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Landgericht Magdeburg
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(LG MD) Weitere Termine
17.05.2019, Magdeburg – 24
- Landgericht Magdeburg
I.
Strafsachen
Drogenhandel in Magdeburg
25 KLs 263 Js 40681/18 (15/19) ? 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
9 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
23. Mai 2019, 13.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: 13.
Juni 2019, 14.30 Uhr, und 28. Juni 2019, 09.30 Uhr,
jeweils
Saal C 12
Dem im Verlauf des Prozesses 40 Jahre alt werdenden
Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2018 in Magdeburg und im Dezember 2018 in
Oschersleben und anderen Orten mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben
zu haben. Hierbei soll es sich um Marihuana, Haschisch, Amphetamine,
Ecstasy-Tabletten und gehandelt haben. Bei einer der Taten soll er zudem ohne
Fahrerlaubnis gefahren und eine Unfallflucht begangen haben, wobei er unter
Einfluss von Drogen gestanden haben soll. Zudem soll der Angeklagte griffbereit
zwei Messer neben sich im Pkw liegen gehabt haben.
Sicherungsverfahren gefährliche Körperverletzung in Magdeburg
21 KLs 157 Js 26021/18 (5/19) ? 1. Strafkammer
1 Beschuldigter
1 Sachverständiger
6 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag,
28. Mai 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 12.
und 13. Juni 2019, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Dem 47-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen im
August 2018 in Magdeburg zwei Personen körperlich angegriffen zu haben. Zudem
soll er ein Taxi benutzt haben, ohne die Fahrtkosten begleichen zu können.
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der
Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er
schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemein
gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus in Betracht.
Mord in Blankenburg
22 KLs 800 Js 70069/19 (10/19) ? 2. Jugendstrafkammer
als Schwurgericht
4 Angeklagte
2 Nebenkläger
3 Sachverständige
26 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag
28. Mai 2019, 9.30 Uhr, Saal E12
Fortsetzungstermine: 17.,
21., 24., 25., 27. und 28. Juni
1.
und 5. Juli, jeweils 9.30 Uhr, Saal E12
Vier Männern im Alter zwischen 20 und 43 Jahren wird
vorgeworfen, am 03. Januar 2019 in Blankenburg gemeinschaftlich einen Mord aus
niedrigen Beweggründen begangen zu haben.
Die Angeklagten sollen mit Schlagwerkzeugen und
Fäusten ihr Opfer auf offener Straße erschlagen haben. Motiv soll gewesen sein,
das Opfer zu bestrafen, weil dieses ihnen gegenüber Straftaten begangen oder
angedroht haben soll.
Die Angeklagten befinden sich seit Anfang Januar
2019 in Untersuchungshaft.
Brandstiftung in Staßfurt und Thale
25 KLs 801 Js 80448/18 (13/19) ? 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
15 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag,
28. Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: 05.
Juni 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12
Dem 57-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in
Staßfurt und Thale im Zeitraum März bis November 2018 verschiedene Feuer gelegt
zu haben. Der Angeklagte soll u. a. Buschwerk und Heuballen angezündet haben.
Zudem soll der Angeklagte in eine Gartenlaube eingebrochen sein. Es bestehen
Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung
vermindert schuldfähig ist. Sollte er vermindert schuldfähig sein, ihm die
Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt
eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
II.
Zivilverfahren
Streit um Verpachtung / Erwerb der
Bodetal Therme in Thale
9
O 223/19 ? 9. Zivilkammer
Prozesstag: Donnerstag, 16. Mai 2019,
11.30 Uhr, Saal nach Aushang
Die
klagende Firma fordert von der Stadt Thale und deren Bürgermister persönlich
rund 200.000 ?. Die Klägerin meint die beiden Beklagten hätten sie im
Zusammenhang mit der Verpachtung der Therme an die Klägerin im November 2018
betrogen. Die Beklagten weisen die Forderung zurück und meinen, einen
"Betrug" habe es nicht gegeben. Die Klägerin habe bereits die
diesbezüglichen gesetzlichen
Voraussetzungen nicht nachvollziehbar dargelegt.
Zoo Magdeburg fordert nunmehr von der Gemeinde
Barleben einen Betriebskostenzuschuss auch für das Jahr 2018
(31 O 111/18 ?
Handelskammer)
Verhandlungstermin: 21.05.2019, 12.00 Uhr, Saal E 14
Der Zoo Magdeburg fordert
nun auch für das Jahr 2018 von der Gemeinde Barleben einen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro.
In einem vorangegangen
Prozess vor der Handelskammer ist mit Urteil vom 12.09.2017 im Urkundenprozess
und mit bestätigendem Urteil vom 18.09.2018 im Nachverfahren entschieden
worden, dass die Gemeinde Barleben für das Jahr 2017 noch zur Zahlung des
Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist. Barleben hatte aufgrund des ersten
Urteils am 10.01.2018 die 300.000 Euro für das Jahr 2017 auch bezahlt.
In dem Urteil vom
18.09.2018 hat die Handelskammer allerdings die Auffassung vertreten, dass
Barleben jedenfalls zur Kündigung des Gesellschaftsvertrages im Jahr 2017 mit
der Folge berechtigt sein dürfte, dass Barleben jedenfalls ab 2018 den
Betriebskostenzuschuss nicht mehr zahlen muss.
In dem jetzt beginnen Nachverfahren im Rahmen des Urkundenprozess wird
geklärt, ob Barleben auch für das Jahr 2018 den Zuschuss tatsächlich bezahlen
muss. Mit Urteil vom 05.03.2019 hatte das Gericht bereits (vorläufig) allein
aufgrund der vorliegenden Urkunden die Gemeinde Barleben zur Zahlung der 300
tsd Euro verurteilt.
Aufgrund eines Vertrages aus
dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu
bezahlen. Die Gemeinde Barleben hat den
Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint
hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an
dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.
Löffler
Pressesprecher
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