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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Juli 2021 (Stand: 29.06.2021)

30.06.2021, Magdeburg – 16/2021

  • Landgericht Magdeburg

  1. Strafsachen

 

Raubüberfall, Trunkenheit und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Magdeburg

25 KLs 273 Js 31380/20 (34/20) – 5. Strafkammer

 

2 Angeklagte

1 psychologischer Sachverständiger

16 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag, 01. Juli 2021, 13.00 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermine:         05. Juli 2021 und 14. Juli 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

Zwei 29 Jahre alten Männern aus Magdeburg wird vorgeworfen, am 30. August 2020 in Magdeburg nachts in der Jerichower Straße einen Mann und eine Frau unter Verwendung eines Messers überfallen zu haben, um deren Rucksäcke zu rauben. Die Opfer sollen bei der Tat verletzt worden sein. Einer der Männer soll zudem am 20. September 2020 gegen Mitternacht betrunken mit einem motorisierten Go-Kart öffentliche Straßen befahren zu haben und bei der polizeilichen Kontrolle dann einen Polizeibeamten in den Bauch getreten haben.

 

Sicherungsverfahren Mord in Quedlinburg

21 Ks 853 81194/20 (5/21) – 1. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

2 Nebenklägerin

2 Sachverständige

8 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 05. Juli 2021, 09.00 Uhr, Saal A23

 

Fortsetzungstermine:         06., 14., 19. und 20. Juli, 09., 10., 19. und 20. August, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Dem 49-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen am 31.08.2020 in Quedlinburg am frühen Abend einen ihm bekannten 73 Jahre alten Mann auf dem Nachhauseweg abgepasst zu haben. Er soll dann dem Opfer mehrfach mit einer Pistole in den Rücken geschossen haben, so dass der Mann verstarb.

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Er ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte die Tat bestritten.

 

  1. Zivilsachen

 

Streitigkeiten um Kündigung des ehemaligen Zoodirektors in Magdeburg

31 O 1/21 und 31 O 41/21 – 1. Kammer für Handelssachen

 

Prozesstag:                          Dienstag, 13. Juli 2021, 11.00 Uhr, Saal nach Aushang

 

In dem ersten Verfahren (31 O 1/21) wehrt sich der ehemalige Leiter des Zoos Magdeburg (Kläger) gegenüber dem Zoo (Beklagte) wegen der durch den Zoo ausgesprochenen Kündigung des Anstellungsvertrages vom März 2020.

Die Klage ist zunächst ursprünglich am 19. März 2020 vor dem Arbeitsgericht Magdeburg erhoben worden. In 2. Instanz ist dann mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt in Halle vom 31.10.2020 geklärt worden, dass für das Verfahren nicht die Arbeitsgerichte, sondern die Zivilgerichte zuständig sind. Grund hierfür ist, dass der Kläger als Leiter des Zoos kein Arbeitnehmer ist, sondern von seiner Stellung her mit einem Geschäftsführer vergleichbar ist. Für Geshäftsführer ist der Rechtsweg zum Zivilgericht gegeben.

Der Kläger möchte erreichen, dass sowohl die ordentliche als auch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 03. März 2020 durch das Gericht für unwirksam erklärt wird. Der Kläger meint, es gäbe für seine Kündigung keine wirksamen Gründe, zudem seien die Fristen nicht eingehalten worden. Der Zoo dagegen sieht wichtige Kündigungsgründe im Verhalten des Klägers begründet.

In dem zweiten Prozess (31 O 41/21) klagt der Kläger im Urkundenprozess die Vergütung für den Zeitraum 05. März – 30. Juni 2020 ein. Der Kläger meint, einen Anspruch auf die Vergütung zu haben, da er zu Unrecht gekündigt worden sein.

 

Ehemalige Geschäftsführerin der Lotto Toto GmbH Sachsen-Anhalt macht Vergütungsansprüche geltend.

31 O 37/21 – 1. Kammer für Handelssachen

 

Termin:                                  Dienstag, 13. Juli 2021, 14.00 Uhr, Saal nach Aushang

 

Die ehemalige Geschäftsführerin der Lotto Toto GmbH Sachsen-Anhalt macht im Wege des sog. Urkundenprozesses für den Zeitraum 18. September 2020 bis Mai 2021 Vergütungsansprüche geltend.

 

Die Klägerin war als Geschäftsführerin für die Beklagte seit Oktober 2012 und mit Laufzeit des aktuellen Vertrages bis 30.09.2022 beschäftigt. Die Klägerin wurde als Geschäftsführerin am 17.09.2020 mit sofortiger Wirkung abberufen und ihr Beschäftigungsverhältnis wurde am 19.10.2020 fristlos und hilfsweise ordentlich zum 31.12.2020 gekündigt. Bereits im Juli 2020 wurde die Klägerin von ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge freigestellt.

Die Klägerin meint, sämtliche Kündigungen seien ungerechtfertigt, so dass ihr ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge zustehe. Die Beklagte meint, die Klägerin könne ihre Forderung nicht im sog. Urkundenprozess geltend machen. Im Übrigen stünden ihr Ansprüche auf Vergütung nicht zu.

Die Lotto Toto GmbH Sachsen-Anhalt wird vertreten durch ihren Gesellschafter, das Land Sachsen-Anhalt, das wiederum durch das Ministerium der Finanzen vertreten wird.

 

Löffler

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