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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal

(StA SDL) Leichenfund in
Neuendorf am Damm

13.03.2006, Hansestadt Stendal – 5

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 005/06

 

 

 

Stendal, den 13. März 2006

 

 

 

(StA SDL) Leichenfund in

Neuendorf am Damm

 

 

 

Am Samstag, den 11.03.2006, fand ein seit

Oktober 2005 von seiner Ehefrau getrennt lebender Mann auf dem Dachboden des

von seiner Frau bewohnten Einfamilienhauses in einem Pappkarton, der mit

Tupperware gefüllt war, mit Klebeband umwickelte Plastikfolie. Beim Versuch,

die Folie aufzuschneiden, entwich ein unangenehmer Geruch.

 

Er verließ zunächst den Dachboden und

sprach seine in den unteren Räumen befindliche Frau auf diesen Geruch an. Diese

begab sich daraufhin auf den Dachboden und kam mit einer Tasche wieder

herunter, verließ das Haus und warf die Tasche in die Mülltonne.

 

Der Ehemann lud gemeinsam mit einem

Bekannten die Mülltonne in das Fahrzeug des Bekannten. Sie fuhren zu dessen

Grundstück, öffneten die Tasche und die Plastikfolie und fanden die stark

verwesten menschlichen Rest.

 

Die Ehefrau war beiden gefolgt und sah

ebenfalls, was sich in der Folie befand. Sie lief zu ihrem Fahrzeug und fuhr

davon.

 

Die 1969 geborene Ines S. konnte kurze

Zeit später in Seethen (Altmarkkreis Salzwedel) festgenommen werden. Sodann

wurde das Grundstück durch die Polizei durchsucht und es wurden auf dem

Dachboden zwei weitere Leichen gefunden.

 

Die drei Leichen sind noch am 11.03.2006

obduziert worden. Es konnte festgestellt werden, dass es sich jeweils um

Neugeborene handelt, die stark verwest waren. Bei einem Kind war die Verwesung

so weit fortgeschritten, dass das Geschlecht nicht mehr festgestellt werden

konnte. Auch die Todesursache konnte bislang nicht bestimmt werden.

 

Die Eheleute, die sich seit 1999 kennen,

lebten seit Sommer 2001 in dem Einfamilienhaus in Neuendorf am Damm. Gegen den

Ehemann besteht kein Tatverdacht. Er hat in seiner polizeilichen Vernehmung

ausgesagt, dass ihm weitere Schwangerschaften seiner Ehefrau, außer der, aus

der das 2004 geborene gemeinsame Kind hervorgegangen ist, nicht bekannt

geworden sind. Demnach ¿ und aufgrund des fortgeschrittenen Verwesungszustands

¿ ist nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht ausgeschlossen, dass die

Kinder bereits vor dem Einzug in das Einfamilienhaus geboren wurden.

 

Die Postangestellte wurde wegen des

Verdachts des Totschlags vorläufig festgenommen. Bei dem Versuch einer

polizeilichen Vernehmung stellte sich heraus, dass die Beschuldigte geistig

verwirrt war. Sie war nicht in der Lage, Angaben zum Geburtszeitpunkt, zur

Frage, wie und wo die Kinder geboren sind oder auch nur zum Geschlecht der

Neugeborenen zu machen. Weil der Verdacht einer erheblichen psychischen Störung

bestand, wurde die Beschuldigte am 11.03.2006 stationär im Landeskrankenhaus

Uchtspringe untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat die vorläufige

Unterbringung der Beschuldigten wegen des Verdachts des Totschlags in 3 Fällen

im Zustand verminderter Schuldfähigkeit beantragt. Die Unterbringung ist am

Abend des 12.03.2006 angeordnet worden.

 

Weitere Auskünfte erteilt die

Staatsanwaltschaft Stendal zurzeit nicht.

 

 

 

Wilkmann

Leitende Oberstaatsanwältin

 

 

 

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