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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte in Strafsachen im Januar
08.01.2020, Halle (Saale) – 1
- Landgericht Halle
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
13.01.20, 09:30
; 14.01.20, 09:30 ; 23.01.20,
09:30
Raum 169
16 KLs 21/19
Dem
im Januar 1994 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er
soll im Juni 2019 in seiner Wohnung in Halle sowie einer zu diesem Zweck
angemieteten Garage Kokain, Haschisch und Cannabis eingelagert haben, um diese
Betäubungsmittel gewinnbringend weiter zu verkaufen. Dabei soll er zur
Absicherung seiner Drogengeschäfte eine Schreckschusspistole und ein
Klappmesser bereitgelegt haben.
Der
Angeklagte hat im Rahmen seiner Einlassung erklärt, das Klappmesser sei zur
Grünpflanzenpflege gedacht gewesen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Versuchter Totschlag in Halle
Tag, Uhrzeit
13.01.20, 08:30
; 15.01.20, 08:30 ; 20.01.20,
08:30 ; 24.01.20,
08:30
Raum 141
1 Ks 7/19
Dem
im September 1996 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am frühen Morgen des 25.08.2019 im Rahmen einer tätlichen
Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen junger Männer einem anderen Mann mit
der stumpfen Seite einer Axt gegen den Kopf geschlagen und dabei den Tod des
anderen billigend in Kauf genommen haben. Der Gegner habe lebensgefährliche
Verletzungen erlitten und nur durch eine sofortige neurochirurgische
Notoperation gerettet werden können.
Der
Angeklagte hat die Tat nicht bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung droht einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9
Monaten.
Raub und Körperverletzung in Halle
Tag, Uhrzeit
30.01.20, 09:30
; 03.02.20, 09:30 ; 04.02.20,
09:30 ; 21.02.20,
09:30 ; 27.02.20,
09:30 ; 02.03.20,
09:30
Raum 187
3 KLs 23/19
Dem
im März 1995 geborenen Angeklagten werden Raub und Körperverletzung in
insgesamt fünf Fällen zur Last gelegt.
Er
soll Im Juli 2019 in drei Fällen auf der Straße Passanten angegriffen und mit
Schlägen und Tritten misshandelt haben. In einem Falle soll er einen
Dönerbesitzer ins Gesicht geschlagen haben, nachdem dieser ihn darauf
hingewiesen hatte, dass er Hausverbot habe.
Ebenfalls
im Juli 2019 soll er auf der Straße eine Frau zu Boden gestoßen und ihr die
Handtasche mit Bargeld, Ausweispapieren und diversen Utensilien entrissen
haben.
Der
Angeklagte hat die Taten weitgehend bestritten. Im Falle einer Verurteilung
kommt grundsätzlich eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr in Betracht.
Das Gericht hat einen psychiatrischen Gutachter mit der Beurteilung der
Schuldfähigkeit beauftragt. Je nach Ausgang des Gutachtens kommt neben oder
statt einer Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder
einer Entziehungsanstalt in Betracht.
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