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Staatsanwaltschaft Stendal
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StA Thomas Kramer
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
Adresse der Staatsanwaltschaft Stendal 

 

Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal

(StA SDL) Anklage gegen Landrat Lothar Finzelberg wegen Bestechlichkeit im beson-ders schweren Fall und wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall und gegen zwei Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern, Edgar E. und Siegfried K., wegen Bestechung im besonders schweren Fall zur Wirtschaftsstraf-kammer beim Landgericht Magdeburg erhoben

10.03.2014, Hansestadt Stendal – 2

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

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Die

Staatsanwaltschaft Stendal hat Anklage gegen den Angeschuldigten Finzelberg

wegen des Vorwurfs erhoben, sich in der Zeit von 2004 bis 2008 als

Gegenleistung für die Vornahme von Diensthandlungen im Zusammenhang mit

Genehmigungsverfahren betreffend die Firmen Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern

und HRH Recycling GmbH mit Sitz in Möckern OT Rietzel mit Geld und anderen Vermögenswerten

Vorteilen in Höhe von mindestens 262.000 ? bestochen lassen zu haben. Diese

Vermögensvorteile und weitere Vorteile aus der kostenlosen Nutzung des

Dienstfahrzeuges des Landkreises soll er nicht ? wie es gesetzlich gefordert

wäre ? versteuert haben.

 

Den

damaligen Gesellschaftern der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern wird mit der Anklage

vorgeworfen, den Landrat bestochen zu haben. Konkret sollte der Landrat

insbesondere auf Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land zu

Genehmigungsverfahren des Landesamtes für Geologie und Bergwesen in

rechtswidriger Weise zugunsten des vorgenannten Unternehmens Einfluss nehmen,

was dieser nach dem Ermittlungsergebnis auch tat. Außerdem wird dem Landrat

vorgeworfen, im Genehmigungsverfahren des Landkreises Jerichower Land bezüglich

einer Bundesimmissionschutzanlage auf dem Gelände der Tongrube Vehlitz

ebenfalls rechtswidrig zugunsten der Firma Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern

auf die die Verwaltungsvorgänge bearbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Einfluss genommen zu haben. Kontrollbemühungen u.a. des Landesverwaltungsamtes

soll der Angeschuldigte Finzelberg durch Fehlinformationen untergraben

haben. 

 

Die

Staatsanwaltschaft sieht diese Vorwürfe im Ergebnis ihrer langjährigen

Ermittlungen als hinreichend sicher bestätigt und hat sie zum Gegenstand ihrer

685 seitigen Anklageschrift unter Benennung von mehr als einhundert Zeugen und

an die achthundert sächlichen Beweismitteln (Urkunden, E-Mails u.a.) gemacht.

Die Anordnung des dinglichen Arrestes in das Vermögen des Angeschuldigten

Finzelberg i. H. v. 210.000 ?, die durch das Oberlandesgericht Naumburg wegen

dringenden Tatverdachtes der Bestechlichkeit im besonders schweren Fall

aufrecht erhalten worden ist und dessen Vollstreckung durch Hinterlegung eines

Geldbetrages in vorgenannter Höhe abgewendet worden ist, gilt fort.

 

 

 

Thomas

Kramer

 

Pressesprecher

 

 

 

 

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