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Pressemitteilungen der Justiz
(StA SDL) Verdacht des Totschlages eines 40-jährigen Mannes (Deutscher) am 17.07.2004 gegen 18.50 Uhr in Salzwedel
03.08.2004, Hansestadt Stendal – 2
- Staatsanwaltschaft Stendal
Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 002/04
Stendal, den 3. August 2004
(StA SDL) Verdacht des Totschlages eines 40-jährigen Mannes (Deutscher) am 17.07.2004 gegen 18.50 Uhr in Salzwedel
Der Tatverdächtige, ein 43-jähriger Deutscher, und das spätere Opfer sind Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus in Salzwedel. Der Tatverdächtige hatte bereits in den Vormittagsstunden mit seiner 43-jährigen Freundin (Deutsche) und der 45-jährigen Freundin des späteren Opfers (Deutsche) begonnen, in nicht unerheblichem Maße alkoholische Getränke zu konsumieren. Im Verlauf des Tages klingelte das spätere Opfer mehrfach an der Wohnungstür und wollte seine Freundin bewegen, mit ihm in seine Wohnung nach unten zu kommen. Der Tatverdächtige verwies das spätere Opfer jeweils der Wohnung, wobei das Klingeln und Klopfen an der Tür des Tatverdächtigen heftiger wurde. Der Tatverdächtige öffnete jeweils die Tür, zuletzt gegen 18.50 Uhr, wobei das spätere Opfer anfing zu schreien und zu drohen, er werde einen Bekannten anrufen, von dem der Tatverdächtige schon einmal zusammengeschlagen wurde. Daraufhin wurde der Tatverdächtige so wütend, ergriff ein rechts neben seiner Wohnungstür in einer dort befindlichen Holzleiste steckendes Küchenmesser (Klingenlänge ca. 20 cm) und stieß es dem Geschädigten links vom Brustbein in die Brust, wodurch, wie die am 18.07.2004 durchgeführte Obduktion der Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover ergab, eine Durchtrennung der Lungenschlagader von der rechten Herzkammer zur Lunge erfolgte. Diese Stichverletzung war tödlich, da eine innere Verblutung eintrat. Die Stichverletzung führte unmittelbar zum Tode des Opfers.
Der Tatverdächtige wies zum Zeitpunkt 20.08 Uhr einen Blutalkoholgehalt von 3,49 Promille auf.
Der Tatverdächtige ist geständig.
Die Staatsanwaltschaft Stendal hat gegen den Beschuldigten Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen Totschlags gestellt. Das Amtsgericht Stendal hat am gestrigen Tag einen entsprechenden Haftbefehl erlassen.
Battermann-Janssen
Staatsanwältin
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