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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal

 (StA SDL)
Ermittlungen gegen eine Krankenschwester des Altmark-Klinikums Gardelegen
eingestellt

01.07.2010, Hansestadt Stendal – 1

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft

Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/09

 

 

 

Stendal, den 17.

Dezember 2009

 

 

 

 (StA SDL)

Ermittlungen gegen eine Krankenschwester des Altmark-Klinikums Gardelegen

eingestellt

 

 

 

 

 

Das Ermittlungsverfahren der

Staatsanwaltschaft Stendal, das im Februar 2009 auf Grund einer Mitteilung der

Geschäftsführung des Altmark-Klinikums Gardelegen  eingeleitet worden war, ist

abgeschlossen.

 

Seitens der Klinik war aufgefallen, dass im

Jahr 2008 sowie im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 16. Februar 2009 eine

unverhältnismäßig hohe Anzahl von Patienten während der Dienstzeiten der

Krankenschwester verstorben ist.

 

Um zu klären, ob die Beschuldigte

schuldhaft den Tod von ihr anvertrauten Patienten herbeigeführt hat, ist das

Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover zunächst mit

der Auswertung der Krankenunterlagen der während der Dienstzeiten der

Beschuldigten verstorbenen Patienten beauftragt worden. Im Ergebnis haben die

rechtsmedizinischen Sachverständigen die Exhumierung und Obduktion der Leichen

von fünfzehn im Jahre 2008 verstorbener Patienten empfohlen. Da in elf Fällen

eine Kremation erfolgt ist, konnte dieser Empfehlung nur bezüglich der Leichen

von vier Verstorbenen entsprochen werden. Darüber hinaus sind die Leichen der

zwei erdbestatteten Patienten exhumiert und obduziert worden, die im Jahre 2009

während des Dienstes der Krankenschwester verstorben sind.

 

Nach dem Ergebnis der rechtsmedizinischen

Leichenöffnungen war ein pathologisch-anatomisch sicherer Nachweis der

jeweiligen Todesursache nicht möglich, weil die Befunderhebung durch die weit

fortgeschrittene innere und äußere Leichenfäulnis erheblich erschwert war.

 

Die danach erforderlichen

chemisch-toxikologischen Untersuchungen beinhalteten u. a. ein Screening auf

120 toxikologisch relevante Verbindungen, darunter auch auf solche Substanzen,

mittels derer in vergleichbaren Verfahren der Tod von Patienten herbeigeführt

worden ist.

 

Nach Abschluss ihrer Untersuchungen sind

die Sachverständigen zu dem Ergebnis gelangt, dass sich keine Hinweise auf eine

Aufnahme bzw. Beibringung toxikologisch relevanter Medikamente ergeben hätten,

die nicht durch die Krankenunterlagen abgedeckt wären. Es könne daher nicht

ausgeschlossen werden, dass die Patienten infolge der bei ihnen vorbestehenden

schweren Erkrankungen verstorben sind. Jedoch könne eine Intoxikation als

mögliche Todesursache prinzipiell auch nicht ausgeschlossen werden, weil

infolge der langen Leichenliegezeiten bestimmte Substanzen nicht mehr

nachweisbar seien.

 

Das Ermittlungsverfahren ist daher mangels

hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt

worden.

 

 

 

Brigitte

Strullmeier

stellv. Pressesprecherin

 

 

 

 

 

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