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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Mann hetzt Hund auf Ausländer - u. a.

26.08.2019, Magdeburg – 37

  • Landgericht Magdeburg

 

 

- Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 11.12.2018

wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 22 KLs 230 Js 15079/18

(11/18)

 

 

 

Am 11.12.2018 verurteilte die 2. Strafkammer einen

mittlerweile 24-jährigen deutschen Mann wegen Körperverletzung in 2 Fällen und

gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4

Jahren. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof

im Juli 2019 verworfen.

 

 

 

Damit steht rechtskräftig fest, dass der Täter am

03. Februar 2018 in der Straßenbahn in Magdeburg einen ausländischen Mitbürger

geschlagen hat. Als ein anderer Fahrgast schlichtend eingreifen wollte, hat er

diesen ebenfalls geschlagen. Der Ausländer erlitt leichtere Verletzungen. Der

"Schlichter" konnte nicht ermittelt werden Am 9. März 2018 schlug der

Angeklagte einen ihm bekannten deutschen Mann in Magdeburg und hetzte seine

beiden Hunde auf ihn. Der Mann erlitt leichtere Verletzungen. Am 13. Mai 2018

hetzte der Täter seine beiden Hunde im Flora Park in Magdeburg auf einen

ausländischen Mitbürger, der mit seiner Familie und kleinen Kindern unterwegs

war. Da das spätere Opfer seine Familie schützen wollte, lief er weg, um die

Hunde auf sich zu lenken. Die Hunde holten den Mann schnell ein, rissen ihn zu

Boden und bissen ihn in Oberschenkel und Unterarm. Zuvor hatte der Angeklagte

Worte wie "Ausländer Sch?e" vor sich hin geredet.

 

 

 

 

 

 

 

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 05.02.2019

wegen versuchten Mordes u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren anstelle von

6 Jahren

 

22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18)

 

 

 

Am 05.02.2019 verurteilte die 2. Strafkammer

(Schwurgericht) einen mittlerweile 35-jährigen Mann wegen versuchten

Mordes  und schwerer Brandstiftung zu

einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in einer

Entziehungsanstalt an. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat

der Bundesgerichtshof im Juli 2019 verworfen.

 

 

 

Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der

Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige

Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt)

umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max.

2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und

diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm

billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich

nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich

konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu

ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine

von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster

sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im

Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der

Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig

zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der

entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?.

 

 

 

In einem ersten Prozess ist der Angeklagte am

13.12.2017 zu einer Freiheitstrafe von "nur" 6 Jahren verurteilt

worden. Die hiergegen gerichtet Revision der Staatsanwaltschaft war

erfolgreich.

 

 

 

 

 

Tod in Bernburg - Urteil der 2. Strafkammer vom 12.04.2019 ist

rechtskräftig

 

22 KLs 164 Js 17637/18 (23/18)

 

 

 

Am 12. April 2019 verurteilte die 2. Strafkammer als

Schwurgericht einen mittlerweile 17-jährigen Jugendlichen  wegen gefährlicher Körperverletzung und

versuchtem Totschlag zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten, seine

mittlerweile 35-jährige Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer

Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten, einen mittlerweile 21-jährigen Mann

wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und

einen mittlerweile 22-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung von 6

Jahren.

 

 

 

Hiergegen hatten zunächst alle Angeklagten Revision

eingelegt und diese nach und nach zurückgenommen, so dass das Urteil

rechtskräftig geworden ist.

 

 

 

Damit

steht fest, dass die vier Angeklagten in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 2018 in Bernburg in einer Wohnung in der

Hohen Straße in Bernburg eine Frau grundlos zu gequält haben. Als Folge der

Misshandlungen ist die Frau dann gestorben. Eine Mitschuld am Tod der Frau

konnte letztlich nur dem 17-Jährigen und seiner Mutter nachgewiesen werden. Der

17-Jährige hat zu dem zuvor in der gleichen Nacht einen anderen Bekannten

geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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