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Pressemitteilungen der Justiz
(StA SDL) Anklageerhebung im
Mordfall Anja Blum gegen den dringend tatverdächtigen Sven B.
05.05.2006, Hansestadt Stendal – 8
- Staatsanwaltschaft Stendal
Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 008/06
Staatsanwaltschaft Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 008/06
Stendal, den 5. Mai 2006
(StA SDL) Anklageerhebung im
Mordfall Anja Blum gegen den dringend tatverdächtigen Sven B.
Im
Strafverfahren wegen der in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 2005 erfolgten
Vergewaltigung und Ermordung der 21jährigen Anja Blum ist am gestrigen Tag
Anklage durch die Staatsanwaltschaft Stendal beim Schwurgericht des
Landgerichts Stendal gegen den 23jährigen Sven B. erhoben worden. Dem
Beschuldigten wird in dieser Anklage zur Last gelegt, Anja Blum, die mit ihrem
Pkw gerade in ihrem Wohnort Rietzel angekommen war und diesen auf einer
Parkfläche in unmittelbarer Nähe des elterlichen Wohnhauses abgestellt hatte,
von hinten ergriffen und ihr einen Arm um den Hals gelegt zu haben.
Anschließend soll er die Geschädigte auf das gegenüberliegende von ihm bewohnte
Grundstück gezerrt und in einem dort befindlichen Stallgebäude vergewaltigt
haben.
Die
Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich Sven B. dann aus Angst vor der
Entdeckung dieser Straftat entschloss, Anja Blum zu töten. Er hätte daraufhin
erneut einen Arm um den Hals der Geschädigten gelegt und diese so lange
gewürgt, bis er davon ausgegangen sei, dass sie tot war. Anschließend hätte er
sie mit einem Handwagen zu einem ca. 6 km entfernten Angelgewässer gebracht,
ihr rechtes Hand- und Fußgelenk jeweils mit Ziegelsteinen beschwert, welche er
entsprechend festgebunden hätte, und den Körper der Geschädigten anschließend
im Wasser versenkt.
Die
Tötung der Anja Blum hat der Beschuldigte eingeräumt. Darüber hinaus macht er
widersprüchliche Angaben.
Sven
B. wurde durch das Landgericht Stendal am 15.12.2005 in anderer Sache wegen
versuchter sexueller Nötigung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt, die er zurzeit verbüßt.
Daher ist das Schwurgericht des Landgerichts Stendal nicht an Haftfristen
gebunden. Weitere Auskünfte werden durch die Staatsanwaltschaft Stendal nicht
erteilt.
Thomas Kramer
Pressesprecher
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