Menu
menu

Kontakt

Oberlandesgericht Naumburg
Pressesprecher:
RiOLG Henning Haberland
Telefon: +49 3445 282229
Fax: +49 3445 282000
E-Mail: presse.olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts
Adresse des Oberlandesgerichts

Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Das Oberlandesgericht Naumburg bestimmt Verkündungstermin im Verfahren über die Entfernung einer Sandsteinplastik von der Stadtkirche Wittenberg

21.01.2020, Naumburg (Saale) – 1

  • Oberlandesgericht

OLG

Naumburg 9 U 54/19

 

LG

Dessau-Roßlau

 

 

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts

Naumburg hat heute die Berufungsverhandlung im Verfahren über die Entfernung

einer antijüdischen Schmähplastik von der Stadtkirche Wittenberg durchgeführt

und wird voraussichtlich am 4. Februar 2020 eine Entscheidung verkünden.

 

Der Kläger ist Mitglied einer jüdischen

Gemeinde. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz

stehenden Stadtkirche in Wittenberg. An der Kirche ist ein Sandsteinrelief aus

dem 13. Jahrhundert angebracht, das als Schmähplastik gegen die Angehörigen des

jüdischen Glaubens erkenntlich ist. Seit dem Jahr 1988 befindet sich unterhalb

des Reliefs ein Mahnmal, das sich auf die Schmähplastik bezieht und die

Wirkungsgeschichte des Antijudaismus und des Antisemitismus auf künstlerische

Weise thematisiert. Der Kläger hat die Verurteilung der beklagten

Kirchengemeinde zur Entfernung der Plastik und hilfsweise die Feststellung,

dass die Plastik den objektiven Tatbestand der Beleidigung erfülle, begehrt.

 

Durch Urteil vom 24. Mai 2019 hat das

Landgericht Dessau-Roßlau die Klage abgewiesen. Der Kläger könne die

Beseitigung nicht verlangen, weil das Relief den Tatbestand der Beleidigung

nicht erfülle. Es sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und befinde sich

nicht unkommentiert an der Mauer der Stadtkirche. Über das Mahnmal am Fuße der

Kirche sei das Relief in eine Gedenkkultur eingebettet. Mit der Berufung

verfolgt der Kläger sein Ziel weiter.

 

Der Senat hat die entscheidungserheblichen

Rechtsfragen mit den Parteien erörtert und Termin zur Verkündung einer Entscheidung

auf

 

  Dienstag,

den 4. Februar 2020, 15:00 Uhr, bestimmt. Der Verkündungstermin ist öffentlich

und findet voraussichtlich im

 

  Saal 400

des Oberlandesgerichts Naumburg statt. Eine etwaige Verlegung in einen anderen

Saal wird auf der Saalanzeige im Eingangsfoyer des Oberlandesgerichts bekannt

gegeben.

 

Für die Teilnahme der Medien ist eine förmliche

Akkreditierung nicht erforderlich. Es wird jedoch um eine Anmeldung durch Mail

an die Pressestelle des Oberlandesgerichts (presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de)

möglichst bis zum 31. Januar 2020 gebeten, damit der Platzbedarf

abgeschätzt werden kann.

 

 

Impressum:Oberlandesgericht Naumburg PressestelleDomplatz 10 06618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-2229 Fax: 03445 28-2000Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.olg.sachsen-anhalt.de