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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Terminvorschau Juni

27.05.2022, Halle (Saale) – 017/2022

  • Landgericht Halle

Betäubungsmittelhandel in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
02.06.22, 09:00 ; 09.06.22, 09:00 ; 10.06.22, 09:00 ; 23.06.22, 09:00

Raum 187

3 KLs 5/22

Dem im Oktober 1977 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, durch zwei Taten gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben, wobei es sich in einem Fall um eine nicht geringe Menge gehandelt haben soll.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von November 2020 bis Dezember 2020 insgesamt 1,5 Kilogramm Cannabis in seiner Wohnung in Halle (Saale) verwahrt und davon wöchentlich jeweils 50 Gramm zum Preis von 250,00 EUR an einen gesondert verfolgten Mann verkauft haben. Ende Dezember 2020 sollen auf dem Hauptbahnhof in Halle (Saale) im Rucksack des gesondert verfolgten Mannes ca. 50 Gramm Cannabis aus einem Geschäft mit dem Angeklagten aufgefunden und sichergestellt worden sein.

Bei der richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Halle (Saale) sollen insgesamt 943 Gramm Cannabis, eine Feinwaage, ungenutzte Klemmtütchen sowie 800,00 EUR Bargeld sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel in Halle (Saale) u.a.

Tag, Uhrzeit
02.06.22, 09:00 ; 08.06.22, 09:00 ; 17.06.22, 09:00 ; 22.06.22, 09:00 ; 23.06.22, 09:00 ; 29.06.22, 09:00

Raum 53

13 KLs 1/22

Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei als Mitglied einer Bande gehandelt zu haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat - dem im März 1989 geborenen Angeklagten S. durch 20 Straftaten, dem im Dezember 1986 geborenen Angeklagten L. durch 33 Straftaten und dem im Juni 1991 geboren Angeklagten K. durch 13 Straftaten.

Die Angeklagten S. und L. sowie ein weiterer, gesondert Verfolgter sollen sich an einem nicht mehr genau zu ermittelnden Tag vor dem 28.03.2020 entschlossen haben, gemeinsam und arbeitsteilig Marihuana, Methamphetamin, Amphetamin und Kokain in Kilogrammmengen zu erwerben und gewinnbringend zu verkaufen. Die Absprache soll vorgesehen haben, dass der gesondert Verfolgte sowie der Angeklagte S. sich um den An- und Verkauf kümmern sollten, während dem Angeklagten L. die Transporte sowie das Abwiegen der Drogen obliegen sollte.

Die Betäubungsmittelgeschäfte sollen über besonders gesicherte Mobiltelefone, sog. Krypto-Handys abgewickelt worden sein, wobei von März bis Juni 2020 Mobiltelefone der Firma "EncroChat" genutzt worden sein sollen. Anschließend soll der gesondert Verfolgte auf Mobiltelefone der Firma "Sky-ECC" umgestiegen sein.

So sollen sich die Angeklagten S. und L. sowie der gesondert Verfolgte zwischen März und Juni durch 20 Straftaten erhebliche Mengen Betäubungsmittel, u.a. mehrere Kilogramm Methamphetamin, Marihuana (dabei im Mai 2020 einmal 60 Kilogramm Marihuana) und Kokain sowie ca. 3.000 Ecstasy-Tabletten verschafft und diese weiterverkauft haben.

Nach Juni 2020 soll sich der Angeklagte S. entschlossen haben, keine weiteren Drogengeschäfte mit dem Angeklagten L. sowie dem gesondert Verfolgten durchzuführen. In der Folgezeit, spätestens ab Anfang Juli 2020, soll der gesondert Verfolgte die Absprachen über "Sky-ECC" allein übernommen und den Angeklagten K. in die Verkaufsstrukturen eingegliedert haben. Der Angeklagte K. sollte den Angeklagten L. bei den Transporten unterstützen und selbst Transporte sowie Drogengeschäfte nach Anweisungen durchführen. Hierfür soll der Angeklagte K. mehrere Fahrzeuge mit speziell präparierten Drogenverstecken auf sich angemeldet haben.

So soll der gesondert Verfolgte zwischen Juli 2020 und Februar 2021 durch 13 Straftaten erhebliche Mengen Betäubungsmittel, u.a. mehrere Kilogramm Methamphetamin, Marihuana (dabei im August einmal 73 Kilogramm und einmal 10 Kilogramm Marihuana) und Kokain erworben und diese mit den Angeklagten L. und K. weiterverkauft haben.

Bei Durchsuchungen im Juli 2021 sollen Betäubungsmittel, Bargeld und Betäubungsmittelutensilien sichergestellt worden sein. Insgesamt soll die Tätergruppierung durch die Taten mit dem gesondert Verfolgten ca. 1,439 Mio. EUR erlangt haben. Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht ihnen jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle (Saale) u.a.

Tag, Uhrzeit
02.06.22, 09:00 ; 10.06.22, 09:00 ; 27.06.22, 09:00 ; 12.07.22, 09:00 ; 20.07.22, 09:00 ; 25.07.22, 09:00 ; 26.07.22, 09:00

Raum 141

5 KLs 7/22

Dem im Juli 1990 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in 13 Fällen unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben und in einem Fall unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben.

Der Angeklagte soll seit mindestens März 2020 regen Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Methamphetamin, Ecstasy-Tablette, Marihuana, LSD und Kokain betrieben haben. Die Betäubungsmittelgeschäfte sollen über besonders gesicherte Mobiltelefone, sog. Krypto-Handys der Firma "EncroChat" abgewickelt worden sein.

So soll der Angeklagte im März 2020 in Halle 4 Kilogramm Marihuana verkauft haben. Im April 2020 soll der Angeklagte über 1.600 Ecstasy-Tabletten, ein Kilogramm Methamphetamin, 500 LSD-Sticks, und 3 Kilogramm Amphetamin verkauft und über mindestens 60 Kilogramm Marihuana verfügt haben, von denen er mehrere Kilogramm verkauft haben soll. Im Mai 2020 soll der Angeklagte über mindestens 30 bis 40 Kilogramm Marihuana verfügt haben, von denen er mehrere Kilogramm verkauft haben soll. Außerdem soll er ein Kilogramm Kokain und 500 Gramm Methamphetamin verkauft haben. Im Juni 2020 soll der Angeklagte mehrere Kilogramm Marihuana erhalten haben, von denen er mehrere Kilogramm verkauft haben soll. Daneben soll der Angeklagte 2.000 Ecstasy-Tabletten und 2 Kilogramm Methamphetamin erhalten und verkauft haben. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im Dezember 2021 sollen geringere Mengen Betäubungsmitteln und Bargeld im Gesamtwert von ca. 11.500 EUR beschlagnahmt worden sein.

Der Angeklagte hat sich zur Sache nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Bedrohung, Körperverletzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
08.06.22, 09:00 ; 14.06.22, 09:00 ; 16.06.22, 09:00 ; 21.06.22, 09:00 ; 28.06.22, 09:00 ; 30.06.22, 09:00

Raum 187

3 KLs 11/20

Gegen den im März 1990 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.

Mit der ersten Anklageschrift werden den Angeklagten 6 Straftaten vorgeworfen: Beleidigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Raub, Bedrohung, versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Beleidigung. Der Angeklagte soll zwischen Oktober 2018 und Juni 2019 in Halle andere Personen beleidigt, bedroht und verletzt haben, Polizeibeamten Widerstand geleistet haben und versucht haben, in eine Wohnung einzubrechen.

Mit der weiteren Anklageschrift wird dem Angeklagten vorgeworfen, gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben. Bei der richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im September 2021 in Halle (Saale) sollen 25 Klemmtütchen mit vorportioniertem und verkaufsbereitem Cannabis mit Mengen zwischen 0,91 Gramm und 1,13 Gramm aufgefunden worden sein. Insgesamt sollen 26,67 Gramm Cannabis in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen jeweils nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Neben einer Freiheitsstrafe kommt auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Das Verfahren war ursprünglich für Dezember 2021 terminiert (Pressemitteilung des Landgerichts Halle vom 29.11.2021). Die Termine wurden jedoch aus dienstlichen Gründen aufgehoben.

Betäubungsmittelhandel und Verstoß gegen das Waffengesetz in Schkopau

Tag, Uhrzeit
10.06.22, 09:00 ; 14.06.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 5/22

Dem im August 1980 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Schkopau im März 2020 sollen neben 5 Gramm Cannabisblüten insgesamt 72 Cannabispflanzen in einem Zelt mit professioneller Aufzuchtanlage aufgefunden und sichergestellt worden sein. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte an verschiedenen Stellen der Wohnung Waffen bzw. gefährliche Gegenstände, u.a. ein Baseballschläger, zwei Schreckschusswaffen, ein geschwungenes Schwert, eine Machete, ein Springmesser sowie ein Pfefferspray aufbewahrt haben. In einer Kommode im Schlafzimmer soll der Angeklagte zudem 42 erlaubnispflichtige Patronen aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Besonders schwerer Raub u.a. in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
14.06.22, 09:00 ; 15.06.22, 09:00 ; 21.06.22, 09:00 ; 22.06.22, 09:00

Raum 123

14 KLs 23/21

Gegen den im Juni 1998 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.

Mit der ersten Anklageschrift werden dem Angeklagten drei Straftaten vorgeworfen: Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung (1), versuchte gefährliche Körperverletzung (2) und Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung (3).

Der Angeklagte soll gemeinsam mit zwei weiteren, gesondert Verfolgten im Januar 2021 in Weißenfels gewaltsam mit einem ca. 80 cm langen Schwert und einer Schreckschusspistole in die Wohnung eines Mannes eingedrungen sein, um Geldwertes zu erlangen. Der gesondert verfolgte D. soll dem Mann in der Wohnung einmal mit dem Schwert auf den Kopf geschlagen haben, wodurch dieser eine Platzwunde am Kopf erlitten haben soll. Anschließend soll der gesondert verfolgte D. die Geldbörse des Mannes mit 300,00 EUR Bargeld, diversen Karten und Urkunden sowie dessen Mobiltelefon an sich genommen haben. Als der Mann flüchtete, soll der Angeklagte dem Mann gegen die Schulter geschlagen haben und der gesondert verfolgte R. auf ihn geschossen haben, ohne den Mann zu treffen. Der Mann soll zu einem Bekannten in ein Mehrfamilienhaus geflohen sein. In dem Mehrfamilienhaus sollen der Angeklagte und die gesondert Verfolgten erneut gewaltsam eine Zimmertür eingeschlagen und durch ein Loch der zerstörten Tür geschossen haben, ohne den Mann zu verletzen. Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

Das Verfahren gegen den Angeklagten und die gesondert Verfolgten wurde zunächst am 21.11.2021 gemeinsam begonnen (Pressemitteilung des Landgerichts Halle vom 29.10.2021 zum Az.: 14 KLs 12/21). Der Angeklagte erschien zur Hauptverhandlung nicht. Das Verfahren gegen ihn wurde daher abgetrennt und ausgesetzt. Es erging ein Haftbefehl gegen den Angeklagten.

Mit der zweiten, hinzuverbundenen Anklageschrift werden dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung sowie Bedrohung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juli 2021 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten R. einen Mann in Naumburg vor dessen Wohnhaus angegriffen und geschlagen haben. Der Angeklagte sowie der gesondert verfolgte R sollen dabei einen Schlagring und ein Messer benutzt haben. Der Mann soll ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Kopfprellung sowie mehrere Schnitt- und Schürwunden erlitten haben. Im August 2021 soll der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten R. einen Mann mit einem Messer bedroht und den Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
16.06.22, 09:00 ; 27.06.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 9/22

Dem im Juli 1998 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagten soll im Januar 2022 insgesamt 48,9 Gramm Cannabis, 16,5 Gramm Methamphetamin und 10,3 Gramm Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf in seiner Wohnung verwahrt haben. Die Drogen sollen bei der richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung sichergestellt worden sein. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll der Angeklagte zwei Macheten sowie zwei Messer aufbewahrt haben. Zum Zweck des Eigenkonsums soll der Angeklagte zudem geringere Mengen Cannabis, Methamphetamin und Kokain verwahrt haben.

Der Angeklagte hat bei der Durchsuchung gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt, dass es sich bei den aufgefundenen Drogen und weiteren sichergestellten Gegenständen um seinen Besitz handele. Weiter hat sich der Angeklagte zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Reinstedt und Sandersleben

Tag, Uhrzeit
17.06.22, 09:00 ; 23.06.22, 09:00 ; 06.07.22, 09:00 ; 11.07.22, 09:00 ; 12.07.22, 09:00

Raum 169

16 KLs 4/22

Dem im Februar 1974 geborenen Angeklagten werden sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in neun Fällen, in zwei Fällen davon in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich zwischen Januar 2013 und November 2021 in Reinstedt und Sandersleben in insgesamt 12 Fällen an seiner im Jahr 2003 geborenen Stieftochter vergangen haben.

Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Versuchter Raub und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
28.06.22, 09:00 ; 30.06.22, 09:00 ; 11.07.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 9/21

Gegen den im November 1989 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.

Mit der ersten Anklageschrift werden dem Angeklagten Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Raub vorgeworfen. Der Angeklagte soll im Mai 2019 auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs Halle einen Mann an der Jacke festgehalten und diesem mit dem Handrücken gegen die linke Kopfseite geschlagen haben. Dabei soll der Angeklagte beabsichtigt haben, dem Mann dessen Tasche zu entreißen. Dies soll dem Angeklagten jedoch nicht gelungen sein, weil der Mann die Tasche festgehalten haben soll.

Der Angeklagte hat über seine Verteidigerin mitteilen lassen, dass er die Tat nicht bestreite, er sich allerding nicht an die Details erinnern könne, da er zum Zeitpunkt der Tat unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden habe.

Mit der zweiten, hinzuverbundenen Anklageschrift wird dem Angeklagten Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte soll an zwei Tagen im August 2019 in Halle auf der Straße zwei ihm unbekannte Frauen unvermittelt und ohne Grund geschlagen haben.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Der Angeklagte könnte mit zumindest erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit gehandelt haben könnte. Neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Das Verfahren wurde zunächst am 27.01.2022 begonnen (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts Halle vom 21.12.2021). Der Angeklagte erschien nicht zur Hauptverhandlung. Die Kammer erließ darauf einen Unterbringungsbefehl.

Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
28.06.22, 09:00 ; 30.06.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 5/21

Dem im März 1988 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll in seiner Wohnung in Sangerhausen in größerem Umfang Cannabispflanzen herangezogen haben, um das hieraus gewonnene Marihuana später möglichst gewinnbringend weiterzuverkaufen, wobei ein geringer Teil auch seinem Eigenkonsum gedient haben soll. Im November 2020 soll er in der Wohnung insgesamt 1.600 Gramm Cannabis (Cannabispflanzen und Marihuana-Blüten) sowie ein funktionsfähiges Pfefferspray, das ihm auch zur Absicherung seiner Drogengeschäfte gedient haben soll, aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich eingelassen, das Marihuana für seinen Konsum angebaut zu haben. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Das Verfahren wurde zunächst am 26.10.2021 begonnen (Pressemitteilung des Landgerichts Halle vom 29.09.2021) und ausgesetzt, um ein Gutachten zur Betäubungsmittelabhängigkeit des Angeklagten einzuholen.

Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung u.a. in Leuna

Tag, Uhrzeit
29.06.22, 08:30 ; 30.06.22, 08:30

Raum 141

5 KLs 28/21

Dem im April 1963 geborenen Angeklagten werden unerlaubte Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln sowie versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im November 2020 einer ihm bekannten Frau in seiner Wohnung in Leuna mindestens eine Konsumeinheit Methamphetamin zum Konsum überlassen haben. Als die Frau die Wohnung später verlassen wollte, soll der Angeklagte Geld für das Methamphetamin verlangt und behauptet haben, die Frau habe ihm die Drogen weggenommen. Der Angeklagte soll dann die Tür verschlossen und die Frau mit einem Zimmermannsbeil bedroht haben. Die Frau soll die Wohnung durch ein Fenster verlassen und die Polizei verständigt haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Zeitz und Halle

Tag, Uhrzeit
29.06.22, 09:00 ; 07.07.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 7/22

Dem im April 1997 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen in acht Fällen unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben sowie in einem Fall bewaffnet unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben, in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz.

Der Angeklagte soll von Januar 2020 bis Mai 2020 in Zeitz und Halle Marihuana verkauft haben, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen. Dabei soll er für die Ankaufs- und Verkaufshandlungen einen Whats-App-Account genutzt haben. Auf diese Weise soll der Angeklagte im Tatzeitraum mindestens drei Kilogramm Marihuana zu einem Grammpreis von 10,00 EUR verkauft haben. Im Mai 2020 soll der Angeklagte insgesamt ca. 160 Gramm Marihuana sowie ein Nunchaku aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3374
Fax: 0345 220-3134
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz