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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal

(StA SDL) Tontagebau Vehlitz ? Anklage zum Landgericht Stendal erhoben

07.01.2014, Hansestadt Stendal – 1

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

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Die Ermittlungen zu den Straftaten gegen die

Umwelt auf dem Gelände des Tontagebaus Vehlitz sind abgeschlossen. Gegen sieben

Personen ist Anklage zum Landgericht Stendal ? Große Strafkammer ? erhoben

worden. In dem 1112-seitigen Schriftstück, das aus einem Akteninhalt von mehr

als 60.000 Seiten erarbeitet worden ist, wird dem eingetragenen sowie dem faktischen

Geschäftsführer der Betreiberin des Tontagebaus im Tatzeitraum 01.09.2005 bis

11.03.2008 jeweils eine Straftat des gemeinschaftlichen vorsätzlichen unerlaubten

Umgangs mit Abfällen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Betreiben von

Anlagen in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Gegen den

kaufmännischen Geschäftsführer einer Abfallsortieranlage, einen der

Geschäftsführer einer der Betreibergesellschaften dieser Abfallsortieranlage, den

für den Tontagebau und gleichzeitig für die Abfallsortieranlage

verantwortlichen Abfallbeauftragten sowie die Vorarbeiter der beiden Anlagen

lautet der Vorwurf auf Beihilfe zu den vorgenannten Straftaten.

 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird davon

ausgegangen, dass jedenfalls seit 01.09.2005 bis zum Abschluss der Verfüllung

am 11.03.2008 mindestens 900.000 Tonnen Abfälle bewusst entgegen der

verwaltungsrechlichen Genehmigungslage und damit außerhalb einer dafür

zugelassenen Anlage in der Tongrube verfüllt worden sind, die unter den

genehmigten Abfallschlüsseln deklariert waren. Die durchgeführten

Untersuchungen der Abfälle im Tontagebau Vehlitz haben ergeben, dass zu einem

ganz überwiegenden Anteil zerkleinerte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle mit einem

hohem Anteil an Kunststoffen, Pappe, Papier, Kartonagen sowie Holz und Textilien

verfüllt worden sind, die im strafrechtlichen Sinne schon aufgrund der vorgefundenen

Menge als gefährlich gelten und ab dem 01.06.2005 in Deutschland überhaupt

nicht mehr hätten deponiert werden dürfen. Aufgrund des festgestellten hohen

organischen Anteils und der Zusammensetzung der Abfälle, deren Ablagerung nicht

genehmigt war, bildeten sich Deponiegase und Sickerwasser in erheblichen Mengen

im Verfüllbereich, die vergleichbar sind mit Deponiegasen und Sickerwasser,

welche in einer früheren Siedlungsabfalldeponie entstanden sind. Da der

Austritt des Sickerwassers und des Deponiegases in den umliegenden Boden, die

Luft, die umliegenden Oberflächengewässer und das Grundwasser und damit

deren  erhebliche Verunreinigung drohte,

mussten von der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde bislang ca. 4,5 Mio. ? für

die erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgewendet werden, um den Betriebsstandort

des Tontagebaus Vehlitz zu sichern. Von den Betreibern des Tontagebaus Vehlitz

wurde damit auch eine faktische Abfallentsorgungsanlage betrieben, für die

keine Genehmigung vorlag.

 

Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer der Abfallsortieranlage

erstreckt sich die Anklage weiterhin auf den Vorwurf der falschen uneidlichen

Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages von

Sachsen-Anhalt am 04.05.2009.

 

 

 

Thomas Kramer

 

Staatsanwalt

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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