Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(LGSDL) Information zur Schöffenwahl 2004
16.07.2004, Hansestadt Stendal – 1
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/04
Landgericht Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 001/04
Stendal, den 12. Februar 2004
(LGSDL) Information zur Schöffenwahl 2004
Für die Schöffenwahlperiode von 2005 bis 2008 müssen in diesem Jahr
neue Schöffen für die Amtsgerichte Burg, Gardelegen, Osterburg, Stendal und
Salzwedel sowie für das Landgericht Stendal gewählt werden.
Schöffe für die Strafrechtspflege gegen
Erwachsene kann werden, wer von seiner
Gemeinde in eine Vorschlagsliste aufgenommen und von dem
Wahlausschuss seines Amtsgerichts aus dieser Vorschlagsliste gewählt wird.
Interessenten an diesem für die Gesellschaft und die Strafrechtspflege
sehr wichtigen Ehrenamt und zu einer erneuten Amtsperiode bereite Schöffen
werden gebeten, sich ab dem 18. Februar 2004
bei ihrer Gemeinde (nicht beim Amtsgericht oder beim Landgericht) zu
melden.
Ein Jugendschöffe kann
werden, wer vom Jugendhilfeausschuss seines
Landkreises in eine Vorschlagsliste aufgenommen und vom
Wahlausschuss seines Amtsgerichts aus dieser Vorschlagsliste gewählt wird.
Erzieherisch befähigte bzw. in der Jugenderziehung erfahrene
Interessenten an diesem für die Gesellschaft und die Jugendstrafrechtspflege
wichtigen Ehrenamt und zu einer erneuten Amtsperiode bereite Jugendschöffen
werden gebeten, sich ab dem 18. Februar 2004
bei ihrem Landkreis (Jugendhilfeausschuss) zu melden.
Nach der Bestimmung des Präsidenten des Landgerichts Stendal sind
insgesamt 420 Schöffen sowie insgesamt 326 Jugendschöffen zu wählen. Wer
erstmals zum Schöffen oder Jugendschöffen gewählt worden ist, wird alsbald nach
seiner Wahl zu einer kostenlosen Schöffenfortbildungsveranstaltung eingeladen,
in der er in die Grundzüge der Strafrechtspflege sowie in seine Rechte und
Pflichten als Schöffe fachkundig eingewiesen wird. Die Heranziehung zur Ausübung
des Schöffenamtes soll nicht mehr als 12 ordentliche Sitzungstage im Jahr
umfassen; in besonders schwierig gelagerten Verfahren kann die
Schöffentätigkeit diesen Umfang ausnahmsweise auch übersteigen.
Marc Lienau
Pressesprecher
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