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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Urteil wegen Gewalttätigkeiten am 01.05.2017 rechtskräftig

15.06.2020, Halle (Saale) – 18

  • Landgericht Halle

Die Verurteilung einer am

November 1976 geborenen Frau (H.) und eines im März 1978 geborenen Mannes (M.)

wegen Gewalttätigkeiten gegenüber Passanten am 01.05.2017 ist rechtskräftig.Die 3. Strafkammer des

Landgerichts Halle hatte die beiden Angeklagten am 08.02.2019 wegen

gefährlicher Körperverletzung in einem (H.) bzw. zwei Fällen (M.) verurteilt,

und zwar die Angeklagte H. unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Wochen, deren Vollstreckung zur

Bewährung ausgesetzt wurde, und den Angeklagten M. ebenfalls unter Einbeziehung

von Vorstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.Die Kammer hatte es als erwiesen

angesehen, dass die beiden Angeklagten am 01.05.2017 in Halle nach einer nach

einer Demonstration in Halle wahllos Steine auf einen Passanten geworfen und

diesen dadurch am Knie verletzt hatten. Darüber hinaus hatte die Beweisaufnahme

ergeben, dass der Angeklagte M. einem weiteren Passanten mit einem

Starkstromkabel mehrfach so stark auf den Kopf geschlagen haben, dass dieser

eine blutende Wunde und eine Gehirnerschütterung davongetragen hatte.Das Verfahren hatte für

Aufmerksamkeit gesorgt, weil die Angeklagten der Neonazi-Kameradschaft

"Aryans" zugerechnet wurden. In der mündlichen Urteilsbegründung

hatte die Vorsitzende von einer "Jagd auf Gegendemonstranten"

gesprochen.Gegen die Verurteilung hatten

beide Angeklagte Revision eingelegt. Diese beiden Rechtsmittel hat der

Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 26.02.2020 im Wesentlichen als

unbegründet verworfen (4 StR 347/19). Die Entscheidungen sind somit

rechtskräftig, lediglich über die Einbeziehung einer früheren Verurteilung des

Angeklagten C.M. muss die Kammer ? ohne erneute mündliche Verhandlung - neu

entscheiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

gez. Ehm

 

? Pressesprecher -

 

Diese Mitteilung wird

elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.

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