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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) weitere Termine am Landgericht Magdeburg im September 2019

18.09.2019, Magdeburg – 43

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I. Zivilrecht

 

 

 

Kunde fordert von seiner Bank im Harz knapp 60.000 ? für Online-Banking

Überweisungen nach Spanien

 

2. Zivilkammer 

(2 O 256/19)

 

 

 

Termin:         Dienstag

24.09.2019, 12.00 Uhr Saal A14

 

 

 

 

 

Der Kläger fordert von seiner Bank im Harz die

Rückerstattung von insgesamt rund 60.000 ?. Das Geld wurde mittels 14

Zahlungsvorgänge im Wege des "Online-Bankings" an zwei aufeinanderfolgenden

Tagen im Oktober 2018 auf spanische Konten transferiert. Der Kläger behauptet,

die Zahlungen seien durch ihn nicht autorisiert worden und er wisse nicht, wie

unbekannte Täter an seine Daten gekommen seien. Die Bank meint, ihr

Sicherheitssystem sei praktisch unüberwindbar, so dass der Kläger grob

fahrlässig gehandelt haben müsse, damit Dritte an seine Daten hätten kommen

können. Vor den Überweisungen hatte wohl ein Mann bei der Bank angerufen und

dort telefonisch eine Änderung der Telefonnummer für die Zusendung der SMS-Tan

sowie eine Aufhebung des Transaktionslimits von 3.000 ? veranlasst. Zur

Überprüfung der Berechtigung des Anrufers hätten sich Bankmitarbeiter

persönliche Daten des Kunden am Telefon nennen lassen.

 

 

 

 

 

 

 

II. Strafrecht

 

 

 

Sicherungsverfahren

Brandstiftung in einem Baumarkt in Magdeburg

 

22

KLs 232 Js 13940/19 (20/19)  2. Jugendstrafkammer

 

 

 

 

1

Beschuldigter

 

1

psychiatrische Sachverständige

 

9

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Montag,

 30. September  2019, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:        21., 28. und 30. Oktober 2019, jeweils 09.30

Uhr, Saal E 12 

 

 

 

 

 

Dem 18-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am

15. April 2019 während der Öffnungszeiten an drei Stellen in einem Baumarkt in

Magdeburg brennbare Waren angezündet zu haben.

 

 

 

Es

bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung

schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat

nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine

dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im

Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte die Tat eingeräumt.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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