Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(LG MD)Zivilurteil: Teures Parken vor statt in der eigenen Garage
30.10.2018, Magdeburg – 33
- Landgericht Magdeburg
11
O 217/18 ? 11. Zivilkammer
Mit
am 11.09.2018 verkündetem Urteil hat der Einzelrichter der 11. Zivilkammer einer
Frau, deren PKW vor der eigenen Garage geparkt gewesen ist und dort gestohlen
wurde, nur 70% ihres gegenüber der Kaskoversicherung geltend gemachten Schadens
zugesprochen.
Das
Gericht hat eine Pflichtverletzung der Klägerin darin gesehen, dass der 5er BMW,
anders als im Versicherungsvertrag vereinbart, nicht während der Nacht in der
Garage geparkt wurde. Hierdurch habe sich das Diebstahlsrisiko erhöht. Der
Klägerin hat gerade einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, bei dem sie als
"Garagenparkerin" eine geringere Versicherungsprämie zahlen musste, da
hierdurch das Diebstahlsrisiko minimiert wird
Im
Ergebnis muss die Klägerin daher knapp 6.000 ? des ihr entstandenen Schadens
selbst tragen.
Das
Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat Berufung zum Oberlandesgericht
Naumburg (Az. 4 U 117/18) eingelegt.
Löffler
Pressesprecher
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