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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal

(StA SDL) Verdacht des Totschlags
in drei Fällen in Neuendorf am Damm

03.07.2006, Hansestadt Stendal – 9

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 009/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 009/06

 

 

 

Stendal, den 3. Juli 2006

 

 

 

(StA SDL) Verdacht des Totschlags

in drei Fällen in Neuendorf am Damm

 

 

 

Das

Oberlandesgericht Naumburg hat am 29.06.2006 die einstweilige Unterbringung der

Beschuldigten im psychiatrischen Krankenhaus Uchtspringe angeordnet, weil

dringender Tatverdacht bestehe, dass sie ihre drei neugeborenen Kinder getötet

und dabei im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldunfähigkeit

gehandelt hat. Der Unterbringungsbeschluss ist der Beschuldigten inzwischen

verkündet worden.

 

Die

Entscheidung ist auf eine weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stendal

gegen den Beschluss des Landgerichts Stendal ergangen, das, wie das Amtsgericht

Gardelegen zuvor auch, den dringenden Tatverdacht des Totschlags in drei Fällen

verneint hatte.

 

Das

Oberlandesgericht Naumburg hat sich der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft

und des Generalstaatsanwalts angeschlossen, wonach zwar rechtsmedizinisch nicht

festgestellt werden kann, ob die Kinder lebend oder tot geboren wurden, nach

den tatsächlichen Umständen des Falls aber eine dringende Wahrscheinlichkeit

dafür spreche, dass es sich um Lebendgeburten gehandelt habe.

 

Die

Annahme verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit hat das

Oberlandesgericht auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen vom

März 2006 gestützt.

 

Die

Ermittlungen dauern an.

 

 

 

Wilkmann

Leitende Oberstaatsanwältin

 

 

 

 

 

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