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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Februar 2020 (Stand: 03.02.2020)

04.02.2020, Magdeburg – 3

  • Landgericht Magdeburg

Versuchter Totschlag in Magdeburg

21 KLs 162 Js 26603/19 (8/19) ? 1.Strafkammer

 

2 Angeklagte

1 Nebenkläger

2 Sachverständige

8 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag, 06. Februar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:         07.,12. und 13. Februar 2020, sowie vorsorglich 25. und 28.  jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Ein 21-jähriger und ein 30-jähriger Mann werden beschuldigt, in Magdeburg am 11. August 2019 gemeinschaftlich einen Mann auf der Straße mit einer Gasdruckwaffe und einem Hammer angegriffen zu haben. Unter anderem soll mit dem Hammer mehrmals auf den Kopf des Mannes eingeschlagen worden sein. Die Angeklagten sollen in der Absicht gehandelt haben, ihn zu töten. Motiv soll gewesen sein, dass der Mann nachts gegen 3 Uhr mit einer Gruppe an einer Wohnung eines der Angeklagten vorbeigegangen sein soll, wodurch sich die Angeklagten gestört gefühlt haben sollen.

 

Der Nebenkläger überlebte nach einer Notoperation. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

 

Schwerer Raub in Magdeburg

25 KLs 235 Js 11057/19 (43/19) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

10 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 10. Februar 2020, 09.30 Uhr, Saal C12

 

Fortsetzungstermin:                        12.  Februar, 9.30 Uhr C 12

                                              

 

Einem 31-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 6.Juli 2018 mit anderen bislang nicht namentlich bekannten Mittätern einen Mann maskiert in dessen Gartenlaube der Nähe des Bördeparks in Magdeburg überfallen und ausgeraubt zu haben. Dabei soll auch der Wohnungsschlüssel des Opfers erbeutet und in der Folgezeit aus dessen Wohnung eine größere Zahl von Wertgegenständen entwendet haben. Der Gesamtschaden soll knapp 40.000 ? betragen haben.

 

Der Angeklagte ist Staatsbürger der Republik Moldau und soll sich zur Tatzeit zeitweilig in Deutschland aufgehalten haben. Seit dem 13.4.2019 befindet er sich aufgrund des Haftbefehls eines anderen Gerichts in Untersuchungshaft.

 

 

 

Drogenhandel in Magdeburg

25 KLs 263 Js 36930/119 (4/19) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

5 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag, 20. Februar 2020, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermine:         21. Februar 2020, 09.30 Uhr, Saal c 12

 

 

Einem 23-jährigen Mann wird vorgeworfen in Magdeburg am 15.10.2019 knapp 5 kg eines Amphetamingemischs von einem gesondertmverfolgtem Mann übernommen zu haben, um das Rauschgift später mit Koffeinpulver zu strecken und weiter zu verkaufen. Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und befindet sich seit Mitte Oktober 2019 in Untersuchungshaft.

 

 

 

Berufungsverfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebenbereichs durch Bildaufnahmen in Oschersleben

26 Ns 223 Js 18708/18 (115/19) ? 6. Strafkammer als Gericht zweiter Instanz

 

1 Angeklagter

3 Zeuginnen

 

Prozesstag:               Dienstag, 25. Februar 2020, 13.00 Uhr, Saal A 13

 

Einem 33-jährigen Mann wird vorgeworfen, in der Silvesternacht 2017/2018 auf einer Silvesterparty in Oschersleben von einer Frau ohne deren Erlaubnis ein Foto gemacht zu haben, als diese unbekleidet unter der Dusche gestanden haben soll.

 

Von diesem Vorwurf ist der Angeklagte mit Urteil des Amtsgerichts Oschersleben vom 30.07.2019 freigesprochen worden. Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die 6.Strafkammer muss nun den Sachverhalt erneut prüfen.

 

§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

?."

 

 

Überfall auf Lotto Filiale in Magdeburg

25 KLs 125 Js 38628/19 (41/19) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

8 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Dienstag, 25. Februar 2020, 09.30 Uhr, Saal C12

 

Fortsetzungstermin:                       26.  Februar, 9.30 Uhr C 12

                                              

 

Einem 25-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 13.09.2019 maskiert und mit einem pistolenähnlichen Gegenstand eine Lotto Filiale in der Halberstädter Straße in Magdeburg überfallen und rund 800 ? erbeutet zu haben.

 

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Seit dem 13.10.2019 befindet er sich in Untersuchungshaft.

 

 

Körperverletzung mit Todesfolge in Wittenberg

22 KLs 164 Js 12700/18 (28/18) - 2. Jugendstrafkammer

 

1 Angeklagter

2 Nebenkläger

3 medizinische Sachverständige

12 Zeugen

 

Nicht öffentlicher Prozess

 

Beginn:                     Freitag 28. Februar 2020, 10.00 Uhr, Saal E 12

 

nicht öffentliche Fortsetzungstermine:    neun weitere Tage bis 12. Mai 2020

 

Einem männlichen Angeklagten (zur Tatzeit 17 Jahre alt), wird vorgeworfen, am 29.09.2017 in Wittenberg nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 30-jährigen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Opfer soll sodann auf den Hinterkopf gestürzt und schwere Kopfverletzungen erlitten haben, an denen er noch gleichen Tage verstorben sein soll.

 

Für den Fall, dass der Angeklagte wegen der angeklagten Tat einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Strafgesetzbuch, StGB) verurteilt werden sollte, muss er mit der Verhängung einer Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren (§ 18 Jugendgerichtsgesetz, JGG) rechnen.

 

Die Jugendstrafkammer hat im gerichtlichen Zwischenverfahren unter anderem geprüft, wie alt der aus Syrien stammende Angeklagte zur Tatzeit gewesen ist, da keine ausreichenden Dokumente hinsichtlich des Alters des Angeklagten vorgelegen haben. Die gerichtlichen Ermittlungen haben ergeben, dass nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 17 Jahr gewesen ist.

 

Nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (§ 48) ist in diesem Fall zwingend vorgeschrieben, dass die gesamte Hauptverhandlung einschließlich der Urteilsverkündung nicht öffentlich ist.

 

Die Vertreter der Medien werden darauf hingewiesen, dass aufgrund der Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlung an sämtlichen Hauptverhandlungstagen keinerlei Ton/-und oder Bildaufnahmen im Saal gefertigt werden dürfen. Auch eine Teilnahme an der Hauptverhandlung als Zuschauer ist daher nicht möglich.

 

Da der Angeklagte nach der Tat in den Bezirk des Landgerichts Magdeburg verzogen ist und das Jugendprozessrecht Anwendung findet, wird das Verfahren nach dem Wohnortprinzip am Landgericht Magdeburg und nicht nach dem Tatortprinzip am Landgericht Dessau verhandelt.

 

 

Löffler

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