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(LG HAL) Urteil gegen Mitarbeiter des IHK-Bildungszentrums Dessau rechtskräftig
09.01.2020, Halle (Saale) – 2
- Landgericht Halle
Die Verurteilung zweier Mitarbeiter des IHK-Bildungszentrums Dessau wegen Subventionsbetruges ist rechtskräftig.Die 13. Strafkammer des
Landgerichts Halle hatte in einem im November 2016 begonnen Verfahren mit
Urteil vom 10.07.2018 einen im April 1961 geborenen Regionalbereichsleiter des IHK Bildungszentrums Dessau wegen Subventionsbetruges in 20 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Eine im
September 1956 geborene Angestellte desselben Bildungszentrums war mit Urteil vom selben Tage wegen
Beihilfe in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten
verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden war.Die Kammer hatte es als erwiesen
angesehen, dass die Angeklagten zwischen April 2004 und November 2008 durch wahrheitswidrig
ausgefüllte Anträge, Mittelanforderungen, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten
in unrechtmäßiger Weise finanzielle Mittel des Europäischen Sozialfonds für die
Förderung der Qualifizierung in sog. KMU (Kleinen und Mittlere Unternehmen) in
Höhe von rund 5 Millionen Euro erlangt hatten.Auf die Revision des Regionalbereichsleiters
hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Verurteilung
wegen 18 statt wegen 20 Fällen erfolgt, weil 2 Fälle bereits verjährt waren;
insoweit hat er das Verfahren eingestellt. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof
verworfen, so dass es insbesondere in vollem Umfange bei der verhängten
Freiheitsstrafe bleibt. Die Revision der Angestellten wurde vollständig
verworfen.(BGH, Beschlüsse vom 10.12.2019,
4 StR 136/19)
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