die Frau
gewaltsam und durch Drohungen mit einem Messer gezwungen habe, den Beischlaf zu
erdulden.
Am
14.03.2019 habe der Angeklagte die Frau in einem Frauenhaus in Merseburg
aufgesucht und versucht, sie durch Bedrohung mit einem Messer zu bewegen, mit
ihm erneut über die von ihr beabsichtigte Trennung zu sprechen.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren
Versuchter sexueller Missbrauch einer
Jugendlichen in Halle
Tag, Uhrzeit
19.08.19, 09:30
; 02.09.19, 09:30 ; 06.09.19,
09:30 ; 11.09.19,
09:30
Raum 187
4 KLs 8/17
Dem
im Dezember 1993 geborenen Angeklagten wird Nötigung sowie versuchter sexueller
Missbrauch einer Jugendlichen in Tateinheit mit versuchter sexueller Nötigung
zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll im Sommer 2016 in Halle ein 15-jähriges Mädchen durch Drohungen
gezwungen haben, es zuzulassen, dass der Angeklagte eine Fotoaufnahme vom
unbekleideten Unterkörper des Mädchens anfertigte.
Bei
einer anderen Gelegenheit im Sommer 2016 soll er das Mädchen, das sich in
seiner Wohnung in Halle aufhielt,
gezwungen haben, es zu zulassen, dass er Nacktaufnahmen von dem Mädchen
fertigte; darüber hinaus soll er versucht habe, das Mädchen durch Drohungen zum
Geschlechtsverkehr zu zwingen, hiervon aber abgesehen haben, als es an der Tür
geklingelt habe.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Sexueller
Missbrauch von Jugendlichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
In
diesem Verfahren ist bereits mehrfach verhandelt worden, das Verfahren musste
aber jeweils aus prozessualen oder organisatorischen Gründen ausgesetzt werden.
Unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln in Halle
Tag, Uhrzeit
20.08.19, 08:30
; 22.08.19, 08:30
Raum 141
5 KLs 16/19
Dem
im Januar 1983 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
Er
soll im Oktober 2018 in seiner Wohnung in Halle Cannabis, Haschisch,
Metamphetamin und eine Ecstasytablette zum Zwecke des gewinnbringenden
Weiterverkaufs aufbewahrt haben, darüber hinaus sollen ein Einhandmesser und
ein Totschläger griffbereit gelegen haben. Der Angeklagte hat sich teilweise
geständig eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Sexueller Missbrauch zweier Mädchen
in Zeitz
Tag, Uhrzeit
20.08.19, 09:00
; 22.08.19, 09:00 ; 27.08.19,
09:00 ; 29.08.19,
10:00 ; 03.09.19,
09:00 ; 09.09.19,
09:00
Raum 187
4 KLs 4/19
Dem
im Juni 1995 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in
zwei Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich im April 2018 in Zeitz an einem im September 2011 geborenen, ihm
bekannten Mädchen vergangen haben. Im November 2018 soll er sich dann an einem
8-jährigen Mädchen vergangen haben.
Der
Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr.
Unerlaubte Werbung (Schneeballsystem)
in Landsberg
Tag, Uhrzeit
27.08.19, 09:00
; 04.09.19, 09:00 ; 11.09.19,
09:00 ; 18.09.19,
09:00 ; 24.09.19,
09:00 ; 15.10.19,
09:00 ; 23.10.19,
09:00 ; 06.11.19,
09:00 ; 20.11.19,
09:00 ; 04.12.19,
09:00 ; 18.12.19,
09:00 ; 08.01.20,
09:00
Raum 96
13 KLs 25/18
Dem
im Dezember 1973 geborenen Angeklagten wird strafbare Werbung nach dem Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Last gelegt.
Er
soll es zwischen März 2014 und Januar 2017 von Landsberg aus unternommen haben,
Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten zu
veranlassen, in dem er ihnen versprochen habe, sie würden besondere Vorteile
erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen (§
16 Abs. 2 UWG).
Über
eine von ihm mitbetriebene Werbeplattform soll er Verbrauchern sog. Creditpacks
verkauft haben, die den Verbrauchern Ansprüche auf Beteiligung an einem durch
Werbeeinnahmen gespeisten Pool vermitteln sollten, sofern sie ihrer
Verpflichtung nachkommen würden, täglich mindestens 10 eingeblendete
Werbebanner anzuklicken. Dadurch sei der Eindruck erweckt worden, das
Geschäftsmodell erziele nicht nur Einnahmen aus dem Verkauf von
"Creditpacks", sondern darüber hinaus auch Werbeeinnahmen, was tatsächlich
nicht der Fall gewesen sei. Tatsächlich habe das Geschäftsmodell im Sinne eines
Schneeballsystems die an die beteiligten Verbraucher zunächst ausgeschütteten
Provisionen lediglich durch den Verkauf weiterer "Creditpacks"
finanziert, so dass durch die sich systembedingt abzeichnende Marktverengung
der Zusammenbruch des Systems absehbar gewesen sei.
Der
Angeklagte soll auf diese Weise über 100.000,00 US-Dollar vereinnahmt haben.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt und die Auffassung vertreten, bei
dem Geschäftsmodell habe es sich nicht um ein verbotenes Schneeballsystem
gehandelt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
eine Geldstrafe.
Das
Verfahren wurde bereits am 04.04.2019 begonnen, dann aber aus prozessualen
Gründen ausgesetzt.
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