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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im März 2022

28.02.2022, Magdeburg – 06/2022

  • Landgericht Magdeburg

AKTUELLE Corona Regelungen / Zugangsbeschränkungen finden sie auf der Homepage des Landgerichts im Internet unter www.lg-md.sachsen-anhalt.de

 

Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im März 2022

 

 Untreue in Calbe (Saale)

24 KLs 573 Js 1911/16 (3/16) – 4. Wirtschaftsstrafkammer

 

2 Angeklagter

7 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Dienstag 1. März 2022, 09.30 Uhr, Saal B12

Fortsetzungstermine:         2., 22. und 30 März, 20. und 22. April, 4., 11., 18. und 25. Mai, 8. Juni sowie vorsorglich ab dann jeder Mittwoch bis Ende 2022, 09.30 Uhr, Saal B12

 

Den 52 und 56 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen als Geschäftsführer bzw. stv. Geschäftsführer eines Abwasserzweckverbandes im Zeitraum August 2009 bis Juli 2012 den Vermögensinteressen des Abwasserzweckverbandes finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Die Angeklagten sollen außerhalb des Aufgabenbereiches des Zweckverbandes, der auf sich auf umweltschonende Abwasserbeseitigung beschränkt haben soll in die Herstellung von Düngemitteln unter Verwendung von Klärschlamm investiert haben. der dem Verband entstandenen Schaden soll rund 1.2 Mio Euro betragen haben.

Der Prozess hatte bereits im Februar 2021 begonnen musste aber nach längerer Erkrankung eines Angeklagten ohne Urteil beendet werden und beginnt nun komplett neu.

Das Landgericht hatte zunächst mit Beschluss vom 19.03.2018 die Zulassung der Anklage mangels ausreichendem Tatverdacht für eine Straftat abgelehnt. Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft Magdeburg hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 27.09.2018 die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht eröffnet. Aus Sicht des Oberlandesgerichts besteht bei vorläufiger Bewertung eine Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung.

§ 266 StGB Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft….

 

Überfall auf eine Spielothek in Calvörde

22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2. Strafkammer

 

3 Angeklagter

1 Sachverständiger

12 Zeugen

 

Der für Mittwoch, den 16.02.2022 angekündigte Prozess beginnt krankheitsbedingt

erst am

                                           09. März 2022, 09.30 Uhr, Saal nach Aushang

Fortsetzungstermine:         16. und 30 März, sowie 6. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach Aushang

 

Drei Männer im Alter zwischen 36 und 52 Jahren wird vorgeworfen in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 in Calvörde maskiert und bewaffnet eine Spielothek überfallen und dort rund 25.000 Euro erbeutet zu haben.

Für den Zutritt zur Sitzung gilt nach der Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden vom 27.12.2021 die sogenannte 3-G Regelung, zudem gilt Maskenpflicht.

"Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske dauerhaft zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, denen das Rederecht eingeräumt wird. Die Anzahl der Zuhörer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln auf die laut Aushang im Eingangsbereich der Wache genannte Zahl begrenzt."

 

 Löffler

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