Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(LSG LSA) Ist eine
Wohnungserstausstattung für 1.100 Euro möglich?
26.07.2007, Halle (Saale) – 8
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/07
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 008/07
Halle, 19. Juli 2007
(LSG LSA) Ist eine
Wohnungserstausstattung für 1.100 Euro möglich?
Bezieher von ALG II
erhalten zusätzliche Geldleistungen, wenn sie z. B. nach Haftentlassung oder
Wohnungsbrand eine Wohnung mit Möbeln und Hausrat neu ausstatten müssen. Diese
Leistungen dürfen nach dem Gesetz als Pauschale erbracht werden. Das
Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Pauschalsatz von 1.100 Euro für
Alleinstehende ausreichend ist, um die für eine geordnete Lebensführung
notwendigen Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte anzuschaffen. Dabei ist dieser
Betrag nach den Ermittlungen der Richter sogar ausreichend, um sich mit
Neuwaren zu versorgen. Zumutbar ist aber auch die Anschaffung von
Gebrauchtmöbeln. Nicht unbedingt erforderliche Möbelstücke wie etwa eine
Flurgarderobe können von dem im ALG II vorgesehenen monatlichen Ansparbetrag
nach und nach angeschafft werden. Hat der Betroffene die 1.100 Euro hingegen
für unnötige Anschaffungen wie ein Doppelschlafzimmer, teure Lampen oder besondere
Türgriffe ausgegeben, steht ihm kein weiterer Anspruch auf Geldleistungen zu.
Der Pauschalbetrag von
1.100 Euro reicht jedoch nicht aus, um noch notwendige Renovierungsleistungen
zu erbringen. Insoweit besteht, wenn die neue Wohnung laut Mietvertrag zunächst
renoviert werden muss, ein zusätzlicher Anspruch auf Geldleistungen
( Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007, L 2 B 261/06 AS ER, rechtskräftig).
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