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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Urteil im Verfahren 8 KLs (392 Js 24680/17) rechtskräftig

18.03.2021, Dessau-Roßlau – 005/2021

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 09.03.2021 – Az. 6 StR 34/21 – die Revision eines 45-jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld gegen die Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als unbegründet verworfen.

Die Unterbringung hatte die 8. Große Strafkammer des Landgerichts nach mehrmonatiger Hauptverhandlung mit Urteil vom 06.08.2020 wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, versuchter Erpressung, Nachstellung, falscher Verdächtigung, Bedrohung, versuchter Nötigung, Vortäuschens einer Straftat und Missbrauchs von Notrufsignalen in insgesamt 83 Fällen angeordnet. In zwei Fällen behauptete der Beschuldigte gegenüber Supermarktketten telefonisch, vergiftete Lebensmittel in Verkehr gebracht zu haben. Mit wiederholten Anrufen bei Justiz- und Verwaltungsbehörden, Pflegeeinrichtungen und anderen Institutionen kündigte er Bombenanschläge an, die zu umfangreichen Evakuierungsmaßnahmen führten, so etwa im Januar 2019 gegenüber dem Justizzentrum Halle. Dort forderte er die Freilassung eines Angeklagten, gegen den zu diesem Zeitpunkt die Hauptverhandlung stattfand, und kündigte an, sich anderenfalls mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen. Auf seinen Anruf hin mussten mehr als 400 Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt im Justizzentrum aufhielten, evakuiert werden. Eine mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen musste unterbrochen werden. Die Polizei brachte Sprengstoffspürhunde zum Einsatz.

Im Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens war nicht auszuschließen, dass der Beschuldigte, gegen den seit 2012 insgesamt mehr als 800 Ermittlungsverfahren geführt worden sind, bei Begehung der Taten infolge einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Nach Einschätzung des Sachverständigen geht von ihm eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Frank Straube

Pressesprecher

 

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Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz