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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Landgericht Magdeburg legt Verfahren dem Generalbundesanwalt zur Übernahme der Verfolgung vor

17.09.2025, Magdeburg – 19/2025

  • Landgericht Magdeburg

21 Ks 4/25 - 111 Js 9/24 1. große Strafkammer - Schwurgerichtskammer

 

Mit Beschluss vom 16.09.2025 hat die 1. Strafkammer das Verfahren dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Prüfung der Übernahme vorgelegt.

Für das weitere Verfahren gibt es zwei Möglichkeiten. Übernimmt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Strafverfolgung, würde der Prozess nicht vor dem Landgericht Magdeburg, sondern vor dem Oberlandesgericht Naumburg durchgeführt. Lehnt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Übernahme ab, wird das Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg weitergeführt.

Am 19.08.2025 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt in Naumburg gegen einen 50-jährigen saudi-arabischen Arzt Anklage vor dem Landgericht Magdeburg wegen des Anschlages auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20.12.2024 erhoben. Hinsichtlich der Einzelheiten der Anklage wird auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 19.08.2025 verwiesen.

Das Landgericht prüft nun im Zwischenverfahren die Zulassung der Anklage. Zu dieser Prüfung gehört auch, ob das Landgericht zuständig ist. Im Ergebnis dieser Prüfung sind die drei Berufsrichter der Strafkammer nach Auswertung der Akten zur der Überzeugung gelangt, dass die dem Angeschuldigten zur Last gelegten Straftaten des mehrfachen Mordes den Umständen nach geeignet sind, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen und besondere Bedeutung aufweisen. Nach Auffassung des Landgerichts handelt es sich um ein sogenanntes Staatschutzverfahren. In diesem Fall wäre der Generalbundesanwalt für die Strafverfolgung und das Oberlandesgericht Naumburg für die Durchführung der Strafverhandlung zuständig.

Die Kammer hat ihre Rechtsaufassung in einem 46 Seiten umfassenden Beschluss begründet.

Sollte der Generalbundesanwalt die Übernahme ablehnen, hat die Kammer in Aussicht gestellt, bis zum 13.10.2025 eine nach derzeitigem Sachstand voraussichtlich positive Eröffnungsentscheidung zu treffen und möglicherweise ab dem 22.10.2025 die Hauptverhandlung durchzuführen.

 

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