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Pressemitteilungen der Justiz
(LG SDL) Mutter wegen Kindestötung verurteilt
Frau aus Neuendorf a. Damm muss für
sieben Jahre ins Gefängnis
19.10.2007, Hansestadt Stendal – 16
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 016/07
Stendal, den 19. Oktober 2007
(LG SDL) Mutter wegen Kindestötung verurteilt
Frau aus Neuendorf a. Damm muss für
sieben Jahre ins Gefängnis
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stendal verurteilte heute
eine 38jährige Frau aus Neuendorf am Damm (Altmarkkreis Salzwedel) wegen
Totschlags in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das
Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Zeitraum zwischen
Januar 2001 und März 2003 einen männlichen und einen weiblichen lebenden
Säugling und im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2005 einen weiteren
männlichen lebenden Säugling unmittelbar nach der Niederkunft tötete und die
Leichen auf dem Dachboden ihres Hauses verwahrte. Zu den Taten habe sie sich im
Hinblick auf den erklärten Wunsch ihres Ehemanns nach Kinderlosigkeit
veranlasst gesehen. Aufgrund ihrer eigenen belastenden Angaben gegenüber ihrem
Arzt und der Indizienlage stehe fest, daß sie die Taten begangen habe. Die
Leichen stammten nach einer DNS-Analyse von ihr und ihrem Mann. Sie habe ihre
Schwangerschaften ¿ anders als bei dem im Januar 2004 geborenen gemeinsamen
Sohn ¿ nach den Aussagen von Angehörigen und Bekannten verheimlicht,
insbesondere keine Mitteilung in ihrem Freundeskreis gemacht, keine Geburtsvorbereitungen
getroffen und weit geschnittene Kleidung getragen. Vor den Geburtsterminen habe
sie sich unter Hinweis auf Darmschmerzen für Zeiträume von etwa sechs Monaten
dem ehelichen Verkehr entzogen. Totgeburten seien aufgrund der geburtsfähigen Heranreifung
der Leibesfrüchte und aufgrund des Umstandes ausgeschlossen, daß sie in erster
und zweiter Ehe jeweils einen gesunden Sohn zur Welt gebracht habe. Selbst bei
Frühgeburten sei die Sterblichkeit vernachlässigbar.
Das Gericht konnte eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der
Angeklagten nicht ausschließen. Sie habe die Schwangerschaften in der Hoffnung
auf eine Zustimmung ihres Mannes zum Kind verdrängt und sei dann im Zeitpunkt
der Geburt überfordert gewesen. Daher sei der Regelstrafrahmen von 5 bis 15
Jahren auf einen gemilderten Strafrahmen von 2 bis 11 Jahren reduziert. Zudem
wirke die Schweigepflichtsentbindung gegenüber ihrem Arzt, der zu ihren
selbstbelastenden Angaben unmittelbar nach der Entdeckung der Leichen vernommen
worden sei, wie ein Geständnis. Die Kammer erkannte auf eine milde
Gesamtfreiheitsstrafe am unteren Rand des Strafrahmens. Die Staatsanwaltschaft
hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren und die Verteidigung einen
Freispruch beantragt.
Die Angeklagte ließ sich im gerichtlichen Verfahren nicht zur Sache
ein. Im Ermittlungsverfahren hatte sie vor der Polizei und dem
Ermittlungsrichter zum Teil widersprüchliche Angaben gemacht. Die Kammer
verhörte während der sechs Sitzungstage rund 30 Zeugen und vier
Sachverständige. Der Ehemann der Angeklagte trat nicht als Nebenkläger auf. Er
lebt zwischenzeitlich in einem anderen Bundesland; der gemeinsame Sohn wohnt
bei ihm.
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