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Encrochat: Handel mit Betäubungsmittel unter Nutzung eines Krypto-Messengerdienstes

17.03.2022, Magdeburg – 08/2022

  • Landgericht Magdeburg

AKTUELLE Corona Regelungen / Zugangsbeschränkungen finden sie auf der Homepage des Landgerichts im Internet unter www.lg-md.sachsen-anhalt.de

 

Encrochat: Handel mit Betäubungsmittel unter Nutzung eines Krypto-Messengerdienstes

23 KLs 253 Js 34766/20 (2/22) – 3. Strafkammer

 

2 Angeklagte

10 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 21. März 2022, 09.30 Uhr, Saal E12

Fortsetzungstermine:         24. und 28. März, 11. und 25. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal E12

 

Zwei 28 und 29 Jahre alten Männern aus Haldensleben wird vorgeworfen Ende März 2020 bis Mitte August 2021 zur Finanzierung des Lebensunterhalts mit verschiedenen Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Dabei soll es im Einzelfall um bis zu 189 kg Kokain (Fall 7), 50 kg Marihuana (Fall 37), 12 kg Amphetamin (Fall 36) und 5 kg Metamphetamin (Fall 10) gegangen sein.

Die Drogen sollen teilweise auch aus Belgien, den Niederlanden und Spanien beschafft und z.B. als Obst und Gemüselieferung getarnt (Fall 30) nach Deutschland verbracht worden sein.

Die Kommunikation zwischen den Angeklagten und anderen Beteiligten soll im Wesentlichen über den Kryptomessengerdienst "Encrochat" gelaufen sein.

Die Angeklagten sollen teilweise Drogengeschäfte mit den Angeklagten aus dem am 24. März beginnenden Verfahren getätigt haben.

 

Encrochat: Handel mit Betäubungsmittel unter Nutzung eines Krypto-Messengerdienstes

25 KLs 253 Js 40758/20 (1/22) – 5. Strafkammer

 

2 Angeklagte

13 Zeugen

2 Sachverständige

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag, 24. März 2022, 09.30 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermine:         25. und 98. März, 4., 7., 21. und 22. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

Zwei 30 und 31 Jahre alten Männern aus Haldensleben wird vorgeworfen von April 2020 bis August 2021 zur Finanzierung des Lebensunterhalts mit verschiedenen Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Dabei soll es sich u.a. um Kokain bis zu 2 kg und Marihuana bis zu 5 kg gehandelt haben.

Die Kommunikation zwischen den Angeklagten und anderen Beteiligten soll im Wesentlichen über den Kryptomessengerdienst "Encrochat" gelaufen sein.

Die Angeklagten sollen teilweise Drogengeschäfte mit den Angeklagten aus dem am 21. März beginnenden Verfahren getätigt haben.

 

Löffler

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