Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(LSG LSA) Sind betriebssportliche
Wettkämpfe gesetzlich unfallversichert?
23.06.2006, Halle (Saale) – 6
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/06
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 006/06
Halle, 20. Juni 2006
(LSG LSA) Sind betriebssportliche
Wettkämpfe gesetzlich unfallversichert?
Mit dieser Frage hatte sich das Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt jüngst zu befassen. Bei einem Fußballturnier zwischen
verschiedenen Betriebssportmannschaften verletzte sich ein Arbeitnehmer und
verlangte von der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen. Die
Betriebssportmannschaft trat in Trikots des Arbeitgebers auf und bestand
ausschließlich aus Betriebsangehörigen. Ein regelmäßiges Training fand nicht
statt; mehrmals jährlich nahm die Betriebssportmannschaft aber an
Fußballturnieren teil.
Das Landessozialgericht hat die Auffassung der
Berufsgenossenschaft bestätigt, die sich nicht für zuständig hielt. Der
Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport
setzt voraus, dass der körperliche Ausgleich zu den Belastungen der
unfallversicherten Arbeit im Vordergrund steht. Zwar zählen auch Sportarten mit
Wettkampfcharakter wie z.B. Fußball grundsätzlich zum Betriebssport. Bei dem
Fußballturnier überwog aber der Wettkampfcharakter gegenüber dem Zweck des
körperlichen Ausgleichs (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. März 2006 ¿ L 6 U
49/03).
Nach dieser Entscheidung hat das
Bundessozialgericht - in Abkehr von seiner bisherigen, langjährigen
Rechtsprechung - ¿an der Ausdehnung des Versichertenbetriebssports auf
Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften außerhalb der regelmäßigen
Übungsstunden nicht mehr festgehalten¿. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen
der unfallversicherten Tätigkeit und dem Betriebssport könne bei Wettkämpfen
nicht angenommen werden. Daher hätten die Arbeitgeber, mit deren Beiträgen die
gesetzliche Unfallversicherung finanziert wird, nicht für Verletzungen bei
sportlichen Wettkämpfen von Betriebssportmannschaften zu haften (BSG, Urteil
vom 13. Dezember 2005 ¿ B 2 U 29/04 R).
Zukünftig wird - außerhalb regelmäßiger
Übungsstunden - bei Wettkämpfen von Betriebssportmannschaften kein gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz mehr bestehen. Wenn sich ein Arbeitnehmer bei einem
solchen Wettkampf verletzt, hat er jedoch unverändert Anspruch auf Krankenbehandlung
und gegebenenfalls Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Impressum:
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