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Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft
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Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft
(GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt
29.11.2018, Naumburg (Saale) – 2
- Generalstaatsanwaltschaft
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Generalstaatsanwalt
Jürgen Konrad:
?Das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt
eingestellt.?
Mit
Verfügung vom heutigen Tage hat der Generalstaatsanwalt des Landes
Sachsen-Anhalt
über die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des
Todes von
Ouri Jallow befunden.
Er hat die Beschwerde der Hinterbliebenen des Ouri Jallow gegen die
Verfahrenseinstellung
der Staatsanwaltschaft Halle vom 12. Oktober 2017 als unbegründet
zurückgewiesen.
Denn ein Tatverdacht gegen benannte oder unbenannte Polizeibeamte des
Polizeireviers
Dessau oder gegen sonstige Dritte besteht nicht.
Die
Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft haben unter Auswertung sämtlicher
Verfahrensakten einen umfangreichen Prüfbericht zu den Vorkommnissen vom 7.
Januar
2005 in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau erstellt.
Eine anonymisierte
Fassung dieses Berichts kann Medienvertretern auf Nachfrage jederzeit elektronisch
zur
Verfügung gestellt werden.
Generalstaatsanwalt
Jürgen Konrad:
?Im
Ergebnis der Prüfung haben sich keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben,
die eine
Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow ausschließen können und eine Entzündung
durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen. Er ist an den Folgen eines inhalativen
Hitzeschocks verstorben, den er ? zumindest nicht widerlegbar ? selbst
herbeigeführt hat.
Beweistatsachen für eine Fremdtötung des Ouri Jallow oder gar für ein
Mordkomplott sind
nicht vorhanden. Es mangelt sowohl an einem Motiv als auch an der zeitlichen
Gelegenheit
dafür. Bei der These `Ouri Jallow das war Mord´ handelt es sich um eine rein spekulative
Mutmaßung, die nicht geeignet ist, einen Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Absatz
1, 203
StPO zu begründen und deren Richtigkeit nicht angenommen werden kann.
Dem
hier erstellten Prüfbericht ist vielmehr zu entnehmen, dass ? bei der
Gesamtschau aller
bislang eingeholter Gutachten (auch dem von hier aus zusätzlich eingeholten
Gutachten des
Büros für Brandschutz / Bergisch Gladbach vom 7. Juli 2018) und unter Würdigung
von mehr
als 120 Zeugenaussagen ? eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch Ouri
Jallow
nicht ausgeschlossen werden kann. Zu demselben Ergebnis war bereits das
Landgericht
Magdeburg im rechtskräftigen Urteil vom 13. Dezember 2012 gelangt.
Ein auf Tatsachen ? und nicht nur auf Vermutungen ? basierender Beweis für ein
aktives
Handeln Dritter, welches kausal zum Tode des Ouri Jallow geführt haben könnte,
existiert
nicht. Ebenso ist die Unterstellung eines `institutionellen Rassismus´
aus der Luft gegriffen.
Irgendgeartete Hinweise darauf, Ouri Jallow könnte aus rassistischen Gründen
getötet
worden sein, liegen evident nicht vor.
Schließlich
existieren auch keine genügenden Beweisanzeichen dafür, dass Dessauer
Polizeibeamte an zwei weiteren Todesfällen, die sich in den Jahren 1997 und
2002 vor bzw.
im Revier ereignet hatten, in irgendeiner Art und Weise ursächlich beteiligt
waren.?
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