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(LG MD) Urteil im Prozess um Überfälle auf Sisha Bar in Magdeburg

25.03.2020, Magdeburg – 8

  • Landgericht Magdeburg

Urteil im Prozess um Überfälle auf Sisha Bar in Magdeburg

22 KLs 164 Js 30190/19 (1/20) ? 2. Jugendstrafkammer

 

In dem am 06. März 2020 begonnen Prozess ist nach einer Verständigung am 23.03.2020 noch gestern das Urteil verkündet worden.

 

Ramazan I. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen

zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Shamil I. wurde wegen gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Ilijas I. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des LG Halle vom 10. Jan. 2020, Az.: 5 KLs 563 Js 32603/17 ? 32/19, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Ibragim G. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung

unter Einbeziehung des Strafbefehls des AG MD vom 5. August 2019, Az.: 24 Ds 335 Js 47493/18 ? 62/19, zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zulässiges Rechtsmittel ist die Revision zum Bundesgerichtshof, die bis 30.03.2020 24.00 Uhr eingelegt werden müsste

 

 

Hintergrund:

Zwei zur Tatzeit 20-jährige Männer (Heranwachsende), einem 21 und einem 23 Jahre alten Mann wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit wechselnder Beteiligung in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2019 und der Nacht vom 19. auf den 20. August 2019 teilweise mit anderen Personen eine sogenannte "Shisha-Bar" in Magdeburg überfallen zu haben. In den Räumen sollen Gegenstände zerstört und auf anwesende Personen eingeschlagen worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass das Motiv für die Überfälle gewesen sein soll, dass sogenanntes "Schutzgeld" erpresst werden sollte.

 

In seinem Eröffnungsbeschluss vom Februar 2020 hat das Gericht die Ansicht vertreten, dass es nach der bisherigen Aktenlage keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine versuchte räuberische Erpressung von sogenanntem Schutzgeld gebe, da die Beweismittel hierfür nicht ausreichend seien. Aus Sicht der Strafkammer besteht daher derzeit "nur" ein hinreichender Tatverdacht für Straftaten der gefährlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung.

 

Drei der vier Angeklagten befinden sich seit Ende August 2019 in Untersuchungshaft.

 

 

Löffler

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