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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) "Die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft - Stand der aktuellen Diskussion"

14.04.2014, Naumburg (Saale) – 3

  • Oberlandesgericht

Mittwochsgespräch

Mittwoch, 23. April 2014, 18.00 Uhr, OLG Naumburg, Saal 525

?Die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft - Stand der aktuellen Diskussion?

Referent: Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad, Naumburg

 

Staatsanwälte verfolgen nicht nur Straftäter, sondern auch große Pläne - z.B. die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft!

 

Seien Sie herzlich eingeladen, wenn beim nächsten ?Mittwochsgespräch im Oberlandesgericht? am 23. April 2014, 18.00 Uhr, Herr Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad über genau diese Pläne aufklären wird. Er war es, der die Position der deutschen Staatsanwaltschaften im Januar diesen Jahres auf der Internationen Konferenz des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) in München vorgetragen und detailliert begründet hat.

 

Die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) wird bereits seit über 10 Jahren kontrovers diskutiert. Die Möglichkeit, eine solche europäische Institution zu etablieren, um gegen den Betrug zu Lasten des EU-Haushalts vorzugehen, ist nunmehr in Artikel 86 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert.

 

Kriminalitätsbekämpfung, so der Referent, darf heute nicht mehr nur nationalstaatlich gedacht werden. Die europäische Integration und die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen eröffnen neue Möglichkeiten für Kriminelle. Um diesen erst gar keine Gelegenheit zu geben, die Unterschiede in den einzelnen Rechtssystemen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auszunutzen, bedarf es eines effektiven europäischen Strafverfolgungssystems. Bisher hat jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Strafverfolgungsorgane - in Deutschland sind diese zudem wegen der Justiz-Länderhoheit noch auf 16 Bundesländer verteilt.

 

Nach Einschätzung Jürgen Konrads gleicht der status quo in Gesamteuropa - was die justizielle Strafverfolgung angeht - nach wie vor eher einem Flickenteppich. Dem soll nun, soweit finanzielle Interessen des EU-Haushaltes verletzt werden, mit einer Europäischen Staatsanwaltschaft begegnet werden. Leicht wird das nicht: 14 Parlamente votierten gegen die Regelungen des Verordnungsentwurfes.

 

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad gibt seinen Zuhörer zunächst einen Überblick über die geplanten Regelungen, um sich sodann kritisch mit den Auswirkungen auf die hiesige Strafrechtspraxis auseinanderzusetzen. Er zeigt, wo aus Sicht der deutschen Staatsanwaltschaften Änderungsbedarf gesehen wird. Der Vortrag klingt mit einem Ausblick auf das weitere EU-Verfahren aus.

 

Wie immer erhalten die Gäste, für die der Eintritt frei ist, anschließend auch Gelegenheit zur Diskussion!

 

Für Rückfragen stehe ich  Ihnen unter der Telefonnummer 0 34 45 /28 22 29 oder per E-Mail - presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de - gern zur Verfügung.

 

 

gez. Haberland, Pressesprecher

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