Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(LSG LSA) Geänderte örtliche
Zuständigkeit der Sozialgerichte durch die Kreisgebietsreform
26.07.2007, Halle (Saale) – 7
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/07
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 007/07
Halle, 25. Juni 2007
(LSG LSA) Geänderte örtliche
Zuständigkeit der Sozialgerichte durch die Kreisgebietsreform
Zum 1. Juli 2007 tritt
das Gesetz zur Anpassung der Organisation der Gerichte an die
Kreisgebietsneuregelung vom 19. April 2007 (GVBl. LSA Nr. 8/2007 vom 30. April
2007) in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die örtliche Zuständigkeit der
Sozialgerichte für einige Gerichtsbezirke im Land. Da sich die örtliche
Zuständigkeit nach dem Wohnsitz eines Klägers richtet, treten ab dem 1. Juli
2007 für folgende Landesteile Änderungen ein:
Die Bewohner des
ehemaligen Landkreises Bernburg, für die bisher das Sozialgericht Dessau
zuständig war, müssen sich in Zukunft an das Sozialgericht Magdeburg wenden.
Für die Bewohner der
nördlichen Gemeinden des bisherigen Landkreises Zerbst (Hobeck, Loburg, Lübs,
Prödel, Rosian, Schweinitz und Zeppernick), die bisher ebenfalls beim
Sozialgericht Dessau geklagt haben, ist künftig das Sozialgericht Stendal
zuständig.
Die
Sozialleistungsträger, die das vor der Klageerhebung erforderliche
Verwaltungsverfahren durchgeführt haben, müssen in der Rechtsbehelfsbelehrung
des Widerspruchsbescheides auf das richtige Gericht hinweisen. Im Falle einer
Klage beim örtlich unzuständigen Sozialgericht erleiden die Kläger dadurch
allerdings keine Nachteile. Die Klagefrist gilt nämlich auch dann als gewahrt,
wenn die Klage bei einem anderen Gericht eingeht. Von dort wird sie an das
zuständige Sozialgericht weitergeleitet. Jedoch ist auf jeden Fall auf die
Einhaltung der Klagefrist von einem Monat nach Zugang der schriftlichen
Entscheidung des Sozialleistungsträgers zu achten. Ansonsten ist die Klage
unzulässig.
Impressum:
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt
Pressesprecher: RLSG Carsten Schäfer
Thüringer Straße 16
06112 Halle
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Fax: (0345) 220-2103 und -2104
E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.lsa-net.de
Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de