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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg

(StA MD-ZwSt HBS) Rechtsmittel im sogenannten "ZORA-Verfahren"

05.05.2004, Magdeburg – 1

  • Staatsanwaltschaft Magdeburg

 

 

 

 

 

 

3 von 4 Verurteilten

haben fristgemäß eine Woche nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel beim

Amtsgericht Halberstadt eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet.Gleiches gilt für den Angeklagten Sören R., der offenbar mit seinem Urteil

einverstanden ist: Das Jugendschöffengericht setzte die Verhängung einer

Jugendstrafe gem. § 27 JGG für die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung aus. Diese

bedingte Verurteilung setzt voraus, dass nicht mit Sicherheit beurteilt werden

kann, ob für den Angeklagten eine Jugendstrafe wegen sogenannter "schädlicher

Neigungen" erforderlich ist. Für diesen Fall wird die Schuld des

Angeklagten festgestellt und die Entscheidung über die Verhängung einer

Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Steven M. hat seine Verurteilung zu 2

Jahren und 4 Monate Jugendstrafe nicht akzeptiert und angefochten. Gleiches

gilt für die Erwachsenen Stephan R. und Lutz S., die jeweils zu 1 Jahr und 3

Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden; die Verurteilung von Lutz S. wurde

zur Bewährung ausgesetzt.Auch der Geschädigte V. hat als Nebenkläger Rechtsmittel eingelegt.Innerhalb eines weiteren Monats ist entweder das Rechtsmittel als Revision zu

bestimmen und zu begründen, andernfalls ist von einer Berufung auszugehen. Bei

der Berufung wird über das Urteil vollständig neu verhandelt. Die Revision kann

nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes

beruht.Da die Rechtsmittel auch beschränkt werden können, kann erst nach Ablauf der

1-monatigen Begründungsfrist genauer darüber berichtet werden, mit welcher Zielstellung

die Rechtsmitteleinlegung erfolgte.

 

Helmut Windweh

Pressesprecher

 

 

 

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