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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im Oktober

15.10.2019, Halle (Saale) – 25

  • Landgericht Halle

Sexueller Missbrauch von Kindern in

Halle

 

Tag, Uhrzeit

18.10.19, 09:00

; 07.11.19, 09:00 ; 12.11.19,

09:00 ; 27.11.19,

09:00 ; 28.11.19,

09:00 ; 03.12.19,

09:00 ; 10.12.19,

09:00 ; 11.12.19,

09:00 ; 17.12.19,

09:00 ; 18.12.19,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 9/19

 

Dem

im Mai 1974 geborenen Angeklagten wird unter anderem schwerer sexueller

Missbrauch von Kindern in 10 Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen Juli 2018 und April 2019 in Halle teils am Hufeisensee, am

Bruchsee oder auf der Peißnitz, teils in Kundentoiletten von Warenhäusern, an

vier zwischen 2005 und 2008 geborenen Jungen vergangen haben.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und

fünfzehn Jahren.

 

Bestechlichkeit in MansfeldTerminverlegung: Der auf den 22.10.2019 anberaumte Termin wurde auf den 28.10.2019 verlegtTag, Uhrzeit

28.10.19, 09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 11/19

 

Mit

Urteil vom 16.12.2018 hatte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle

den im Dezember 1970 geborenen Angeklagten wegen Bestechlichkeit zu einer

Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung

zur Bewährung ausgesetzt wurde (2 KLs 7/16). Die Kammer hatte es als erwiesen

angesehen, dass der Angeklagte im Frühjahr 2009 als Landrat von dem Inhaber eines

Küchenstudios mindestens zehn Prozent der Auftragssumme als Gegenleistung dafür

gefordert habe, dass er die Kreisverwaltung anweisen werden, den Auftrag zur

Sanierung der Kantine des Landratsamte mit einem Volumen von mehr als

200.000,00 Euro an das besagte Küchenstudio zu vergeben.

 

Auf

die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom

16.07.2019 den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils aufgehoben. Zur Begründung

hat er ausgeführt, den Urteilsgründen sei nicht mit hinreichender Deutlichkeit

zu entnehmen, welcher Betrag eigentlich zu Unrecht an den Angeklagten geflossen

sein solle, so dass nicht erkennbar sei, ob die ausgesprochene Strafe tat- und

schuldangemessen sei. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof

verworfen.

 

Die

Verurteilung wegen Bestechlichkeit (Schuldspruch) hat damit Bestand und ist

rechtskräftig. Eine andere Kammer des Landgerichts Halle muss nunmehr die für

die Findung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erforderlichen

Feststellungen treffen und dann eine neue Strafe festsetzen.

 

Versuchter Raub, Körperverletzung und

Nötigung in Zeitz

 

Tag, Uhrzeit

30.10.19, 08:30

; 06.11.19, 08:30 ; 14.11.19,

08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 24/19

 

Dem

im November 1989 geborenen Angeklagten werden versuchter Diebstahl,

Körperverletzung sowie Nötigung in insgesamt sechs Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll im Februar und März 2019 mehrfach ohne rechtfertigenden Grund auf

Passanten, Nachbarn oder Bekannte eingeschlagen oder eingetreten und diese

teils erheblich verletzt haben.

 

In

einem Falle habe er zu Unrecht behauptet, das Fahrrad eines Wohnungsnachbarn

gehöre ihm, und habe dann versucht, dieses Fahrrad mit Gewalt an sich zu

nehmen. Dabei habe er dem Nachbarn unter anderem mit einer Bierflasche auf den

Kopf geschlagen.

 

In

einem anderen Falle soll er einen Nachbarn, der ihn darum gebeten hatte, leiser

zu sein, krankenhausreif geschlagen haben.

 

In

einem weiteren Falle soll er einen Mann und eine Frau, mit denen er gemeinsam

Alkohol getrunken hatte, im Streit geschlagen haben.

 

Der

Frau soll er dann zwei Tage später eine Sprachnachricht geschickt haben, um sie

davon abzuhalten, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter drei

Jahren und neun Monaten .

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