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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Halle
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Halle

Staatsanwaltschaft Halle durchsucht Diensträume der Stadt Halle (Saale) in einem Ermittlungsverfahren gegen den vorläufig des Dienstes enthobenen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand sowie den amtierenden Bürgermeister Egbert Geier

01.02.2022, Halle (Saale) – 1/2022

  • Staatsanwaltschaft Halle

Mit Unterstützung der Polizeiinspektion Halle (Saale) vollzieht die Staatsanwaltschaft Halle seit heute Morgen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse in Diensträumen der Stadt Halle in einem Ermittlungsverfahren gegen den vorläufig des Dienstes enthobenen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand sowie den amtierenden Bürgermeister Egbert Geier wegen des Verdachts der Untreue im besonders schweren Fall.

Dr. Bernd Wiegand und Egbert Geier sind verdächtig, im Februar 2013 eine städtische Bedienstete innerhalb der Stadtverwaltung aus mit dem geltenden Haushaltsrecht nicht zu vereinbarenden sachfremden Erwägungen auf eine Personalstelle umgesetzt und für eine dieser Stelle nicht gemäße, weil tarifrechtswidrige und zu hohe Bezahlung gesorgt zu haben. Im Grade eines Anfangsverdachts bestehen Anhaltspunkte dafür, dass auf diese Weise der Stadt Halle (Saale) im Zeitraum der Jahre 2013 bis 2021 unter Verantwortung der Beschuldigten ein Vermögensnachteil in Höhe von knapp 80.000 Euro entstanden ist.

Die heute begonnene und noch andauernde Durchsuchung erstreckt sich auf das Büro des Oberbürgermeisters und des Bürgermeisters sowie auf Diensträume des Fachbereichs Personal der Stadt Halle (Saale) und dient dem Auffinden und der Sicherstellung von Beweismitteln zur Aufklärung des Sachverhaltes.

Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, die das Amtsgericht Halle (Saale) auf Antrag der Staatsanwaltschaft getroffen hat, setzt rechtlich nur einen auf zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten beruhenden Anfangsverdacht einer Straftat voraus.

Sie bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft ist allerdings gesetzlich verpflichtet, für die Aufklärung des Sachverhalts auch mittels des Vollzuges der angeordneten Maßnahmen Sorge zu tragen, wenn sie Gründe für die Annahme hat, dass auf andere Weise Aufklärung erschwert oder unmöglich ist.

In Vertretung

gez. Dr. Lenzner
Oberstaatsanwalt

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