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(LG HAL) Prozessbeginn um Diebstahl und Körperverletzung in Halle erneut verschoben

23.04.2020, Halle (Saale) – 12

  • Landgericht Halle

In dem nachstehend genannten Verfahren waren zunächst die Termine am

15.04. und 20.04. aufgehoben worden. Nunmehr sind auch die weiteren Termine im

April aufgehoben, das Verfahren beginnt am 05.05.2020:16 KLs 16/18 Diebstahl und Körperverletzung in Halle05.05.20, 09:30; 06.05.20, 09:30; 12.05.20, 09:30 Saal 169Gegen den im Mai 1993 geborenen Angeklagten liegen mehrere Anklagen vor, mit dem ihm wiederholter Diebstahl alkoholischer Getränke aus Lebensmittelläden in Halle zur Last gelegt wird. Daneben wird ihm auch gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Juli 2016 in der Neustädter Passage in Halle im Zuge einer heftigen Auseinandersetzung einen anderen Mann, der bereits auf dem Boden gelegen habe, ohne Rechtfertigungsgrund und mit gezielter Verletzungsabsicht von oben mit Wuchte mit dem beschuhten Fuß auf den Kopf getreten habe. Der Geschädigte soll durch den Tritt eine offene blutende Verletzung der Kopfhaut und -schwarte mit klaffender Hautzerreißung davongetragen haben, außerdem einen Nasenbeinbruch und den Bruch eines Schneidezahnes. Lebensgefahr habe nicht bestanden. Im Januar 2017 soll er in stark alkoholisiertem Zustand einen Rettungssanitäter während eines Noteinsatzes angegriffen und getreten haben. Das Verfahren war zunächst vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) begonnen worden. Die psychiatrische Begutachtung habe aber ergeben, dass bei dem Angeklagten eine psychische Erkrankung vorliege, die zur Aufhebung oder Minderung der Schuldfähigkeit führen könnte, die aber statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich machen könnte. Über eine solche Unterbringung kann nur einer Strafkammer des Landgerichts entscheiden

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