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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) VW-Abgasverfahren: erste Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg bestätigen klageabweisende Urteile des Landgerichts Magdeburg

29.08.2019, Magdeburg – 40

  • Landgericht Magdeburg

 

 

10.

Zivilkammer

 

 

 

Fall 1: Mit Urteil vom 16.07.2019 (3 U 14/19) hat der 3.

Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg ein klageabweisendes Urteil der 10.

Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 31.01.2019 (10 O 578/18) bestätigt.

Der Kläger aus Thale hatte Volkswagen auf rund 14.000 Eur verklagt. Am 03.08.2017

erwarb der Mann von einem Händler in Langenweddingen einen gebrauchten VW Golf

Variant 2.0 TDI für 14.895 ?, mit einer Gesamtfahrleistung von 69.650

Kilometern. Bereits der Vorbesitzer hatte am 13.10.2016 das Softwareupdate auf

den von der Abgasproblematik betroffenen PKW mit Motor "EA 189"

aufspielen lassen. Der Kläger wusste, dass das Fahrzeug von der

Abgasproblematik betroffen ist. Der Kläger meinte, von der Volkswagen AG

getäuscht und betrogen worden zu sein.

 

 

 

Landgericht

und Oberlandesgericht vertraten übereinstimmend die Auffassung, dass hier der

Kläger gerade nicht getäuscht worden ist. Zum Zeitpunkt seines Kaufs im August

2017 hatte der Kläger nach seinem eigenen Vortrag Kenntnis "vom Verbau der

Betrugssoftware". Wer aber genau weiß, was er kauft, kann nicht getäuscht

und betrogen werden.

 

 

 

Fall 2: Mit Urteil vom 24.07.2019 (5 U 37/19) hat der 5.

Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg ein klageabweisendes Urteil der 10.

Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28.02.2019 (10 O 325/18) bestätigt.

Die Klägerin aus Ballenstedt hatte Volkswagen auf 12.000 Eur verklagt. Im

Januar 2016 kaufte die damals 66jährige Frau von einem Händler in Hoym einen

gebrauchten VW Golf Plus TDI für 12.000 ? mit einer Gesamtfahrleistung von rund

43.000 Kilometern. Auch hier meinte die Klägerin, von der Volkswagen AG getäuscht

und betrogen worden zu sein.

 

 

 

Landgericht

und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen.  Das Oberlandesgericht hat insoweit ausgeführt,

dass auch die Klägerin aufgrund der im September 2015 einsetzenden umfassenden

Berichterstattung in den Medien die Abgasproblematik kannte. Zudem hatte die

Volkswagen AG selbst die Öffentlichkeit 

mit einer sogenannten Ad-hoc Mitteilung am 22.09.2015 über

Unregelmäßigkeiten im Zusammengang mit der Software bei den EA 189 Dieselmotoren

informiert. Damit hatte Volkswagen keinen Vorsatz mehr Käufer zu schädigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

Seit

Mai 2017 sind sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Verwendung einer

Software zur Steuerung des Motors und/oder der Abgaswerte von Kraftfahrzeugen

in der 10. Zivilkammer konzentriert. Seitdem sind mehr als 520 Verfahren beim

Landgericht eingegangen.

 

 

 

Etwa

die Hälfte der Verfahren sind abgeschlossen, fast alle mit einem Urteil. Soweit

der Hersteller VW verklagt wurde, sind bislang sämtliche Klagen aus

unterschiedlichen Rechtsgründen abgewiesen worden. Vereinzelte Klagen gegen

Audi, Skoda und Mercedes wurden ebenfalls abgewiesen.

 

 

 

Die

Klagen gegen Händler sind bereits fast alle abgearbeitet. Diese Klagen wurden

ebenfalls weit überwiegend abgewiesen. Klagen gegen den Händler hatten aber immer

dann Erfolg, wenn der Kunde vom Kaufvertrag bereits zu einem Zeitpunkt

zurückgetreten ist, zu dem das vom Hersteller entwickelte Update noch nicht zur

Verfügung stand.

 

 

 

Gegen

fast alle Urteile wurde Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg eingelegt. Nahezu

wöchentlich kommen Verfahren vom Oberlandesgericht zurück zum Landgericht, ohne

dass das Oberlandesgericht Urteile fällen musste. Hier hat es in fast allen

Fällen Einigungen zwischen den Parteien gegeben, so dass die Berufungen

zurückgenommen wurden.

 

 

 

Die

10. Zivilkammer hat derzeit bis Anfang Ende Februar 2020  fast jeden Donnerstag mündliche Verhandlungen

anberaumt. An einem Verhandlungstag werden regelmäßig mehr als 10 Verfahren

verhandelt und weitgehend ergehen noch am gleichen Tag die Urteile.

 

 

 

Die

nächsten Verhandlungstage sind:

 

 

 

05.09.

          08.30 Uhr bis 11.30 Uhr 15

Verfahren

 

12.09.          08.30

Uhr bis 11.40 Uhr 14 Verfahren

 

19.09.           08.30 Uhr bis 11.30 Uhr 14 Verfahren

 

26.09.           08.30

Uhr bis 11.30 Uhr 14 Verfahren

 

 

 

 

 

(Lanza-Blasig)

 

stv.

Pressesprecherin

 

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