Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(LSG LSA) Operative
Brustvergrößerung auf Kosten der Krankenkassen nur bei äußerlicher Entstellung
12.09.2007, Halle (Saale) – 9
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/07
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 009/07
Halle, 12. September 2007
(LSG LSA) Operative
Brustvergrößerung auf Kosten der Krankenkassen nur bei äußerlicher Entstellung
Mit der Frage, wann
eine Versicherte Anspruch gegen ihre gesetzliche Krankenkasse auf Übernahme der
Kosten für eine operative Brustvergrößerung hat, hat sich das
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt befasst. Die sehr kräftig gebaute Klägerin
leidet unter einer deutlichen Unterentwicklung ihrer Brüste, die auch
unterschiedlich groß sind. Dadurch hat sich ein erheblicher psychischer
Leidensdruck entwickelt, weshalb der behandelnde Nervenfacharzt die
Kostenübernahme einer kosmetischen Brustvergrößerung befürwortet hatte. Die
Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab.
Das
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat diese Auffassung bestätigt. Eine
behandlungsbedürftige Krankheit liegt nur dann vor, wenn eine Körperfunktion
beeinträchtigt ist oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt. Eine
Entstellung kann vorliegen, wenn sie schon bei flüchtiger Begegnung in
alltäglichen Situationen auffällt, wie z. B. bei einer Frau ohne natürliches
Kopfhaar. Form und Größe der weiblichen Brust sind jedoch außerordentlich
vielfältig. Die Unterentwicklung der Brüste bei der Klägerin ist zwar
auffallend, jedoch nach Auffassung der Richter noch nicht entstellend. Auch ist
die unterschiedliche Brustgröße auf den ersten Blick kaum erkennbar. Der
psychische Leidensdruck der Klägerin führt ebenfalls nicht zu einem Anspruch
auf Kostenübernahme. Operationen am gesunden Körper, um psychische Leiden zu
beeinflussen, sind keine ärztliche Behandlung im Sinne der gesetzlichen
Krankenversicherung.
(Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. November 2006 - L 4 KR 38/04 -, rechtskräftig).
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