Menu
menu

Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Februar 2021

09.02.2021, – 003/2021

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

1.

Vor der 2. Strafkammer findet am 23.02.2021 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen eine 29-jährige Angeklagte aus Dessau-Roßlau statt, der schwerer räuberischer Diebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, weitere Diebstahlshandlungen, Trunkenheit im Verkehr und Leistungserschleichung zur Last liegen (Tatzeitraum: August 2018 bis April 2019; Tatorte: Dessau-Roßlau und Bitterfeld-Wolfen). Sie soll die Taten teils mit Mittätern begangen haben, die bereits rechtskräftig zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Bei den Diebstahlshandlungen handelte es sich mutmaßlich um Beschaffungskriminalität. Die Hauptverhandlung wird am 05.03.2021 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

2 Kls 445 Js 22742/19

 

2.

Darüber wird mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27.01.2021 die Revision eines 33-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts vom 11.06.2020 als unbegründet verworfen hat. Die Kammer hatte gegen ihn u.a. wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verhängt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Gericht sah es im Ergebnis der mehr als 40-tägigen Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der Mann in den frühen Morgenstunden des 12.01.2019 dem Geschädigten in Dessau-Roßlau auf offener Straße auflauerte und Schläge u.a. mit einem Vorschlaghammer gegen den Kopf versetzte, verbunden mit der Ankündigung ihn umzubringen. Das Opfer erlitt lebensbedrohliche Verletzungen, unter anderem eine Mittelgesichtsfraktur, und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Hintergrund der Auseinandersetzung waren offenbar Betäubungsmittelgeschäfte. Gegen weitere Angeklagte war das Urteil bereits zuvor rechtskräftig.

2 Ks 114 Js 821/19

 

Frank Straube

Pressesprecher

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz