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(LG SDL) Verurteilung eines Fußballfans wegen Beteiligung an den Ereignissen vom 05.02.2006 im Hauptbahnhof Stendal

13.06.2006, Hansestadt Stendal – 2

  • Landgericht Stendal

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 002/06

 

Stendal, den 13. Juni 2006

 

(LG SDL) Verurteilung eines Fußballfans wegen Beteiligung an den Ereignissen vom 05.02.2006 im Hauptbahnhof Stendal

Verurteilung eines Fußballfans wegen Beteiligung an den Ereignissen vom 05.02.2006 im Hauptbahnhof Stendal

 

Im Zusammenhang mit den schweren Gewalttätigkeiten von Fans des FC Hansa Rostock im Hauptbahnhof Stendal am 05.02.2006 hat die in der letzten Woche beendete Hauptverhandlung gegen einen Beteiligten zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt.

 

Die bereits am 28.03.2006 von der Staatsanwaltschaft Stendal verfasste Anklage hat dem 25-jährigen J. aus Wismar, der auf dem Weg nach Braunschweig zu einem Fußballspiel war, zur Last gelegt, sich an den Gewalttätigkeiten von Fans, durch die Polizeibeamte verletzt und Einsatzfahrzeuge der Polizei zerstört wurden, beteiligt zu haben.

 

In der - nach Festnahme des Angeklagten und Anordnung der Untersuchungshaft gegen ihn - vor dem Amtsgericht Stendal alsbald durchgeführten Hauptverhandlung hat es das Schöffengericht als erwiesen angesehen, dass sich der Angeklagte des Landfriedensbruchs schuldig gemacht hat.

 

Er ist wegen der Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden.

 

Das vorstehende Verfahren ist eines von mehreren wegen der Ereignisse vom 05.02.2006. In den weiteren Verfahren sind teilweise bereits Strafbefehle ergangen.

 

 

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