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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im Oktober
15.10.2019, Halle (Saale) – 25
- Landgericht Halle
Sexueller Missbrauch von Kindern in
Halle
Tag, Uhrzeit
18.10.19, 09:00
; 07.11.19, 09:00 ; 12.11.19,
09:00 ; 27.11.19,
09:00 ; 28.11.19,
09:00 ; 03.12.19,
09:00 ; 10.12.19,
09:00 ; 11.12.19,
09:00 ; 17.12.19,
09:00 ; 18.12.19,
09:00
Raum 123
14 KLs 9/19
Dem
im Mai 1974 geborenen Angeklagten wird unter anderem schwerer sexueller
Missbrauch von Kindern in 10 Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen Juli 2018 und April 2019 in Halle teils am Hufeisensee, am
Bruchsee oder auf der Peißnitz, teils in Kundentoiletten von Warenhäusern, an
vier zwischen 2005 und 2008 geborenen Jungen vergangen haben.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und
fünfzehn Jahren.
Bestechlichkeit in MansfeldTerminverlegung: Der auf den 22.10.2019 anberaumte Termin wurde auf den 28.10.2019 verlegtTag, Uhrzeit
28.10.19, 09:00
Raum 96
13 KLs 11/19
Mit
Urteil vom 16.12.2018 hatte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle
den im Dezember 1970 geborenen Angeklagten wegen Bestechlichkeit zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt wurde (2 KLs 7/16). Die Kammer hatte es als erwiesen
angesehen, dass der Angeklagte im Frühjahr 2009 als Landrat von dem Inhaber eines
Küchenstudios mindestens zehn Prozent der Auftragssumme als Gegenleistung dafür
gefordert habe, dass er die Kreisverwaltung anweisen werden, den Auftrag zur
Sanierung der Kantine des Landratsamte mit einem Volumen von mehr als
200.000,00 Euro an das besagte Küchenstudio zu vergeben.
Auf
die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom
16.07.2019 den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils aufgehoben. Zur Begründung
hat er ausgeführt, den Urteilsgründen sei nicht mit hinreichender Deutlichkeit
zu entnehmen, welcher Betrag eigentlich zu Unrecht an den Angeklagten geflossen
sein solle, so dass nicht erkennbar sei, ob die ausgesprochene Strafe tat- und
schuldangemessen sei. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof
verworfen.
Die
Verurteilung wegen Bestechlichkeit (Schuldspruch) hat damit Bestand und ist
rechtskräftig. Eine andere Kammer des Landgerichts Halle muss nunmehr die für
die Findung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erforderlichen
Feststellungen treffen und dann eine neue Strafe festsetzen.
Versuchter Raub, Körperverletzung und
Nötigung in Zeitz
Tag, Uhrzeit
30.10.19, 08:30
; 06.11.19, 08:30 ; 14.11.19,
08:30
Raum 141
5 KLs 24/19
Dem
im November 1989 geborenen Angeklagten werden versuchter Diebstahl,
Körperverletzung sowie Nötigung in insgesamt sechs Fällen zur Last gelegt.
Er
soll im Februar und März 2019 mehrfach ohne rechtfertigenden Grund auf
Passanten, Nachbarn oder Bekannte eingeschlagen oder eingetreten und diese
teils erheblich verletzt haben.
In
einem Falle habe er zu Unrecht behauptet, das Fahrrad eines Wohnungsnachbarn
gehöre ihm, und habe dann versucht, dieses Fahrrad mit Gewalt an sich zu
nehmen. Dabei habe er dem Nachbarn unter anderem mit einer Bierflasche auf den
Kopf geschlagen.
In
einem anderen Falle soll er einen Nachbarn, der ihn darum gebeten hatte, leiser
zu sein, krankenhausreif geschlagen haben.
In
einem weiteren Falle soll er einen Mann und eine Frau, mit denen er gemeinsam
Alkohol getrunken hatte, im Streit geschlagen haben.
Der
Frau soll er dann zwei Tage später eine Sprachnachricht geschickt haben, um sie
davon abzuhalten, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter drei
Jahren und neun Monaten .
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