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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) versuchter Mord an einem Polizisten im Zusammenhang mit anderen Straftaten im Raum Benzigerode

18.06.2020, Magdeburg – 18

  • Landgericht Magdeburg

versuchter Mord an einem Polizisten im Zusammenhang mit anderen Straftaten im Raum Benzigerode

21 Ks 803 Js 83633/19 (5/20) ? 1. Strafkammer (Schwurgericht)

 

1 Angeklagter

2 Sachverständige

2 Adhäsionskläger

12 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag, 18. Juni 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:         23. und 25. Juni, sowie vorsorglich 29. Juni und 16. Juli, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Einem 33-jährigen Mann werden verschiedene Straftaten vorgeworfen, die in der Nacht des 04.11.2019 in Benzigerode begangen haben soll.

 

Zunächst soll er in einen Baumarkt eingebrochen und dort erfolglos nach Diebesgut gesucht haben. Später soll ein Funkstreifenwagen sich vor den am Straßenrand parkenden Wagen des Angeklagten gesetzt haben, um den Angeklagten an der Flucht zu hindern. Der Angeklagte soll dann gegen eine Tür des Polizeifahrzeuges gefahren sein, um die Flucht zu erzwingen und den Einbruch in den Baumarkt zu verdecken. Nachdem so die Flucht nicht gelang, soll er rückwärts und dann wieder vorwärts gefahren sein und anschließend mit dem ihm folgenden Streifenwagen kollidiert sein. Im weiteren Verlauf der Flucht soll er erneut mit seinem PKW gegen einen Funkstreifenwagen gefahren sein, um sich die Durchfahrt zu erzwingen.

Schließlich sei der Angeklagte zu Fuß geflüchtet. Als eine Polizeibeamtin einen "Signalschuss" abgegeben habe, habe sich der Angeklagte zunächst auf den Boden gelegt. Als ein Polizist ihm dann die Handschellen anlegen wollte, soll der Angeklagte versucht haben, nach seiner in der Jacke befindlichen echten und geladenen Pistole zu greifen, die er die ganze Zeit bei sich gehabt haben soll. Den Polizisten soll der Angeklagte zudem massiv körperlich angegriffen und unter Anwendung eines Kampfsportgriffes gewürgt haben. Erst insgesamt 4 Beamten soll es dann gelungen sein, den Angeklagten zu überwältigen.

 

Im Zuge des Kampfes mit dem Polizisten soll der Angeklagte versucht haben, diesen zu töten. Als Mordmerkmal könnte hier die Verdeckung einer anderen Straftat in Betracht kommen.

 

Das Verfahren wurde zunächst vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Wernigerode verhandelt und von diesem nach Beginn der dortigen Verhandlung am 26. Mai 2020 an das Landgericht verwiesen. Das Schöffengericht ging davon aus, dass nicht nur eine Verurteilung u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern auch wegen versuchten Mordes in Betracht kommt. Über Mord darf aber nicht das Amtsgericht, sondern nur das Landgericht entscheiden. An die vorläufige rechtliche Bewertung des Amtsgerichts ist das Landgericht nicht gebunden. Das Landgericht muss in eigener Verantwortung entscheiden, welche Straftaten vorliegen.

 

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Vor dem Amtsgericht hat sich der Angeklagte eingelassen, nur deswegen nach seiner Pistole gegriffen zu haben, um sich dieser zu entledigen.

 

 

 

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