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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(OVG LSA) Die Entscheidungen der
Schiedsstellen über die Festsetzung der Mietanteile, die im Rahmen von
Pflegesätzen als Investitionskosten der Pflegeeinrichtung auf die
Pflegebedürftigen pflegetäglich umgelegt werden dürfen und bei bedürftigen
Heimbewohnern von den Sozialhilfeträgern zu erstatten sind, sind rechtlich
nicht zu beanstanden.

28.06.2006, Magdeburg – 8

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 008/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/06

 

 

 

Magdeburg, den 23. Juni 2006

 

 

 

(OVG LSA) Die Entscheidungen der

Schiedsstellen über die Festsetzung der Mietanteile, die im Rahmen von

Pflegesätzen als Investitionskosten der Pflegeeinrichtung auf die

Pflegebedürftigen pflegetäglich umgelegt werden dürfen und bei bedürftigen

Heimbewohnern von den Sozialhilfeträgern zu erstatten sind, sind rechtlich

nicht zu beanstanden.

 

 

 

Dies hat das

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteilen vom 22. Juni 2006

(Az. 3 L 174, 175, 176 und 177/04) entschieden. Die von den Schiedsstellen

festgesetzten Mietanteile werden den sozialhilferechtlichen Anforderungen

gerecht, wonach die berücksichtigungsfähigen Investitionskosten einer

bedarfsgerechten Hilfe in den Pflegeeinrichtungen nicht entgegenstehen dürfen,

aber auch leistungsgerecht sein müssen sowie den Grundsätzen der

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entsprechen haben. Die Kläger

(Einrichtungsträger) vermochten mit ihrer Auffassung, die umlagefähigen

Mietkosten dürften nicht hinter den Kosten zurückbleiben, die auch Eigentümer

von Pflegeeinrichtungen als investive Kosten in die Pflegesätze einstellen

könnten, nicht durchzudringen. Ein höherer Mietanteil ist auch nicht im

Hinblick darauf gerechtfertigt, dass der Eigentumserwerb bzw. die Errichtung

von Pflegeeinrichtungen durch Landesmittel regelmäßig gefördert wird und

dadurch die investiven Kosten geringer sind. Für die Festlegung eines angemessenen Miet anteils im Pflegesatz ist erforderlich, dass ein Vergleich mit anderen vergleichbaren Einrichtungen mit gemieteten Anlagen vorgenommen wird, wobei es auf die

Mietkosten, die von den übrigen Einrichtungsträgern aufgrund einer Vereinbarung

mit den Sozialhilfeträgern oder einer Entscheidung durch die Schiedsstelle in

die Pflegesätze eingestellt worden sind, ankommt. Damit richtet sich der

berücksichtigungsfähige Mietanteil im Pflegesatz nach einem sog. Marktpreis,

der sich auf der Grundlage der von den Einrichtungsträgern erbrachten

Leistungen und geforderten Entgelte, mithin aufgrund von Angebot und Nachfrage

ergibt.

 

 

 

Impressum:

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Schönebecker Straße 67 a

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 606-7066

Fax: (0391) 606-7029

Mail:

pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de

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