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(LG SDL) Schöffenauslosung für die Wahlperiode 2005 bis 2008
10.12.2004, Hansestadt Stendal – 3
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/04
Landgericht Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 003/04
Stendal, den 9. Dezember 2004
(LG SDL) Schöffenauslosung für die Wahlperiode 2005 bis 2008
In öffentlicher Sitzung des Landgerichts Stendal hat heute vormittag
die Auslosung der Schöffen und Jugendschöffen auf die ordentlichen Sitzungstage
der Strafkammern und Jugendkammern des Landgerichts Stendal im Geschäftsjahr
2005 stattgefunden. Zugleich ist die Auslosung der Reihenfolge, in der die
Hilfsschöffen und Jugendhilfsschöffen an die Stelle weggefallener Schöffen bzw.
Jugendschöffen treten, für die Wahlperiode 2005 bis 2008 erfolgt.
Grundlage
der Auslosungen waren Bestandslisten über von den Gemeinden bzw. von den
Jugendhilfeausschüssen der Landkreise in Vorschlagslisten aufgenommene und von
den Wahlausschüssen der Amtsgerichte Burg, Gardelegen, Osterburg, Salzwedel und
Stendal gewählte Schöffen bzw. Jugendschöffen.
Für die
Strafrechtspflege gegen Erwachsene waren den fünf Wahlausschüssen der
vorgenannten Amtsgerichte von den Gemeinden Vorschläge für Schöffen und
Hilfsschöffen unterbreitet worden. Von den anschließend durch die
Wahlausschüsse gewählten Schöffen entfielen
-
auf die Strafkammern des Landgerichts 84 Schöffen
und 100 Hilfsschöffen
-
auf die Strafabteilungen
- des Amtsgerichts Burg 26 Schöffen und 36
Hilfsschöffen
- des Amtsgerichts Gardelegen 14 Schöffen und
26 Hilfsschöffen
- des Amtsgerichts Osterburg 10 Schöffen und
16 Hilfsschöffen
- des
Amtsgerichts Salzwedel 12 Schöffen und 16 Hilfsschöffen
- des
Amtsgerichts Stendal 40 Schöffen und 40 Hilfsschöffen.
Es wurden also insgesamt 186 Schöffen und 284 Hilfsschöffen gewählt.
Für die Strafrechtspflege gegen Jugendliche und Heranwachsende waren
den fünf Wahlausschüssen der Amtsgerichte von den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise
Salzwedel, Stendal und Jerichower Land Vorschläge für Jugendschöffen und
Jugendhilfsschöffen,. getrennt nach Frauen und Männern, unterbreitet worden.
Von den gewählten Jugendschöffen entfielen
- auf die Jugendkammern des
Landgerichts 34 Jugendschöffen und 40 Jugend-
hilfsschöffen
- auf die
Jugendstrafabteilungen
- des
Amtsgerichts Burg 28 Jugendschöffen und 38 Jugendhilfsschöffen
- des
Amtsgerichts Gardelegen 18 Jugendschöffen und 26 Jugendhilfsschöffen
-
- des Amtsgerichts
Osterburg 10 Jugendschöffen und 16 Jugendhilfsschöffen
- des
Amtsgerichts Salzwedel 18 Jugendschöffen und 18 Jugendhilfsschöffen
- des
Amtsgerichts Stendal 40 Jugendschöffen und 40 Jugendhilfsschöffen.
Insgesamt wurden also 148 Jugendschöffen und 178 Jugendhilfsschöffen
gewählt.
Insgesamt stehen damit der Strafrechtspflege im Bezirk des Landgerichts
Stendal 334 Schöffen und Jugendschöffen sowie 412 Hilfsschöffen und
Jugendhilfsschöffen zur Verfügung.
Die gewählten Schöffen werden über ihre Rechte und Pflichten mit
Schreiben vom heutigen Tage unterrichtet. Es ist beabsichtigt, im Frühjahr 2005
eine Fortbildungsveranstaltung für sie durchzuführen.
Die Ausübung der Schöffentätigkeit ist ein wichtiges Ehrenamt, zu
dessen Wahrnehmung regelmäßig engagierte Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen
werden. Die Heranziehung eines Schöffen zur Amtsausübung soll nicht mehr als
zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr umfassen, kann aber diesen Umfang in
besonders aufwendigen Verfahren übersteigen.
Marc Lienau
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