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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Februar

17.02.2023, Halle (Saale) – 004/2023

  • Landgericht Halle

Betäubungsmittelhandel in Barnstädt

Tag, Uhrzeit
23.02.23, 09:00 ; 08.03.23, 08:30 ; 17.03.23, 08:30

Raum 141

5 KLs 1/23

Dem im Oktober 1991 geborenen Angeklagten wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im August 2022 in Barnstädt versucht haben, an eine beim LKA Sachsen-Anhalt geführte Vertrauensperson gewinnbringend Betäubungsmittel zu veräußern. Bei der vereinbarten Übergabe habe der Angeklagte ca. 100 Gramm Methamphetamin bei sich geführt. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Barnstädt seien weitere Mengen Methamphetamin sowie eine ungeladene Langwaffe, Metalldiabolos, eine Axt sowie eine Soft-Air-Pistole aufgefunden worden sein.

Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Anmerkung: Vertrauenspersonen (V-Personen) sind Personen, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit sind, diese bei der Aufklärung von Straftaten in der Regel auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird. V-Personen sind daher keine Ermittlungsorgane, sondern Privatpersonen und unterstehen deswegen auch dann, wenn sie auf Anweisung der Polizei handeln, den für Privatpersonen geltenden Regelungen.

Tötung eines Neugeborenen in Halle

Tag, Uhrzeit
27.02.23, 08:30; 28.02.23, 08:30 ; 03.03.23, 08:30 ; 06.03.23, 12:00 ; 07.03.23, 08:30

Raum 141

1 Ks 1/23

Der im Oktober 1984 geborenen Angeklagten wird Totschlag, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, vorgeworfen.

Die Angeklagte soll im Frühjahr 2021 ungewollt schwanger geworden sein. In der Folgezeit sei es der Angeklagten gelungen, die Schwangerschaft vor ihrem Umfeld zu verheimlichen. Am 21.12.2021 habe sie dann allein in ihrer Wohnung in Halle ein gesundes Mädchen geboren.

Noch am selben Tag soll sie das Kind in ein T-Shirt gewickelt in der Nähe des Wertstoffhofes der Halleschen Wasser- und Abwasserwirtschaft abgelegt haben. Dabei sei ihr bewusst gewesen, dass der Säugling angesichts der Gegebenheiten nicht lange überleben und auch nicht alsbald zufällig durch Dritte gefunden wird. Der Leichnam wurde am 27.12.2021 von einer Spaziergängerin entdeckt.

Die Angeklagte hat sich geständig eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Die Steuerungsfähigkeit der Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat soll durch eine bestehende Intelligenzminderung erheblich vermindert gewesen sein.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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