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(STA DE) Ermittlungen um Tod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle fortgesetzt

16.03.2005, Dessau-Roßlau – 4

  • Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

 

 

Staatsanwaltschaft Dessau - Pressemitteilung Nr.: 004/05

 

Dessau, den 16. März 2005

 

(STA DE) Ermittlungen um Tod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle fortgesetzt

 

 

Die Klärung der Umstände des Todes Ouri Jallows in der Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau am 07. Jan. 2005 wurde im letzten Monat durch 8 Zeugenvernehmungen und intensivierte Rekonstruktionsversuche weiter vorangetrieben. Danach ist anzunehmen, dass der Rauchmelder spätestens 56 Sekunden nach Ausbruch des Feuers Alarm geschlagen hat. Vom Dienstzimmer des beschuldigten Dienstgruppenleiters bis zur Verwahrzelle kann man in weniger als einer Minute gelangen. Demzufolge wäre es möglich gewesen, die Zelle etwa 2 Minuten nach Ausbruch des Feuers zu erreichen. Welche Möglichkeiten es zu diesem Zeitpunkt gegeben hätte, Ouri Jallow zu retten, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Im Hinblick auf das im Brandschutt gefundene Feuerzeug haben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dieses bereits in der Zelle gewesen war, als Ouri Jallow eingeliefert wurde. Bei der Reinigung im Anschluss an eine vorangegangene Belegung der Zelle war die Matte senkrecht aufgestellt worden. Wäre dort ein Feuerzeug gewesen, so wäre es entdeckt und entfernt worden. Anhaltspunkte dafür, dass das Feuerzeug auf andere Weise in die Zelle gelangte, bestehen ebenfalls nicht. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass Ouri Jallow das Feuerzeug in seiner Kleidung gehabt haben muss, als er in die Gewahrsamszelle eingeliefert wurde.

Auch die genauen Umstände der Durchsuchung seiner Person konnte inzwischen geklärt werden. Die beiden zuständigen Polizeibeamten gingen arbeitsteilig vor. Einer der Beamten durchsuchte Ouri Jallow am Oberkörper. Weil er in der Zelle am Oberkörper nur noch mit einem (vermutlich) T-Shirt bekleidet war und seine Achselhöhlen kontrolliert worden waren, kann ausgeschlossen werden, dass sich das Feuerzeug an seinem Oberkörper oder in der Bekleidung seines Oberkörpers befand. Demzufolge besteht gegen den Polizeibeamten, welcher Ouri Jallow am Oberkörper durchsuchte, kein Tatverdacht mehr.

Den Umständen gemäß ist deshalb anzunehmen, dass Ouri Jallow das Feuerzeug in seiner Hose aufbewahrte. Damit ist allerdings noch keine Entscheidung darüber verbunden, wie die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten, welcher die Kleidung Ouri Jallows am Unterkörper durchsuchte, abgeschlossen werden.

Den Beschuldigten wird derzeit über ihre Verteidiger rechtliches Gehör gewährt. Nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnisse ist damit zu rechnen, dass die Ermittlungen im Laufe des Monats April 2005 abgeschlossen werden können. Diese Planung steht allerdings unter dem Vorbehalt etwaiger weiterer Beweisanträge oder zusätzliche Erkenntnisse, welche neuen Klärungsbedarf auslösen könnten.

Bittmann

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

 

 

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