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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Weitere Strafverfahren am Landgericht Magdeburg im April 2020

17.04.2020, Magdeburg – 12

  • Landgericht Magdeburg

Drogenhandel in Schönebeck

25 a KLs 3262 Js 16723/19 (1/20) ? 5. Große Hilfsstrafkammer

 

2 Angeklagte

1 Sachverständiger

6 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Freitag 17. April 2020, 09:00 Uhr, Saal C12

 

Fortsetzungstermine:             20.04.2020, 09:00 Uhr, Saal C12

 

 

Zwei 40-jährigen Männern aus Schönebeck wird mit unterschiedlicher Beteiligung u.a. der Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

 

Bei einer Durchsuchung der Wohnung eines der Angeklagten soll die Polizei im November 2019 u.a. rund 2.7 kg Amphetamin, 230 g Cannabis und 120 g Kokain, mehrere Waffen und Bargeld in Höhe von rund 5.000 Euro vorgefunden haben Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

Am Landgericht Magdeburg sind seit Januar 2020 vermehrt sogenannte "Haftsachen" eingegangen. Diese sind besonders beschleunigt zu verhandeln. Das Präsidium des Landgerichts (gewähltes Vertretungsorgan der Richter, das für die Verteilung der Geschäfte zuständig ist) hat daher zur Abarbeitung der vermehrten Verfahren ab 01.04.2020 zusätzlich eine sogenannte Hilfsstrafkammer eingerichtet, die etwa auch dieses Verfahren bearbeitet.

 

 

 

Sicherungsverfahren: versuchter sexueller Übergriff in Blankenburg

21 KLs 839 Js 83602/19 (6/20) ? 1. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 Sachverständiger

8 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 27. April 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:         28. April, sowie vorsorglich 20 April, 4. und 6. Mai, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Dem 28-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen im November 2019 in einem psychiatrischen Krankenhaus in Blankenburg sich in das Zimmer einer Mitpatientin geschlichen und versucht zu haben, diese sexuell zu bedrängen.

 

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemein gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

 

 

 

Löffler

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