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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Mai 2019 (Stand: 02.05.2019)

03.05.2019, Magdeburg – 21

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I. Strafverfahren

 

 

 

sexueller Missbrauch

eines Kindes in Dolle

 

22

KLs 143 Js 34563/18 (36/18) ? 2. Jugendschutzkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Nebenklägerin

 

2

Zeugen

 

 

 

Prozesstag:            Montag, 06. Mai 2019, 09.30 Uhr,

Saal E 12

 

 

 

Dem 49-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von

2017 bis Oktober 2018 seine damals 7 bzw. 8 Jahre alte Tochter sexuell

missbraucht zu haben.

 

 

 

Im Ermittlungsverfahren hat sich der Angeklagte zur

Sache nicht eingelassen. Er befindet sich seit 16. November 2018 in

Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

fahrlässige

Körperverletzung in Burgstall

 

227

Js 1111080/17 3 Ds 210/17 ? Amtsgericht Haldensleben

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Nebenkläger

 

2

Zeugen

 

 

 

Prozesstag:            Montag, 06. Mai 2019, 09.30 Uhr,

Saal nach Aushang

 

                              Amtsgericht

Haldensleben, Stendaler Str. 18 in Haldensleben

 

 

 

Dem mittlerweile 28-jährigen Angeklagten wird

vorgeworfen, auf der Bundesstraße 189 infolge unzureichenden Abstands zu dem

vorausfahrenden Pkw auf diesem aufgefahren zu sein. Durch den Aufprall soll der

andere Pkw-Fahrer erheblich verletzt worden sein. Die Staatsanwaltschaft

Magdeburg wirft insoweit dem Angeklagten fahrlässige Körperverletzung vor.

 

 

 

Ein erster Termin vor dem Amtsgericht Haldensleben

im Oktober 2017 ist abgesetzt worden, weil der Angeklagte nach seiner Wahl in

den deutschen Bundestag am                24. September 2017 Immunität genoss. Im Juni

2018 hat der Bundestag die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten

beschlossen, so dass das Strafverfahren fortgesetzt werden kann. Für den Fall

einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung muss der Angeklagte mit

der Verhängung einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

rechnen.

 

 

 

 

 

Berufungsprozess

sexueller Missbrauch eines Kindes in Wernigerode wird neu aufgerollt

 

21

Ns 821 Js 74526/15 (2/17) ? 1. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

 

 

1

 Angeklagter

 

 

 

Prozesstag:            Dienstag, 07. Mai 2019, 09.00 Uhr,

Saal A 23

 

 

 

 

 

Mit Urteil der Berufungsstrafkammer des Landgerichts

Magdeburg vom                           

22. November 2017 wurde der Angeklagte wegen schweren sexuellen

Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen sowie des Bezugs kinderpornografischer

Schriften mittels Telemedium zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9

Monaten verurteilt, von der 1 Monat als vollstreckt gilt.

 

 

 

Auf die diesbezügliche Revision des Angeklagten hin

hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 23. Mai 2018 das Urteil

des Landgerichts vom 22. November 2017 im Gesamtstrafen Ausspruch und den

Feststellungen insoweit aufgehoben, als dass der Angeklagte wegen des Bezuges

kinderpornografischer Schriften mittels Telemediums verurteilt worden ist. Das

Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass in den zuvor ergangenen Entscheidungen

nicht ausreichend festgestellt worden ist, inwieweit der Straftatbestand des

Bezuges kinderpornografischer Schriften mittels Telemedium erfüllt ist. Den

Straftatbestand des gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

Kindern in 2 Fällen hat auch das Oberlandesgericht weiter für gegeben erachtet.

 

 

 

Das Landgericht muss nun prüfen, ob sich der Angeklagte

auch wegen des Bezuges kinderpornografischer Schriften mittels Telemedium

strafbar gemacht hat und im Ergebnis eine neue Strafe festsetzen.

 

 

 

 

 

Überfall auf einen "Spätshop" in Magdeburg

 

25 KLs 267 Js 6938/19 (10/19) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger

 

7 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag

14. Mai 2019, 09.30Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:          15.

Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Einem 39-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 13. März

2018 in Magdeburg in der Friedrich-Ebert-Straße einen "Spätshop" gegen

23 Uhr maskiert mit einer Schreck-schusspistole, die wie eine echte Pistole

ausgesehen haben soll, überfallen zu haben. Der Inhaber des Geschäfts soll sich

gewehrt haben, worauf es dem Angeklagten gelungen sein soll, ohne Beute zu

flüchten. Ein mitangeklagter 37-jähriger Mann soll dem Angeklagten bei der Tat

geholfen haben. Der 39 Jährige wurde bereits am 01.03.2019 durch die 5.

Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und der Unterbringung in der

Entziehungsanstalt verurteilt. Gegen den 27-Järigen wird nun verhandelt.

 

 

 

 

 

sexueller Missbrauch von Kindern in Barby

 

22 KLs 143 Js 36194/18 (2/19)

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Nebenkläger

 

5 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch,

15. Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         16.

und 17. Mai 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem 58-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von

November 2017 bis November 2018 in Barby in insgesamt 30 Fällen 4 Jungen im

Alter zwischen mittlerweile 12 und 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben.

 

 

 

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren

geständig eingelassen und befindet sich seit 16. November 2018 in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Sicherungsverfahren ? gefährliche Körperverletzungen  in Osterwieck

 

21 KLs 853 Js 77259/18 (4/19) ? 1. Strafkammer

 

 

 

1 Beschuldigter

 

1 Sachverständiger

 

15 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch,

22. Mai 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:         3.,

6. und 7. Juni, sowie vorsorglich 11. und 14. Juni,                                                jeweils 09.00 Uhr,

Saal A 23

 

 

 

Dem 39-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen im

April und August 2018 Mitbewohner eines Anwesens, auf dem er wohnte,

angegriffen zu haben. Dabei soll der Beschuldigte, geschlagen, getreten und

einmal mit einem Messer zugestochen haben.

 

 

 

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der nicht

vorbestrafte Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte

der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für

die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem

psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich der

Beschuldigte zu seinen persönlichen Verhältnissen eingelassen. Im Übrigen hat

er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

II. Zivilverfahren 

 

 

 

 

Fußgängerin stürzt auf Gehweg in Magdeburg

 

10

O 309/19 9. Zivilkammer

 

 

 

Prozesstag:  Mittwoch,

29. Mai 2019, 14.00 Uhr, Saal nach Aushang

 

 

 

Eine

Anwohnerin (Klägerin) aus Magdeburg verlangt mit ihrer Klage vom November 2018 von

der Landeshauptstadt (Beklagte) Schmerzensgeld von mindestens 3.000 ? und

Schadensersatz von rund 300 ?. Die Klägerin behauptet im November 2016 in den

frühen Morgenstunden auf einem schadhaften Gehweg in der Juri-Gagarin-Straße

gestürzt zu sein.

 

 

 

Die

Klägerin meint die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt .

Die Beklagte meint, dass die ortskundige Klägerin nicht gestürzt wäre, wenn sie

ausreichend auf den Weg geachtet hätte.

 

 

 

 

 

Beeinträchtigung eines

Nachbargrundstücks durch Blendung eines Edelstahlschornsteins in Wernigerode

 

10

O 1937/15 ? 10. Zivilkammer

 

 

 

Prozesstag:  Donnerstag, 9. Mai 2019, 11.15 Uhr, Saal B 13

 

 

 

Die

Parteien sind Nachbarn. Die Klägerin hat ein Urteil des Oberlandesgerichts

Naumburg vom 26. Juni 2018 (12 U 92/17) erstritten, wonach die Beklagte

verurteilt wurde, die Edelstahlschornsteinanlage auf dem Dach ihres Hauses in

Wernigerode durch geeignete Maßnahmen in einen Zustand zu versetzen, der

ausschließt, dass von der Edelstahlschornsteinanlage auf dem Haus an sonnigen

Tagen, insbesondere im frühen Hochsommer von Ende April bis Mitte September des

Jahres unzumutbare Reflexblendungen gegenüber dem Nachbarn (Klägerin) ausgehen.

 

 

 

 

In

einem seit Oktober 2018 beim Landgericht nun anhängigen

Zwangsvollstreckungsverfahren streiten die Nachbarn nun darum, ob die von der

Beklagten durchgeführten Maßnahmen ausreichend sind, um die Blendung zu

verhindern.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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