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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für Mai

02.05.2023, Halle (Saale) – 011/2023

  • Landgericht Halle

Betäubungsmittelhandel u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
03.05.23, 13:00 ; 12.05.23, 10:30 ; 30.05.23, 13:00 ; 31.05.23, 13:00

Raum 169

16 KLs 1/23

Dem im Mai 1985 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem gesondert verfolgten V. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben.

Der Angeklagte soll von Januar bis September 2022 in Halle in einer Lagerhalle über 33 kg Cannabispflanzenteile gelagert haben. Die Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. Der Angeklagte und der gesondert verfolgte V. hätten beabsichtigt, die Betäubungsmittel mit weiteren synthetischen Substanzen anzureichern, um den vereinzelt geringen Wirkstoffgehalt und damit den späteren Verkaufspreis zu erhöhen. Bei einer Durchsuchung im Januar 2022 seien die Betäubungsmittel sowie außerdem Verpackungsmaterialien, Betäubungsmittelutensilien und sonstige Gebrauchsgegenstände, insbesondere ein Betonmischer mit Anhaftungen von Cannabis in der Mischtrommel, sichergestellt worden. Bei einer weiteren Durchsuchung im September 2022 seien in der Garage des Angeklagten in Halle 81 Feuerwerkskörper in Form von Böllern ("LaBomba"), für deren Besitz und Umgang der Angeklagte keine Erlaubnis gehabt habe, aufgefunden worden.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Schwerer Raub in Halle

Tag, Uhrzeit
03.05.23, 09:00 ; 10.05.23, 09:00

Raum 187

4 KLs 4/22

Dem im Januar 2004 geborenen Angeklagten S. sowie dem im Januar 2002 geborenen Angeklagten L. wird gemeinschaftlich begangener schwerer Raub, dem Angeklagten L. darüber hinaus gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte R. sollen im Oktober 2021 in Halle einen Mann auf der Straße unvermittelt aufgefordert haben, Geld herauszugeben. Nachdem der Mann die Herausgabe verweigert habe, habe der Angeklagte S. den Mann festgehalten, während der Angeklagte L. den Mann durchsucht und aus dessen Hosentasche zwei 50 Euro-Scheine herausgeholt habe. Diese habe er anschließend eingesteckt, um sie gemeinsam mit dem Angeklagten S. und dem gesondert verfolgten R. zu verwenden. Bei der Tat soll der Angeklagte S. in seiner Bauchtasche ein Küchenmesser mitgeführt haben. Nachdem sich die Angeklagten unweit entfernt hätten, habe der Mann die Angeklagten aufgefordert, ihm sein Geld zurückzugeben. Daraufhin habe der Angeklagte L. gezielt eine Dose Energy Drink nach dem Mann geworfen und ihn an der rechten Schulter und Wange getroffen, wodurch der Mann Schmerzen erlitten habe.

Der Angeklagte S. hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Sache gemacht. Der Angeklagte L. hat die Begehung des schweren Raubes bestritten, den Dosenwurf jedoch eingeräumt.

Dem Angeklagten S., der zur Tatzeit Jugendlicher war, drohen im Falle einer Verurteilung Sanktionen nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren. Der Angeklagte L. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Die Verhandlung ist öffentlich, da neben dem Angeklagten S. als Jugendlichen auch der Angeklagte L. als Heranwachsender angeklagt ist.

Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
04.05.23, 09:00 ; 05.05.23, 09:00 ; 11.05.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 22/22

Dem im November 1978 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchter Körperverletzung vorgeworfen.

Er soll im Juli 2022 in Halle bei einer Durchsuchung seiner Wohnung der Aufforderung der durchsuchenden Polizeibeamten, die Tür zu öffnen, nicht nachgekommen sein und mit einem 82 cm langen, keulenartigen Holzstab in der Hand hinter der Wohnungstür gestanden und in Richtung eines Polizeibeamten ausgeholt haben, um diesen zu verletzen. Trotz der Aufforderung, den Stab wegzulegen, habe er erneut zum Schlag ausgeholt. Bevor er jedoch habe zuschlagen können, sei er von zwei Polizeibeamten zu Boden gebracht worden, wo er versucht habe, sich zu sperren und aus dem Griff zu winden, um sich so zu befreien. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung sei einer der Polizeibeamten mit seiner linken Gesichtshälfte an einen Türrahmen gestoßen, wodurch er sich einen Bluterguss am linken Auge zugezogen habe. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung seien im Wohnzimmer insgesamt 404,12 g Marihuana, eine Feinwaage, benutzte Klemmtüten sowie 2.000 Euro Bargeld aus vorangegangenen Drogenverkäufen sichergestellt worden. Ferner seien im Wohnzimmer noch eine zum Trocknen aufgehängte Cannabispflanze und eine sich noch im Wachstum befindliche Cannabispflanze sichergestellt worden. Zur Absicherung seines Drogenvorrats, seiner Einnahmen und für den Fall von Komplikationen bei Verkaufsverhandlungen habe der Angeklagte einen 82 cm langen, keulenartigen Holzstab griffbereit in seiner Wohnung verwahrt.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend eingelassen, er habe das aufgefundene Cannabis verkaufen wollen, um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Besonders schwerer Raub u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
05.05.23, 09:00 ; 24.05.23, 09:00 ; 07.06.23, 09:00 ; 13.06.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 1/23

Dem im Mai 2006 geborenen Angeklagten H. und dem im Oktober 2002 geborenen Angeklagten M. wird gemeinschaftlich begangener besonders schwerer Raub, dem Angeklagten H. darüber hinaus Raub in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte H. soll im Januar 2023 in Halle einem 12-jährigen Jungen dessen Mobiltelefon aus der Hand gerissen haben. Sodann habe der Angeklagte den Jungen aufgefordert, den Entsperrcode zu nennen, was dieser aus Angst davor, geschlagen zu werden, auch getan habe. Dennoch habe der Angeklagte den Jungen zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, welches dadurch später angeschwollen sei und sehr geschmerzt habe.

Ebenfalls im Januar 2023 sollen die Angeklagten gemeinsam mit einem bislang unbekannten Dritten in Halle einem Mann den Weg versperrt haben. Der Angeklagte M. habe sodann unter Vorhalt eines Messers den Mann zur Herausgabe seines Mobiltelefons aufgefordert. Als der Mann darauf nicht reagiert habe, habe der Angeklagte M. dem Mann das Mobiltelefon entrissen. Nachdem der Angeklagte M. bemerkt habe, dass das Mobiltelefon mit einem Code gesichert gewesen sei, habe er den Mann unter Vorhalt eines Messers aufgefordert, den Code zu nennen. Aus Angst davor, erstochen zu werden, habe der Mann den Code preisgegeben. Kurz darauf habe der Angeklagte H. an der Umhängetasche des Mannes gezerrt, um auch in deren Besitz zu gelangen. Da dies misslungen sei, weil der Mann die Tasche unter seiner Jacke getragen habe, habe der Angeklagte M. wiederum unter Vorhalt des Messers den Mann aufgefordert, sämtliche Wertgegenstände herauszugeben. Dieser Aufforderung sei der Mann aus Angst, erstochen zu werden, nachgekommen. Er habe den Angeklagten seine Umhängetasche, in der sich 10 Euro Bargeld, sein Bundespersonalausweis und die Krankenversicherungskarte befunden hätten, herausgegeben. Anschließend hätten die Angeklagten unter Mitnahme der Beute die Flucht ergriffen.

Die Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen.

Dem Angeklagten H., der zur Tatzeit Jugendlicher war, drohen im Falle einer Verurteilung Sanktionen nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren. Der Angeklagte M. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Die Verhandlung ist öffentlich, da neben dem Angeklagten H. als Jugendlichen auch der Angeklagte M. als Heranwachsender angeklagt ist.

Brandstiftung und versuchter schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Klostermansfeld

Tag, Uhrzeit
05.05.23, 09:00 ; 10.05.23, 09:00

Raum 141

5 KLs 4/23

Dem im Juli 1987 geborenen Angeklagten wird Brandstiftung sowie versuchter schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, begangen jeweils im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, vorgeworfen.

Er soll im Juli 2022 in Klostermansfeld aus Spaß am Feuer und durch den reichlichen Genuss von Alkohol enthemmt eine leerstehende Holzbaracke mit Hilfe von Grillanzünder mit einem Feuerzeug angezündet haben. Das Objekt habe binnen weniger Minuten vollständig gebrannt. Das Feuer habe auf eine in der Nähe stehende Lagerhalle übergegriffen, deren Brand aber noch habe gelöscht werden können. Insgesamt sei ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden.

Einige Minuten später soll der Angeklagte auf einem Feldweg nach Benndorf auf einen Mann getroffen sein, der mit seinem Moped auf dem Weg zum Brandort gewesen sei. Nachdem der Angeklagte den Mann mit einem vorgetäuschten Hilferuf zum Anhalten gebracht habe, habe er diesen aufgefordert, ihm das Moped zu überlassen. Da der Mann der Aufforderung des Angeklagten nicht nachgekommen sei, habe der Angeklagte ihn zunächst am Helmgurt gewürgt. Danach habe der Angeklagte den Mann mit einer Glasflasche derart heftig gegen den Mund geschlagen, dass dessen Lippe aufgeplatzt sei und später im Krankenhaus habe genäht werden müssen. Daraufhin soll der Mann dem Angeklagten das Moped überlassen haben. Anschließend habe der Angeklagte vergeblich versucht, das Moped zu starten, und schließlich ohne dieses den Tatort verlassen.

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte angegeben, sich nicht mehr an die Vorfälle am Tattag konkret erinnern zu können. Er hat angekündigt, sich geständig zum zweiten Tatvorwurf einzulassen, soweit er sich erinnern könne. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, bei Annahme eines minder schweren Falles des versuchten schweren Raubes nicht unter einem Jahr. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat soll aufgrund einer Abhängigkeit insbesondere von Alkohol und Cannabis erheblich vermindert gewesen sein.

Körperverletzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
10.05.23, 09:00 ; 30.05.23, 13:00 ; 31.05.23, 09:00 ; 12.06.23, 09:00 ; 27.06.23, 09:00 ; 03.07.23, 14:00 ; 04.07.23, 09:00 ; 05.07.23, 11:00

Raum 90

6 Ks 3/23

Dem im November 1974 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juni 2022 in Halle einen ihm bekannten Mann ohne rechtfertigenden Grund angegriffen und zu Boden gestoßen haben. Hierdurch habe der Mann einen Oberschenkelhalsbruch erlitten. Ebenfalls im Juni 2022 habe der Angeklagte mittels Akkuschrauber alle vier Reifen des PKW seines ehemaligen Pflegers durchbohrt und habe auf die Front- und Heckscheibe eingeschlagen. Im Oktober 2022 soll der Angeklagte dann einen ihm bekannten Mann in dessen Wohnung geschlagen sowie bedroht und die Übergabe von 250,00 EUR verlangt haben. Zudem habe der Angeklagte im Oktober 2022 auf der Straße in Halle einen Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten soll die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten zumindest erheblich beeinträchtigt gewesen sein, weshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

 

Mord in Halle

Tag, Uhrzeit
11.05.23, 09:00 ; 17.05.23, 09:00 ; 23.05.23, 09:00 ; 06.06.23, 09:00 ; 12.06.23, 09:00 ; 19.06.23, 09:00 ; 27.06.23, 09:00

Raum 123

10a Ks 2/22

Das Landgericht Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 07.06.2022 wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (Az.: 1 Ks 1/22).

Nach den Feststellungen hielt sich der Angeklagte in einer Nacht im Oktober 2021 in der Wohnung seines Nachbarn, des späteren Tatopfers, auf. Er nahm -  als Folge einer psychotisch verzerrten Wahrnehmung - dabei an, dass er von diesem und zwei weiteren ihm bekannten Personen geschlagen und sexuell missbraucht worden sei, nachdem ihm sein Nachbar unbemerkt eine Substanz in sein Getränk gemischt habe. In den Folgetagen reifte in ihm der Entschluss, seinen Nachbarn als "Hauptverursacher" des vermeintlichen Verletzungsgeschehens zu töten. Er begab sich deshalb in die Wohnung des Nachbarn, um sich bei diesem zu rächen. Dort versetzte er seinem Nachbarn - bei sicher erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit - mit zwei mitgeführten Küchenmessern 30 Stiche in Tötungsabsicht, woran der Nachbar kurz darauf verstarb. Einen weiteren Anwesenden verletzte der Angeklagte mit den Messern ebenfalls, um diesen davon abzuhalten, einzuschreiten.

Mit Beschluss vom 18.10.2022 (Az.: 6 StR 355/22) hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Halle im Schuld- und Strafausspruch sowie im Maßregelausspruch aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgerichtskammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, dass die angenommene Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei belegt sei.

Während die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen bleiben können, wird die nunmehr zuständige Strafkammer erneut Feststellungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten treffen müssen.

Vergewaltigung in zwei Fällen in Halle

Tag, Uhrzeit
17.05.23, 09:00 ; 25.05.23, 09:00 ; 01.06.23, 09:00 ; 16.06.23, 09:00

Raum 169

16 KLs 12/22

Dem im September 1959 geborenen, geistig behinderten Angeklagten wird Vergewaltigung in zwei Fällen vorgeworfen.

Er soll im August 2020 und Januar 2022 sexuelle Handlungen an zwei Frauen vorgenommen haben, die ebenfalls geistig behindert seien und von denen jedenfalls eine in einem Wohnheim für geistig Behinderte lebe.

Zu dem Tatvorwurf aus August 2020 hat sich der Angeklagte nicht eingelassen. Hinsichtlich des Tatvorwurfs aus Januar 2022 hat der Angeklagte sinngemäß angegeben, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgt seien.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Versuchter Mord in Halle

Tag, Uhrzeit
26.05.23, 08:30 ; 30.05.23, 08:30 ; 31.05.23, 08:30

Raum 141

1 Ks 3/23

Der im Januar 1987 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Sie soll an einem späten Abend im Dezember 2022 versucht haben, ihren Ehemann in der gemeinsamen Wohnung in Halle zu töten. Sie habe ihren Ehemann, der in Bauchlage auf dem Bett im Schlafzimmer gelegen habe, mit seinem Einverständnis mit einem Seil an Armen und Beinen gefesselt, wobei dies in der Vergangenheit bereits öfter erfolgt sei. Diese Situation ausnutzend, habe die Angeklagte mit einem zuvor neben dem Bett versteckten Küchenmesser mindestens 24 Mal in verschiedene Körperregionen ihres Ehemannes eingestochen. Bei den jeweiligen Stichführungen sei ihr bewusst gewesen, dass ihr Ehemann dadurch derart verletzt werden könne, dass er daran versterbe. Anschließend habe die Angeklagte ihren schwer verletzten Ehemann, welcher weiterhin gefesselt gewesen sei, in Erwartung des Todeseintritts für ca. zwei bis drei Stunden auf dem Bett liegengelassen, ohne Hilfe zu holen. Währenddessen habe sie sich weiterhin in der Wohnung aufgehalten und das Messer über die Brüstung des Balkons geworfen. Am frühen Morgen habe sie die Rettungsleitstelle angerufen und erklärt, dass ihr Ehemann tot sei. Erst während des Telefonats habe sie erkannt, dass ihr Ehemann noch lebe, sei jedoch weiterhin davon ausgegangen, dass er aufgrund der Verletzungen bald versterben werde. Der Ehemann konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

Die Angeklagte hat die Vorwürfe abgestritten und sich dahingehend eingelassen, dass ein unbekannter Dritter auf ihren Ehemann eingestochen habe. Im Fall einer Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Vergewaltigung in Bad Dürrenberg

Tag, Uhrzeit
30.05.23, 09:00 ; 01.06.23, 09:00 ; 13.06.23, 09:00

Raum 187

17 KLs 1/23

Dem im April 2002 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Er soll sich im Juli 2022 an einer ihm bekannten Frau vergangen haben, mit der er sich in seiner Wohnung in Bad Dürrenberg aufgehalten haben soll.

Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen.

Er war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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