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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG NMB) Das Oberlandesgericht Naumburg bestimmt Verkündungstermin im Verfahren über die Entfernung einer Sandsteinplastik von der Stadtkirche Wittenberg
21.01.2020, Naumburg (Saale) – 1
- Oberlandesgericht
OLG
Naumburg 9 U 54/19
LG
Dessau-Roßlau
Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
Naumburg hat heute die Berufungsverhandlung im Verfahren über die Entfernung
einer antijüdischen Schmähplastik von der Stadtkirche Wittenberg durchgeführt
und wird voraussichtlich am 4. Februar 2020 eine Entscheidung verkünden.
Der Kläger ist Mitglied einer jüdischen
Gemeinde. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz
stehenden Stadtkirche in Wittenberg. An der Kirche ist ein Sandsteinrelief aus
dem 13. Jahrhundert angebracht, das als Schmähplastik gegen die Angehörigen des
jüdischen Glaubens erkenntlich ist. Seit dem Jahr 1988 befindet sich unterhalb
des Reliefs ein Mahnmal, das sich auf die Schmähplastik bezieht und die
Wirkungsgeschichte des Antijudaismus und des Antisemitismus auf künstlerische
Weise thematisiert. Der Kläger hat die Verurteilung der beklagten
Kirchengemeinde zur Entfernung der Plastik und hilfsweise die Feststellung,
dass die Plastik den objektiven Tatbestand der Beleidigung erfülle, begehrt.
Durch Urteil vom 24. Mai 2019 hat das
Landgericht Dessau-Roßlau die Klage abgewiesen. Der Kläger könne die
Beseitigung nicht verlangen, weil das Relief den Tatbestand der Beleidigung
nicht erfülle. Es sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und befinde sich
nicht unkommentiert an der Mauer der Stadtkirche. Über das Mahnmal am Fuße der
Kirche sei das Relief in eine Gedenkkultur eingebettet. Mit der Berufung
verfolgt der Kläger sein Ziel weiter.
Der Senat hat die entscheidungserheblichen
Rechtsfragen mit den Parteien erörtert und Termin zur Verkündung einer Entscheidung
auf
Dienstag,
den 4. Februar 2020, 15:00 Uhr, bestimmt. Der Verkündungstermin ist öffentlich
und findet voraussichtlich im
Saal 400
des Oberlandesgerichts Naumburg statt. Eine etwaige Verlegung in einen anderen
Saal wird auf der Saalanzeige im Eingangsfoyer des Oberlandesgerichts bekannt
gegeben.
Für die Teilnahme der Medien ist eine förmliche
Akkreditierung nicht erforderlich. Es wird jedoch um eine Anmeldung durch Mail
an die Pressestelle des Oberlandesgerichts (presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de)
möglichst bis zum 31. Januar 2020 gebeten, damit der Platzbedarf
abgeschätzt werden kann.
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