Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(VG DE) Verwaltungsgericht lehnt Antrag der NPD wegen Versammlungsverbot ab
17.08.2007, Halle (Saale) – 1
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau
hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag der NPD gegen ein von der
Polizeidirektion verfügtes Demonstrationsverbot wegen einer von der NPD für
Sonnabend in Zerbst angemeldeten Demonstration abgelehnt.
Nachdem eine in Wunsiedel geplante
Demonstration aus Anlass des Todestages von Rudolf Heß untersagt wurde, weil zu
erwarten war, dass damit Rudolf Heß und die nationalsozialistische
Gewaltherrschaft verherrlicht werden sollten, meldete der Landesverband der NPD
für Zerbst eine Demonstration unter dem Motto ?Auf die Plätze! Für freie Bürger
? gegen Denkverbote? an.
Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau
hat das von der Polizeidirektion verfügte Demonstrationsverbot im Eilverfahren
als rechtmäßig angesehen. Bei der Kundgebung in Zerbst handele es sich um eine
Ersatzveranstaltung der in Wunsiedel verbotenen Demonstration. Darüber könne
das vom Landesverband der NPD gewählte Motto nicht hinwegtäuschen. Das folge
aus dem Umstand, dass die Landesverbände der NPD koordiniert und vernetzt bei
der Anmeldung ihrer Kundgebungen vorgehen. So habe der Landesverband der NPD
einen am gestrigen Tag vom Verwaltungsgericht Gera in Thüringen gefassten
Beschluss noch am selben Tag in dem hier anhängigen Verfahren zu den Akten
gereicht. Diese enge Abstimmung unter den Landesverbänden, der zeitliche
Zusammenhang mit dem Todestag von Rudolf Heß und der Umstand, dass der
Landesverband die Kundgebung erst angemeldet hatte, nachdem die Veranstaltung
in Wunsiedel verboten worden war, mache deutlich, dass der wahre Zweck der
Kundgebung auch hier in einer die Würde der Opfer verletzenden Verherrlichung
der nationalsozialistischer Gewaltherrschaft liege.
Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau,
Beschluss vom 17. August 2007 ? Az. 3 B 142/07 DE ?
Engels, Helmut
Pressesprecher
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